selbstverständlich kann EINE Limited "Komplementärin" von mehreren KG`s sein und jede Firma kann auch anders heißen.
NACHTEIL:
- wenn bei einer Firma was schief läuft und Insolvenz angemeldet werden muss, sind gleichzeitig alle anderen Firmen auch Insolvent, wegen der Ltd.!
@gundel
ja, so war es gemeint. EINE limited ist jeweils komplementär mehrerer limited & co. kg.
den letzten beitrag habe ich allerdings nicht wirklich verstanden?! mir ging es zwar lediglich um die namensgebung und nicht die chronologische abfolge, aber wenn es schonmal angesprochen wird. warum sollte man nicht 'in einem atemzug' möglich sein 'unendlich' viele limited & co. kg zu günden mit einer vorhandenen limited?
@alcatras_2000
der nachteil bzgl. des domiunoeffektes ist klar. trotzdem danke für den hinweis.
Da GmbH (ltd.) und KG bei dieser Form untrennbar verbunden sind (Ausnahme nur bei einer Umwandung) kommt eine mehrfache Komplementärsstellung bei "Gründung" einer GmbH (ltd.) & Co KG nicht in Betracht (Grundsatz des Gläubigerschutzes, allgemeine Treuepflichten).
Was nicht bedeutet, daß Beteiligungen an Gesellschaften in jeder Form möglich sind.
@Gundel
hm, so ganz klar ist mir das jetzt noch nicht. wenn ich dich richtig verstanden habe kann eine gmbh/ltd grundsätzlich schon komplementärin mehrerer gmbh/ltd & co kg sein. richtig? nur nicht (sofort) bei gründung. also auf den zeitpunkt bezogen? wann darf dies denn geschehen? jeweils nach eintragung ins handelsregister (der kg) oder vielleicht nach ablauf einer festen frist?
kann eine gmbh/ltd grundsätzlich schon komplementärin mehrerer gmbh/ltd & co kg sein. richtig?
Unter gewissen Umständen "könnte" eine neu zu gründende GmbH / ltd. (Regelfall) bei gleichzeitiger Gründung mehrerer KG's mehrfach Komplementär werden. Allerdings kollidiert dies m.E. mit dem Grundsatz des Gläubigerschutzes bei der GmbH (ltd.) und bei den Kommanditisten. Es "soll" Notare geben, die darauf nicht hinweisen . Denn aus der Handelsregistereintragung wäre dies nicht ersichtlich.
Unabhängig davon ein anderes Beispiel:
GmbH befindet sich noch im Vorgründungsstadium, die KG's wären zwischenzeitlich (theoretisch) bereits eingetragen = nichtig, da Vor-GmbH gleichbedeutend mit GbR und GbR darf kein Komplementär einer KG sein.
Da stellt sich eben immer die Frage, was war zuerst - das Huhn oder das Ei?
Die "bessere" Variante m.E. wäre, daß eine bestehende GmbH (ltd.) in jeweils bestehende KG's als alleiniger Komplementär eintritt. Diese GmbH (ltd.) sollte ausschließlich als "Verwaltungsgesellschaft" für die KG's in Erscheinung treten.
Mit diesem "kosmetischen" Schachzug fahren Sie sicherlich besser.
Zitat:
wann darf dies denn geschehen? jeweils nach eintragung ins handelsregister (der kg) oder vielleicht nach ablauf einer festen frist?
Das ist m.E. egal, die KG entsteht zwar schon mit Beginn der Geschäftstätigkeit, im obigen Falle würde sie aber bereits bestehen.
Aber mal eine ganz andere Frage: wozu der ganze Aufwand?
wozu der aufwand?
1) sachliche trennung verschiedener geschäftsbereiche (der kgen)
2) maximal schlanke verwaltung durch minimale anzahl der komplementärs-limiteds
3) splittung verschiedener kommandistengruppen bei gleicher geschäftsführung
gründe gibt es genug
Akzeptiert!
Wäre aber auch mit diversen ltd's, ohne KG, möglich (vielleicht sogar besser)
Zitat:
2) maximal schlanke verwaltung durch minimale anzahl der komplementärs-limiteds
Aber max. Aufwand bezüglich der KG's - was wiederum bedeutet erhöhter Aufwand bei der ltd. aufgrund der Vielzahl der Beiteiligungen
Zitat:
3) splittung verschiedener kommandistengruppen bei gleicher geschäftsführung
Die Geschäftsführung kann bei jeder Kapitalgesellschaft "extern" vergeben werden. Dafür brauchen Sie keine KG. Wobei Sie natürlich dahingehend nicht unrecht haben - das Mitspracherecht der Kommanditisten ist mehr als begrenzt. Aber will / braucht man die überhaupt??
Zitat:
gründe gibt es genug
Aber nicht alle Gründe sind vernüftig
Wie wäre denn folgender Vorschlag:
Gründen Sie mehrere ltd.'s und halten Sie deren Anteile mit einer einzigen ltd.. Damit hätten Sie bei allen Gesellschaften eine Haftungsbegrenzung und der "Dominoeffekt" (s. Anmerkung alcatras2000) wäre nicht existent.
Wenn Sie die Gründungs- Beurkundungs- und Eintragungskosten der KG's den Kauf- Gründungskosten der ltd. gegenüberstellen werden Sie merken, daß sich dies die Waage hält.
Wenn Sie die Gründungs- Beurkundungs- und Eintragungskosten der KG's den Kauf- Gründungskosten der ltd. gegenüberstellen werden Sie merken, daß sich dies die Waage hält.
Und wie sieht das steuerlich aus? Die KGs könnten doch im Gegensatz zu den Ltds. den jeweiligen Gewerbesteuerfreibtrag nutzen.
@gundel
das wohl wichtigste argument hat bsass bereits gebracht. steuerlich ist die kg eben weitaus attraktiver.
ein weiteres argument, ist dass explizit nicht mit ltds operativ gewirtschaftet werden soll. daher auch meine konsequente vermeidung der behördlichen berührungspunkte mit der ltd. wunsch ist eben ein 'deutschgerichtetes' unternehmen zu haben. gründe dafür liegen teilweise ausserhalb eigener betrachtungsweisen.
der domino-effekt ist mir natürlich klar und sicher nicht von der hand zu weisen. die paar euro für 'jede kg bekommt ihre eigene ltd.' sind es vermutlich wert.
ich danke jedenfalls für die einwände und muss dies nochmal in eine kalkulation und risikoanalyse einfliessen lassen...
na ja, da wir meines Erachtens nach "mehr Wind" darum gemacht und mehr problematisiert als es sich im Endeffekt tatsächlich auswirkt.
Code:
wunsch ist eben ein 'deutschgerichtetes' unternehmen
aha, deutsche Firma "light"
Zitat:
domino-effekt
Wichtigster Punkt!!!
Zitat:
muss dies nochmal in eine kalkulation und risikoanalyse einfliessen lassen...
Tip von mir: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der IHK (Sparte Gesellschaftsrecht) und mit einem Notar.
Wie bereits gesagt, es gibt IHK's und auch Notare, die bezüglich Ihrer ursprünglichen Konstellation keine größeren Bedenken hegen - und auch eine Beurkundung meherer KG's vornehmen. Ich erachte allerdings eine solche Kostellation insbesonders in Verbindung mit einer ltd. als problematisch (sehen übrigens auch viele Notare so).
Sicherlich ist die Splittung in eigenständige ltd. & Co KG's die bessere Variante.
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