Es ist allgemein bekannt das bei der Verletzung von Offenlegungspflichten dies in UK teuer werden kann. In Deutschland wurde dieses Thema bisher kaum beachtet.
Jedoch kann dies auch demnächst in Deutschland teuer werden somit sollte auch jede Limited mit Handelsregistereintrag dies beachten!
Es ist allgemein bekannt das bei der Verletzung von Offenlegungspflichten dies in UK teuer werden kann. In Deutschland wurde dieses Thema bisher kaum beachtet.
Jedoch kann dies auch demnächst in Deutschland teuer werden somit sollte auch jede Limited mit deutscher Niederlassung.
Neben den inländischen Kapitalgesellschaften sind dazu auch ausländische Firmen mit deutscher Niederlassung verpflichte und somit ein Thema für viel Limited-Betreiber in Deutschland.
Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter (Ltd & Co KG) betrifft dies ebenfalls.
Bei Verstößen kann dies sanktioniert werden mit einen Ordnungsgeldes zwischen 2.500 und 25.000 Euro! Die Verfolgung von Verstößen gegen die Offenlegungspflicht von Amts wegen ist sicher die einschneidendste Änderung des Gesetzes. Bislang wurden Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nur auf Antrag sanktioniert.
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