Anmeldungsdatum: 27.02.2003 Beiträge: 64 Wohnort: Deutschland
Verfasst am: 21.Nov 2003 16:19 Titel: PLC aus Schottland eine interessante Variante zur GmbH?
Das internationale Recht ermöglicht die Gründung von Vertriebsgesellschaften im Ausland. Aufgrund des Europarechtes sind die Gesellschaftsformen im Binnenmarkt weitgehend angeglichen. Zur Behandlung einer Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht verweisen wir auf unseren entsprechenden Beitrag.
Das im vereinigten Königreich geltende Recht bietet eine Vielzahl von Rechtsformen für die Ausübung gewerblicher, kaufmännischer und industrieller Tätigkeiten. Die grundlegenden und am weitesten verbreiteten Rechtsformen sind die Personengesellschaft (Partnership) und die Kapitalgesellschaft (Company). Die Personengesellschaft ist eine nicht rechtsfähige, durch Vertrag begründete Personenvereinigung. Die Kapitalgesellschaft eine durch Verleihungsakt rechtsfähige Körperschaft, deren Mitglieder das Grundkapital bereit stellen, mit dessen Hilfe die Gesellschaft unter der Geschäftsführung des Vorstandes (board of directors) Geschäfte betreibt. Die gesetzlichen Regelungen betreffend Personengesellschaften, die in England, Schottland oder Nordirland gegründet worden sind, sind im Partnership act von 1890 sowie limited Partnership act von 1907 enthalten. Das britische Recht der Kapitalgesellschaften ist im Company's act 1985 und dem ergänzenden Company's act 1989 enthalten. Daneben gelten eine Reihe von Nebengesetzen sowie die einschlägigen Gerichtsentscheidungen des Common law betreffend Personen- und Kapitalgesellschaften.
Public Limited Company (PLC)
Public Company's sind Gesellschaften, die in ihrem Memorandum (Satzung) bestimmen, dass sie Public Company's sein sollen.
Sie müssen ein Anteilskapital von mindestens £ 50.000,00 haben und in ihrem Memorandum auch vorsehen, dass die Haftung ihrer Mitglieder oder Anteilseigner für die Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt ist. Zusätzlich muss der Name einer Public Company immer den Zusatz "Public Limited Company" enthalten, oder die Abkürzung "PLC".
Die Public Company muss zumindest zwei Gesellschafter haben.
Public Company's unterliegen strengeren Regeln als Private Company's für:
Einzahlung und Erhaltung des Stammkapitals
Ausschüttung von Dividenden
Darlehen für Vorstände und nahestehende Personen
Inhalt und Veröffentlichung der Jahresabschlüsse
Erwerb und Halten eigener Anteile
Ausschluss von Gewinnbezugsrechten
Zahlungen an Gesellschaftern für den Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft
Alle eingetragenen Kapitalgesellschaften, die nicht Public Company's sind, sind Private Company's.
Private Company limited by shares (limited)
Der wesentliche Unterschied einer Private Company limited by shares zur Public Company ist das mangelnde Angebot an die Öffentlichkeit, Gesellschaftsanteile zu erwerben. Allerdings können auch nicht börsennotierte Gesellschaften als Public Company registriert werden, wenn die Satzung eine entsprechende Bestimmung enthält.
Für Private Company's besteht keinerlei Vorschrift über die Einzahlung eines Grundkapitals.
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