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Neuanfang oder lieber Finger weg ?

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Lacki1969
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 10:28    Titel: Neuanfang oder lieber Finger weg ? Antworten mit Zitat

Auch wenn ich mich persönlich schwer damit tue diese Fragen hier im Forum zu stellen bin ich doch gebeten worden dieses für einen Bekannten zu tun.

Ausgangslage :

Ein Mann, unverheiratet, in eheähnlicher Gemeinschaft mit einem Kind bezieht Hartz IV und hat offene Verbindlichkeiten in mir unbekannter Höhe. Nebenbei erzielt er mit seiner gut ausgestatteten Werkstatt durch KFZ-Reparaturen nicht zulässige Einnahmen.

Grundsätzlich möchte er nun lobenswerterweise aus dem Teufelskreis ausbrechen und sich in Deutschland selbständig machen. Dazu möchte er eine ausländische Gesellschaft gründen und als Angestellter für diese Arbeiten ... selbstverständlich zum Gehalt unterhalb oder ganz knapp oberhalb der Pfändungsfreigrenze. Ebenso möchte er sein den Gläubigern bisher vorenthaltenes Werkzeug bzw. die komplette Werkzeugausstattung in diese Firma einbringen um es künftig vor Pfändungen zu schützen.

Die Fragen :

- Ist die Ltd. eine geeignete Unternehmensform für sein Vorhaben ?

- Benötigt er bei dieser Vorgehensweise einen Director hinter dem er sich verstecken kann/muß ?

- Kann das Werkzeug problemlos in die Firma eingebracht werden und ist dieses dann vor Pfändungen der "Altschulden" gegen die Privatperson geschützt ?

- Welche seriöse Firma könnte und würde ihn auf diesem Weg begleiten ?

- Was ist dringlichst zu beachten, was sonst vielleicht gerne übersehen wird ?

- Welche Schwachstellen haben die möglichen Konstellationen und könnten das Projekt zu Fall bringen ?

- Kann sich jemand der Pünktlichkeit nicht ernst nimmt und einen Steuerberater höchstens vom Schützenfest kennt sich hier nicht noch tiefer in die Schei*e reiten und wie kann man im Vorfeld dafür sorgen das dies nicht passiert bzw. ihm dabei unter die Arme greifen ... reicht es ihm einen Steuerberater zur Seite zu stellen oder gibt es noch andere Stolperfallen ?

Fazit : Grundsätzlich begrüße ich die Bestrebung wieder auf eigene Beine zu kommen, auch wenn ich diese Variante mit gemischten Gefühlen sehe da die Gläubiger hier gezielt auf der Strecke bleiben sollen/werden !? Andererseits würde ich mich freuen wenn das Vorhaben zur Rückkehr in die legale Arbeit gelingen könnte und Frau und Kind ein angenehmeres Leben führen könnten/dürften. Ich würde mir wünschen das wir hier sachlich über die verschiedenen und besten Möglichkeiten für alle Beteiligten (Gläubiger als auch Betroffene) sprechen können und nicht in eine Grundsatzdiskussion ausarten ... also, wer von Euch helfen kann und will ist hierzu herzlich eingeladen

Liebe Grüße
Lacki1969
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 220

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Lacki1969
Zitat:

Ich würde mir wünschen das wir hier sachlich über die verschiedenen und besten Möglichkeiten für alle Beteiligten (Gläubiger als auch Betroffene) sprechen können und nicht in eine Grundsatzdiskussion ausarten ... also,

Erst Harz 4 kassieren u. dann hier noch zum Null Tarif mit Arroganz beste Auskunft forden.
Es reicht.
Schmarotzer!

Bevor so eine Bazille sich danach orientiert durch eine Gründung einer ausl. Gesellschaft die Abführung seiner anfallenden Steuern zu vermeiden, soll er gefälligst an Steuern das der Gesellschaft zurückgeben, (im Klartext abarbeiten) was er andern durch deren fleißige Arbeit entnommen hat.
Erst dann reden wir von Tips, die wir selbst nach jahrzehntelanger Abführung an Steuern, bereit sind anderen weiterzugeben!

