Bei einer Namensänderungen ist denkbar das sich der Name der UK-Limited oder eines Shareholdes bzw. Officers ändert.
Soll der Name der Gesellschaft geändert werden ist zunächst erst einmal ein Gesellschaftsbeschluss erforderlich. Nachdem der neue Gesellschaftsname registriert ist selbstverständlich auch der Name auf den Geschäftsdokument zu ändern. Es ergeben sich daraus folgende Fragen an die Experten :
Müssen die Aktienzertifikat umgeschrieben werden oder sind diese weiterhin gültig? Was gibt es bei den Statutory Register (internen Registern) zu beachten?
Weleche Dokumente sind an das deutsche Handelsregister einzureichen?
Kann die deut. Niederlassung den alten Namen wahlweisse weiter führen?
Sofern sich bei einen Shareholder (Aktionäre) oder Officer ( Director / Secretary) der Name ändert welche Dokumente sind erforderlich:
Beglaubigter Handelsregisterauszug oder Heiratsurkunde und ähnliches mit Apostille und beglaubigter Übersetzung durch das britische Konsulart
Wie sieht es im Fall des Aktienzertifikat des Shareholders aus und wo ist die Namensänderung in den Statutory Register zu vermerken, sind evtl. weitere Vermerke in den 'Minutes' erforderlich?
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