Verfasst am: 7.Nov 2003 17:30 Titel: Die Vorteile der englischen Ltd
DIE AKTUELLE SITUATION:
In vielen Ländern werden Selbständige und Existenzgründer mit einer Vielzahl von Gesetzen und Auflagen unterdrückt und so in der Ausübung Ihrer Tätigkeit behindert. Steuererhöhungen auf allen erdenklichen Gebieten, Zwangsmitgliedschaften in Handelskammern, teure Genehmigungserfordernisse für jede auch noch so kleine Geschäftserweiterung, unzählige Auflagen und Abgaben machen es Existenzgründern und Kleinbetrieben fast unmöglich, ihre Ideen zu verwirklichen.
Und wenn der Aufwand nach vielen Mühen und Kosten endlich erfolgreich
bewältigt wurde, kommt die Strafe in Form der Steuerforderung. Der Staat, der den Unternehmer von Anfang an nur ausgebremst und behindert hat, will dafür nun auch noch fürstlich entlohnt werden. Ein Albtraum ohne Ende!
Ein weiterer Grund, der vielen Existenzgründern Bauchschmerzen bereitet, ist das enorme Risiko. Zwar gibt es Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung, doch welcher Existenzgründer kann es sich leisten, die geforderten Mittel - meist horrende Summen - an Stammkapital einzuzahlen? Und selbst wenn das Stammkapital ordentlich eingezahlt wurde, droht im Konkursfalle immer noch ein Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer.
Wer trotzdem eine GmbH gründet, benötigt ein Stammkapital von mindestens EUR 25.000,00 und Geld für die notariell vorgeschriebene Gründung.
Bei vorangegangenen Konkursen, Insolvenzen etc. sind aber manche ehemaligen Geschäftsführer von weiteren Gesellschaftsgründungen ausgegrenzt (Antezedentenüberprüfung). Durch diese Fakten wird es für Unternehmer zunehmend uninteressant, eine deutsche GmbH zu gründen.
DIE ALTERNATIVE:
EINE ENGLISCHE "GMBH" - DIE LIMITED COMPANY (Limited/Ltd.)
Die Limited Company ist rechtsfähig und berechtigt, in Deutschland, Österreich, Frankreich,... geschäftlich tätig zu sein. Die Geschäftstätigkeit kann sofort aufgenommen werden. Eine Eintragung im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung sind rechtlich nicht erforderlich nur anzeigepflichtig. Durch das EU Recht hat Ihre Limited die gleichen Rechte und auch Pflichten wie eine GmbH.
Die Limited Company ist die zahlenmäßig am weitesten verbreitete Gesellschaftsform in Großbritannien und genießt weltweit einen guten Ruf. Sie vermittelt den Eindruck von Seriosität und Professionalität und verleiht dem
Unternehmen einen Anstrich von Internationalität.
Selbst wenn Sie alle Ihre Geschäfte in Deutschland, Österreich oder Frankreich oder, oder, oder.. tätigen, haben Sie mit Ihrer Limited Company keinerlei Nachteile gegenüber einer inländischen Gesellschaft. Aufgrund der EU-Bestimmungen (Maastrichter Vertrag Art. 52-5 sind Sie überall voll handlungsfähig. Sie können bestimmen, wie viele Aktien zu welchem Wert pro Aktie (Anteile an der Limited Company), Sie an wen ausgeben wollen.
Sie können frei wählen, wer und wie viele Personen Direktoren sein sollen, und Sie können diese ohne Notar bestellen und später wieder entlassen. Wenn Sie Anonymität wünschen, stellen wir für Sie Nominees (Treuhänder), die dann an Ihrer Stelle eingetragen werden und die Firma offiziell repräsentieren. Die Treuhänder statten Sie mit einer Handlungsvollmacht aus, so dass Sie als sogenannter "Beneficial Owner" voll über Ihre Gesellschaft verfügen können.
Treuhänder gibt es für die Posten des Direktors, des Sekretärs und als Aktieninhaber. Das sind die Positionen, die im englischen Handelsregister offiziell registriert sind. Das englische Handelsregister ist für jeden zugänglich.
Mit Ihrer Limited Company sind Sie grundsätzlich in der Lage, Bankkonten auf der ganzen Welt zu eröffnen und zu halten.
Auf Wunsch melden wir Ihre Gesellschaft in England auch zur Mehrwertsteuer (VAT - Registrierung) an. Dadurch erhalten Sie von dem englischen Finanzamt eine europaweite gültige Umsatzsteuer - ID - Nummer. Der britische Mehrwertsteuersatz liegt bei derzeit 17,5%! Das System der Umsatzsteuer funktioniert in der gesamten EU gleich. Sie erhalten also auch Vorsteuer-Abzugsberechtigung.
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