Genau das ist es, warum unsereiner nicht mehr bereit ist blindlings Steuern zu entrichten, weil noch immer eine Saubande davon genüßlich lebt u. den feinen Max spielt!
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Lacki1969
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Arroganz wird mir des öfteren vorgeworfen ... was ich auch durchaus nicht immer als schlechteste Eigenschaft empfinde ... aber um mich geht es ja auch hier gar nicht !

Ich dachte meine Einstellung wäre durch meine offene und ehrliche Einschätzung der Person/Situation deutlich geworden ... die Beleidigungen wird die Person sicherlich nicht einmal lesen da sie dieses Forum nicht kennt, dafür aber wesentlich einschlägigere.

Sachlich und informativ ist Ihr Beitrag leider nicht gerade ... zumindest gibt er die Möglichkeit Ihre Einstellung zu erahnen !? Ich persönlich zahle übrigens sehr gerne Steuern ... denn wenn ich welche bezahlen muß habe ich vorher auch Geld verdient ... ob das immer in Relation steht sei mal dahin gestellt

Betrachte ich die Alternativen zu diesem Posting und der Fragestellung sehe ich die Situation allerdings weit schlimmer :

- Eine Ltd. mit "fachkundiger" Beratung erhält mittlerweile jeder Dorfdepp mit ISDN-Zugang zu einem Spottpreis im Internet !? Bei entsprechendem zu erwartendem Ergebnis wäre die Zahl der Betroffenen danach weit höher als wenn man hier versucht eine Lösung zu finden auf die man noch Einfluß ausüben kann !?

- Sicherlich besteht auch die Möglichkeit über Jahre hinweg weiterhin Hartz IV zu beziehen, schwarz zu arbeiten und zwei mal die Woche im Rahmen eines Ein-Euro-Jobs für die Tafel zu fahren ... und somit der Gesellschaft noch länger auf der Tasche zu liegen !?

Liebe Grüße
Lacki1969
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die staatliche Unterstützung ob Arbeitslosengeld oder Hartz IV ist für ein ganz bestimmten Personenkreis gedacht...

Nennen Sie doch mal das Kind beim Namen. Dies ist schlichtweg Betrug wenn jemand vorgibt sein Lebensunterhalt nicht aus eigen Einnahmen zu bestreiten zu können aber Einkünfte aus einer selbständigen Arbeit erzielt.

Wenn dieser nun das unbezahlte Werkzeug an seine eigene Firma verkauft oder in diese einbringt, muss dies von der Firma bezahlt werden. Es könnte aber auch gut sein das der Weiterverkauf vertraglich ausgeschlossen ist oder zumindest ein Eigentumsvorbehalt von Seiten des Lieferanten besteht.


Um auf den Punkt zu bringen hat diese Person vor das fremde Eigentum weder zu bezahlen noch zurück zu geben. Der der Schuldner und die Geschäftsführung personenidentisch sind kann man sich noch mal nicht auf Unwissenheit berufen!

Glauben Sie das eine seriöse Firma diese Praktiken unterstützen kann?

Da Schwachstelle ist offensichtlich, jemand will sich an einen fremden Eigentum bereichern ohne dies zu Bezahlen!


Fall Sie dies nicht wussten mit der britischen Limited Companie ist es nicht möglich sich hinter einen vorgeschobenen Director zu handeln.
Es kommt weder darauf an ob dieser als Director eingetragen ist oder die Bezeichnung 'Director' führt.
Sobald er wie ein Director handelt ist er auch entsprechend haftbar für sein Handeln.


Die 'Private Limited Company' ist für ein solches Vorhaben umgeeignet, im übrigen ist der Director verpflichtet jeden erdenklichen Schaden von der Gesellschaft und den Gläubigern abzuwenden.

Es stellt sich nochmals nicht die Frage ob er Kenntnis von den Sachverhalt hatte oder nicht... Sofern davon ausgegangen werden das der Director davon eigentlich hätte wissen müssen, reicht es bereits um diesen dafür zur Verantwortung zu ziehen!


