Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1125 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Jun 2007 10:16 Titel:
sun4you hat folgendes geschrieben::
Da steht folgendes im Vertrag:
Die Komplementärin ist berechtigt, die Beteiligung eines Kommanditisten außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere vorhanden, wenn
b) über das Vermögen des Kommanditisten das Insolvenz- oder ein anderes, der Schuldenregelung dienendes außergerichtliches Verfahren eingeleitet und die Maßnahme nicht innerhalb von drei Monaten seit Antragstellung - es sei denn mangels die Verfahrenskosten deckender Masse - abgelehnt oder zurückgenommen worden ist.
Nach diesem Vertrag ist die Beteiligung des Kommanditisten kündbar, wenn über dessen Privatvermögen die Verbraucherinsolvenz eingeleitet wurde.
Steht indessen das Insolvenzverfahren seiner Kaptialgesellschaft in Rede, ist dies zunächst noch kein Fall aus dem KG-Vertrag.
Ansonsten empfehle ich Ihnen dringend, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da derartige Fälle sehr kompliziert sind oder werden können !
Hätte ich gewußt, daß es die Fachinfo's hier umsonst gibt...
Aber so clever in der Fragestellung wie sun4you bin ich leider nicht. Spart 'ne Menge Kohle.
Jeder Gesellschafter (Shareholder) einer Ltd. hält seine Anteile (Aktien).
Diese können nur dann auf einen anderen Gesellschafter übertragen werden, wenn der Gesellschafter dies zustimmt.
SIE KÖNNEN DEN GESELLSCHAFTER OHNE SEINE ZUSTIMMUNG LEIDER NICHT EINFACH SO ABBERUFEN BZW. ENTLASSEN!
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1125 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 25.Jun 2007 12:22 Titel:
tifinaa hat folgendes geschrieben::
... Spart 'ne Menge Kohle.
Nee, nicht wirklich, da in diesem Fall nur der eigene Rechtsanwalt sachgerecht vorgehen kann und letztendlich wohl auch wird Klage erheben müssen. Hausbacken funktioniert es hier definitiv nicht ! _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.