Verfasst am: 1.Apr 2007 19:51 Titel: Ltd.&Co.KG ,Geschäftsführer meldet sich nicht mehr.DRING
Hallo,
Habe mal ein dringendes anliegen, und zwar habe ich mit einem guten Freund eine Ltd.&Co.KG laufen,haben beide einen Gesellschaftervertrag und sind natürlich im Handelsregister eingetragen.
Nun meldet sich mein Geschäftspartner überhaupt nicht mehr und möchte nichts mehr mit mir oder Firma zutun haben,aus welchen gründen auch immer, nun sie aber Offene Forderungen vorhanden,aus der Zeit wo er noch Aktiv in der Firma war, da er auf nichts reagiert wollen alle das Geld von mir haben und drohen mir mit Strafanzeige wegen Betrug, ich bin auch bereit zu zahlen jedoch nur die hälfte da ich der meinung bin, die andere hälfte müsse mein geschäftspartner zahlen der sich ja nicht mehr meldet.
Was kann ich da tun? Ich muss doch nicht alles alleine bezahlen, nur weil mein GP keine lust mehr hat und mir noch Anzeigen aufschwetzen lassen, dazu noch die frage mit welchen konsequenzen kann ich rechnen wenn mich jemand wegen Betruges anzeigt ( da er geld fordert) ?
zunächst einmal sind nicht Sie, sondern die ltd. & Co. KG ist zahlungspflichtig. Es sei denn, Sie hätten zusätzlich persönlich Verbindlichkeiten produziert.
Die Frage die sich hier stellt, wer ist Director - bzw. geschäftsführungsbefugt. Wobei hier wohl die ltd., vertreten durch den Director, die Person ist, welche handeln muß. Sollten Sie selbst Director sein, sollten Sie umgehend eine Gesellschafterversammlung einberufen. Dabei sollten Sie Ihren Geschäftspartner mit eingeschriebenem Brief sowie mit Bekanntgabe der Tagesordnung laden.
Sollte Ihr Geschäftspartner nicht zu diesem Termin erscheinen, müssen Sie, um Schaden von sich abzuwenden, die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritte in Angriff nehmen. Hierzu sollten Sie sich allerdings umfassend juristisch beraten lassen.
Ich hatte dies auch getan, per Einschreiben eine Sitzung einberufen. Natürlich ist er nicht erschien, und im Einschreiben habe ich ebenfalls ihm mit Rechtlichen Schritten gedroht, sowie der bitte sie bei mir zu melden. Dies tat er nicht.
Nun bleibt nur noch Rechtsanwalt oder? Gibt es da eine möglichkeit ihm die Anwaltskosten aufs auge zu drücken?Da er ja sogesehen schuld daran ist, das ich rechtlichen beistand nehmen musste?
Anmeldungsdatum: 30.11.2004 Beiträge: 47 Wohnort: Bratislava
Verfasst am: 18.Apr 2007 18:39 Titel:
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Stefanikova 7
Bitte bedenken Sie das gegen alle 'Officer' im Fall einer Pflichtverletzung in betracht kommt. Dabei ist es nicht maßgeblich ob diese im Firmenregister eingetragen sind sonder ob diese von der Funktion als solche zu bewerten sind.
Daher sollten Sie prüfen ob alle Beschlüsse und Berichte vollzählige vorhanden sind und ob die internen Register (Statutory Register) gegeben falls auf Vordermann bringen.
habe ich mit einem guten Freund eine Ltd.&Co.KG laufen,haben beide einen Gesellschaftervertrag und sind natürlich im Handelsregister eingetragen.
Fragen:
1. Wer ist Director der ltd.?
2. Gibt es einen weiteren Geschäftsführer der KG? wenn ja, wer?
3. Wer ist shareholder der ltd?
4. Wer sind die Kommanditisten?
5. Welche Funktion üben Sie aus?
Bitte denken Sie daran, daß vordringlich die KG, nach deutschem Recht zu behandeln ist. Im Gegensatz dazu wird die ltd. nach englischem Recht behandelt werden.
Erst wenn man tiefere Informationen über die Gesellschafs- und Gesellschafterstrukturen hat, kann man Ihnen vielleicht mal einen vernüftigen Tip geben.
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