Verfasst am: 5.März 2006 15:05 Titel: Ort der Geschäftsleitung: Aktivitäten in D und UK?
Hallo,
über eine fachkompetente Antwort zu meiner Frage bezüglich unserer etwas verwirrenden UK-D Firmenkonstellation und der damit zusammenhängenden Versteuerung würde ich mich freuen:
Wir haben eine seit 2002 bestehende UK Limited, deren Geschäftsgegenstand in erster Linie in der Bereitstellung technischer Dienstleistungen liegt. Der Geschäftsführer hat seit zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz in Deutschland, verbringt aber einige Monate im Jahr in UK.
Die Verträge für die Bereitstellung der Dienstleistungen sind in London entstanden, die Erbringung der Dienstleistung erfolgt in UK und Deutschland durch den Geschäftsführer selbst und durch Freiberufler in Deutschland. Es wird auch ein Büro in Deutschland unterhalten.
So stehen wir also vor der Situation, dass für das Steuerjahr 2005 alle Einnahmen aus Großbritannien kommen, aber alle Ausgaben in Deutschland erfolgten - bis auf die Bezahlung des Geschäftsführers, welche in England erfolgt.
Seit Anfang des Jahres haben wir nun eine selbstständige Zweigniederlassung der Limited in Deutschland im Handelsregister angemeldet, da zusätzlich zur Erbringung technischer Dienstleistungen hier von den deutschen Büroräumen Lizenzverkäufe von Bildprodukten stattfinden werden.
Bei der Anmeldung der Steuernummer stolpere ich nun über den "Ort der Geschäftsleitung (§10 AO)", der festgelegt werden soll.
Um eine Trennung zu finden, hatten wir gedacht, dass wir die Erbringung technischer Dienstleistungen weiterhin in England steuerlich abrechnen und alle Einnahmen/Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bildlizensierung stehen, in Deutschland anmelden.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob dies überhaupt möglich ist und wie wir in diesem Falle den Ort der Geschäftsleitung definieren? Der Geschäftsführer ist derzeit in England angestellt. Dies würden wir auch gerne beibehalten oder sprich hier etwas dagegen?
Die Ausgaben im Steuerjahr 2005, die im Zusammenhang mit technischen Dienstleistungen stehen, hatten wir nun vor, in UK versteuern und die Ausgaben im Zusammenhang mit der Lizensierung als Vorausgaben hier in Deutschland.
Über einen Rat, ob diese Abrechnung (technische Dienstleistungen vs. Lizensierung) wie angedacht möglich ist sowie weitere Hinweise, was bei dieser Konstellation zu beachten ist, würde ich mich sehr freuen.
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