Verfasst am: 17.Apr 2006 3:08 Titel: Ltd. oder doch GbR?
Hallo,
was ich bisher von diesem Forum gesehen habe halte ich für sehr informativ. Ich hoffe ein paar gute Tipps von einigen Experten zu bekommen. Vorweg sei gesagt, das ich keinen professionellen Anbieter in meine Gründung einschalten will, daher bitte nur ernstgemeinte und nicht-eigennützige Antworten. Danke!
Wir sind 2 Absolventen die sich als China-Berater selbstständig machen wollen. Ich promoviere selber in England und möchte mit meinem zukünftigen Geschäftspartner (seßhaft in China, auch Deutscher) EU-Firmen nach China und chinesische Firmen nach Europa bringen. Als deutsche Staatsbürger überlegten wir zunächst, eine GbR zu gründen, da uns für eine GmbH das Startkapital fehlt. Allerdings hätten wir lieber eine GmbH, aus Haftungs- und Marketinggründen. Da ich in England bin, haben wir auch über eine Ltd. nachgedacht. Nach Abschluss meiner Promotion werde ich aber vermutlich zurück nach Deutschland ziehen, oder auch nach China, daher müssten wir die Ltd. dann warscheinlich abmelden und in Deutschland neuanmelden. Wir sind uns daher nicht ganz sicher, was die beste Wahl ist.
Über Meinungen, Tipps, und Anregungen im Bezug auf die Entscheidungsfällung in unserer Situation wäre ich sehr dankbar.
da Sie momentan in England ansässig sind, wäre es sicherlich sinnvoll, mit einer ltd. zu beginnen, da ich davon ausgehen, daß Sie alle Geschäftsvorfälle (zumindest momentan) in England regeln werden. Eine GbR oder GmbH wäre momentan vielleicht vom Handling (Steuererklärungen, Geschäftssitz, etc.) etwas aufwändiger.
Die ltd. wäre auch für später (Umzug nach Deutschland) weiterhin einsetzbar. Unabhängig davon können Sie später immer noch in Ruhe entscheiden, ob Sie weiterhin mit der ltd. arbeiten oder vielleicht eine GmbH gründen - auch dann wäre die ltd. sicherlich noch weiterhin einsetzbar (Die Chinesen können so schlecht "GmbH" aussprechen, ltd. geht da besser ).
in Ihrem Fall kann die LTD die einfahcste und beste Lösung sein
Sie melden die LTD in GB an, und wenn Sie wieder in D sind, melden die eine Niederlassung an. Die LTD in GB bleibt bestehen.
sie reichen jedes Jahr, auch von D aus, einen Jahresbericht ein, das Ding läuft und wird von allen Ländern als Gesellschaftsform beser akzeptiert als eine deutsche GmbH oder gar GBR. mit der GBR bekommen Sie immer nur "Große Augen" von Ihren geschäftsartnern zu sehen, was den das sei.
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