Mit der 'Private Limited Company' erreichen Sie auf keinen Fall das gesetzte Ziel!
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Lacki1969
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo MEC, schön das Sie sich hier zu Wort melden

Um als erstes ein Missverständnis aus dem Weg zu räumen :

Das Werkzeug ist nicht unbezahlt und stammt nicht aus einem Betrug. Lediglich diente es bisher wohl der Durchführung von Reparaturen und Fahrzeugen im Rahmen von Schwarzarbeit.

Es handelt sich zwar nicht um Neuwerkzeuge aber stellt meiner Meinung nach einen Wert da der den Gläubigern sprich dem Gerichtsvollzieher bisher wohl nicht bekannt ist und vorenthalten wurde.

Der Bezug von Hartz IV würde mit Firmengründung ja dann wegfallen ... es soll lediglich die Grundlage für die neue Erwerbstätigkeit gesichert werden ... also sprich das Werkzeug und eventuelle Neuanschaffungen von Gebrauchtgegenständen (PKW, Anhänger und weiteres Werkzeug). Denn ohne Werkzeug keine Tätigkeit usw. !?

Die Firma soll auch ordnungsgemäß geführt werden ... sie soll lediglich die Existenz ausserhalb der Pfändung und dem Bezug von Sozialleistungen dienen. Meine persönliche Befürchtung wäre nur die Steuererklärung bzw. die Erstellung der notwendigen Dokumente für das Companies House. Meine Idee ist der betroffenen Person von Anfang an die möglichen Konsequenzen und Strafen aufzuzeigen und einen Steuerberater zur Seite zu stellen !?

Sie merken selber das ich mich dabei nicht wohl fühle, fühle ich mich jedoch persönlich verpflichtet diese Fragen zu stellen ... um der betroffenen, befreundeten Familie wegen. Da ich aber über die Zuverlässigkeit in der Zukunft nicht einzuschätzen vermag versuche ich alle Eventualitäten einzuschließen ...

Alternativ könnte ich warten bis er einen windigen Anbieter findet der alles für ihn einrichtet und mir dann den Untergang anzuschauen !?

Liebe Grüße
Lacki1969
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Auch Schwarzarbeit sehe ich auch als eine Form des Betruges an, ein weiterer Punkt wäre das Gerichtsvollzieher bisher keine Kenntnis von den Werkzeug hat.

Wichtig wäre auch ob Ihr Bekannter das Werkzeug oder der Lebenspartner bezahlt hat. Falls eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht ist dies unter umständen nicht entscheiden. Ihr Bekannter sollte sich über einen Schuldenberater in Verbindung setzen, somit besteht vielleicht die Möglichkeit die Schulden zu reduzieren.


Bei der 'Private Limited Company' muss für die deutsche Betriebsstätte eine HGB-Abschluss erstellt werden. Den britischen Behörden muss dagegen ein Jahresabschluss nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften zur Verfügung gestellt werden.

Bereits aus diesen Grund ist die einfache Limited Company für den deutschen Unternehmer nicht gerade besonders geeignet. Nach meiner Meinung ist die so genannte 'Ltd & Co KG' wesentlich besser Lösung aus deutscher Sichtweise.

Sie haben somit die deutsche KG mit der britischen Ltd vereint, und das Thema Rentenversicherung entfällt somit auch.
Da das Tagesgeschäft nur über die KG abgewickelt, gibt es kaum etwas bei der Ltd zu verbuchen. Es ist zwar ein deutscher und britischer Abschluss erforderlich aber mit wesentlich weniger Buchungen.


Eine Lösung wäre das Sie das Werkzeug an Ihre neue Firma verkaufen und zum Beispiel Ratenzahlung vereinbaren. Aber dazu sollten Sie sich mal bei einen Rechtsanwalt oder Schuldenberater in Verbindung setzen, bzw. Ihr Bekannter.
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eurofetischist
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.02.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es handelt sich zwar nicht um Neuwerkzeuge aber stellt meiner Meinung nach einen Wert da der den Gläubigern sprich dem Gerichtsvollzieher bisher wohl nicht bekannt ist und vorenthalten wurde.


hat ihr freund denn schon eine EV abgelegt?

er betrügt in alle richtungen. zumindest, wenn die gläubiger aus der gegend sind und dieses spielchen mitkriegen werden sie dabei bestimmt nicht tatenlos zusehen

sympatie kann ich für ihren freund leider keine aufbringen
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Lacki1969
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 27.Jul 2007 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal für die beiden Postings.

@MEC : Das Werkzeug stammt wenn ich die Geschichte richtig verstanden habe aus der Zeit, in der die Person noch Stockcar-Rennen gefahren hat ... ob das stimmt und wer diese bezahlt hat kann ich nicht sagen.

Es gab wohl mal einen Vorfall bei dem eine örtliche Behörde (wahrscheinlich das Ordnungsamt) die Räumung des Grundstückes von den fünf Bastlerfahrzeugen angeordnet hat und dabei auch wohl auf die "Werkstatt" gestoßen ist. Die Fahrzeuge wurden dann verkauft und die Werkstatt leer geräumt.

Eine deutsche Lösung bzw. jegliche Form mit deutscher Behördenbeteiligung würde mir auch wesentlich besser gefallen ... den Schuldnerberater habe ich auch schon empfohlen ... bin damit aber bisher auf Ablehnung gestoßen. Die Begründung können Sie erahnen ... erst wenn alles geregelt ist !?

@eurofetischist : Das mit der EV weiß ich nicht, ist aber meiner Meinung nach anzunehmen. Ich kann auch nichts über die Höhe der Schulden oder die Gläubiger sagen. Da wir am Sonntag zum Geburtstag seiner Tochter gehen die mit einem unserer Kinder gemeinsam in den Kindergarten geht kann ich ihn dazu aber vielleicht näher befragen.

Das mit der Sympathie kann ich durchaus verstehen, allerdings wenn mich jemand um Hilfe bittet aus diesem Karussell zu entkommen muß ich zumindest schauen ob es eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung gibt. Zumindest konnte ich ihm vorerst den Zahn ziehen das man mal eben eine Ltd. eröffnet für unter 100,- Euro und die Welt wieder in Ordnung ist ...

Liebe Grüße
Lacki1969
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2007 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

Unternehmer werden ist leich ABER Unternehmer zu bleiben ist eher schwer!

Es ist nicht nur mit der Buchhaltung getan, es gibt jede Menge andere Pflichten die es bei der 'Private Limited Company' zu beachten gibt...
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 220

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2007 8:19    Titel: Antworten mit Zitat

Lacki1969
Zitat:
Sie merken selber das ich mich dabei nicht wohl fühle, fühle ich mich jedoch persönlich verpflichtet diese Fragen zu stellen ... um der betroffenen, befreundeten Familie wegen. Da ich aber über die Zuverlässigkeit in der Zukunft nicht einzuschätzen vermag versuche ich alle Eventualitäten einzuschließen ...

Bei allem Verständnis, sie selbst sind von einem Helfersyndrom befallen.
Das übliche Prozedere: mit dem Täter haben sie Mitleid u. fühlen sich ihm verpflichtet.
Die ersten Opfer sind hier aber die Gläubiger; auf jene gehen sie gar nicht tiefer ein. Die wischen sie einfach so lapidar beiseite.
Dabei stehen jene, denen er Geld schuldet als die ersten Geschädigten da. Die übergehen sie u. beziehen Position für die befreundete Familie, bevor über die Schulden Klarheit geschaffen ist.
Zitat:
... ob das stimmt und wer diese bezahlt hat kann ich nicht sagen.


Auf den Punkt gebracht meine Meinung und milde gesagt:
sie sind sich nicht richtig im Bilde, für wen sie sich da hergeben. Ein Richter wird sie mit einem Satz belehren.

Der Hehler ist nicht besser als der Stehler.( u. dass letztere Rolle sie hier einnehmen dürfte wohl klar sein)
Zitat:
….und die Welt wieder in Ordnung ist ...

Die Welt kommt erst dann wieder in Ordnung, wenn die Schulden zurückbezahlt, oder zumindest aufrichtige Anstrengungen dafür in Gang gesetzt werden.

Ich bezweifle ob jemand, der sich aus seinem Schlamassel nicht selbst herausarbeitet, die Voraussetzungen erfüllt, ein neues längerfristig, funktionierendes Unternehmen auf den Beinen zu halten.
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2007 9:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jemand als Unternehmer tätig werden möchte sollte dieser auch in der Lage sein sich den versieden Problemen zu stellen und eine Lösung zu finden.

Da Ihr Bekannter offensichtlich nicht in der Lage dazu ist, sonder nur auf seinen Vorteil bedacht ist kann ich nur eindringlich davon abraten.
Kaufen Sie erst einmal ein Fachbuch und machen Sie sich mit der Rechtsform vertraut. Die Vorschriften zur 'Private Limited Company' sind sehr strenger und umfassend.

Da Ihr bekannt nicht in der Lage oder nicht gewillt ist sich selbst zu informieren - kann ich mir nicht vorstellen das er ein Unternehmen führen kann!

Die Gründung einer Firma ist nach meiner Meinung keine Lösung sonder bringt für Ihren Bekannten eher zusätzliche Probleme mit sich.


Wenn Sie Ihn begleiten beraten oder behilflich sind Sie schneller als Sie mein Mitverantwortlich.
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Lacki1969
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.04.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2007 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

So, danke nochmal für Ihre ehrlichen Meinungen. Da ich von einigen von Ihnen hier schon viele Postings gelesen habe freue ich mich umso mehr das nicht die üblichen "wir lösen alle ihre Probleme" Gründungsberater hier rein gesprungen sind ...

Da die Gläubiger im Moment ausser einigen Fingern wahrscheinlich eh nichts sehen erschien mir die Variante das er sich ein Einkommen erwirtschaftet von dem er zumindest Teile zurückzahlen kann die bessere ...

Bezugnehmend auf meinen Titel und Ihren Meinungen komme ich zu folgendem Ergebnis : Neuanfang oder lieber Finger weg ? Ihre Meinung ist Finger Weg und dem schließe ich mich somit an.

Auf jedenfall möchte ich mich bei den Beteiligten für die offenen Antworten bedanken und freue mich das es am Ende nun doch wieder sachlich wurde

Liebe Grüße
Lacki1969
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 220

BeitragVerfasst am: 28.Jul 2007 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Lacki1969
Zitat:
freue ich mich umso mehr das nicht die üblichen "wir lösen alle ihre Probleme" Gründungsberater hier rein gesprungen sind ...

Keine Sorge, das sind „Geschäftsleute“.
Die wittern zu diesem Fall sofort;- nur Probleme.
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2007 0:11    Titel: Antworten mit Zitat

hostaria hat folgendes geschrieben::
Lacki1969
Zitat:
freue ich mich ..



Erstaunlich selbst @alcatras_2000 hat diesmal keinen Empfehlung
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 30.Jul 2007 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Ausgangsfrage war: "Neuanfang oder lieber Finger weg ?"

Dies lässt sich doch ganz einfach beantworten, und die Antwort kann doch nur lauten : Finger weg !
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marcus-ritscher
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 1.Aug 2007 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist die Alternative Angestelltenddasein mit einem Verdienst knapp über der Pfändungsfreigrenze das Richtige. Für diesen Personenkreis wurde aber doch aus meiner Sicht das Restschuldbefreiungsverfahren gesetzlich eingeführt und sollte demzufolge auch angewendet werden. Das hat nichts mit Betrug oder Ähnlichem zu tun. Als Unternehmer muss man sicher einige Eigenschaften mitbringen, zu denen nicht jeder geboren ist. Vielleicht ist Ihr Bekannte jemand, dem man die Führung eines Unternehmens nicht empfehlen kann.
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