Anmeldungsdatum: 09.07.2005 Beiträge: 13 Wohnort: London
Verfasst am: 1.Dez 2007 11:12 Titel:
Lustig wirds übrigens immer wenn Beamte (Lehrer oder ähnliches) beim Richter stehen und dem Richter erklären das ein Anwalt nicht nötig sei und das man sich auch selber verteidigen dürfte u.s.w.
Verfasst am: 1.Dez 2007 17:57 Titel: Limited und die Kommentare
Hallo, nach Durchlesen aller Kommentare fällt mir trotz aller Ernsthaftigkeit - pardon - die Geschichte mit dem Hammer von Paul Watzlawick ein. Humoristische Grüße - Selido
Anmeldungsdatum: 24.05.2006 Beiträge: 137 Wohnort: München
Verfasst am: 2.Dez 2007 13:34 Titel:
swvgraf hat folgendes geschrieben::
Lassen Sie sich dies mal von einem Staatsanwalt erklären oder gehen Sie doch einfach mal bei Ihrem Amtsgericht ein oder zwei Prozesse beobachten.
Da wären sie überrascht wie ein Rechtssystem wirklich funktioniert und was Richter so alles können.
raklose hat folgendes geschrieben::
)))) hab ich nicht nötig.
Das legt die Vermutung nahe, dass es sich bei User "raklose" um einen Rechtsanwalt namens Klose handelt ...
Aber wie dem auch sei - er (oder sie) hat allemal mehr Ahnung von der Materie, als der selbsternannte Strategiedoctor und swvgraf, die ihr juristisches "Wissen" ganz offensichtlich irgendwo zwischen "Lenßen & Partner" und "Richterin Barbara Salesch" beziehen.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 3.Dez 2007 10:43 Titel: Mach ihn einfach platt
Strafanzeige sollte nicht gestellt werden, sondern Strafantrag, und zwar wegen Betruges.
Mahnverfahren und dergeichen sind, mit Verlaub gesagt, "Kinder...".
Setzen Sie Ihren Gegner zweimalig in Verzug und melden für seine "Medien-GmbH" Insolvenz an.
Wie man es anstellt, daß man nicht auf den Kosten sitzenbleibt erklärt Ihnen dann jemand unserer Partner.
Wenn Sie mehr wissen wollen, dann senden Sie eine Mail. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Strafanzeige sollte nicht gestellt werden, sondern Strafantrag...
Strafanzeige kann ein Anzeigenerstatter auch gar nicht stellen. _________________ In der Defensive zu beharren verrät unzureichende Kräfte; anzugreifen einen Überfluß an Kraft.
Honest John ▪ Quartier Viénot BP 38 ▪ 13 998 MARSEILLE ARMEE
Verfasst am: 3.Dez 2007 12:00 Titel: Mal die Luft rausnehmen!
Hallo Leute,
war ein paar Tage nicht hier und bin nun erstaunt, wie sich die Diskussion entwickelt hat. Es ging mir eigentlich gar nicht um die Rechnung, sondern was er bezüglich der Rechtsform LTD behauptet.
Wir konnten auch den Zahlungseingang verbuchen, nachdem noch ein paar Emails hin und her gegangen sind.
Jemand schrieb hier, LTD´s werden oftmals als Ersatz für gescheiterte Existenzen gegründet.
Nun: Auch ich bin eine gescheiterte Existenz. Das geschah 1994. Und zwei Gründe waren dafür ausschlaggebend: Hohe Aussenstände und, meine Schuld, Schlamperei bezüglich dem Finanzamt.
Heute beschäftigt die LTD inklusive mir 4 Personen, wovon sich eine nur um die Buchhaltung kümmert, damit so etwas nicht wieder passiert.
Aus einem Scheitern kann man auch lernen. Wie heißt so schön der Spruch?
Es kommt nicht auf die Fehler an, sondern auf das, was man daraus lernt.
Wir schweifen aber vom eigentlichen Grund meines Eintrags ab.
Danke auf jeden Fall für die rege Resonanz.
Und LTD? Natürlich. Wir planen sogar gerade die Zweite.
@ graf eine Strafanzeige macht, wie ausgeführt, nur Sinn wenn ein Anfangsverdact vorliegt. Das ist aber gerade hier nicht der Fall und würde nur Papiervergeudung bedeuten!
Strafanzeige ist die Bitte an die StA die Ermittlungen einzuleiten für ein Offizialdelikt, also wenn die die StA von Amts wegen tätig werden muss.
Strafantrag ist nötig bei einem Antragsdelikt, also wenn die Tat nur auf Antrag eines Betroffenen verfolgt wird.
Welcher Deliktstypus einschlägig ist, sagt die entsprechende Vorschrift des StGB!!!
Juristisches Halbwissen und nicht sinnvolle Ratschläge sollten nicht unbedingt gepostet werden !!!
Verfasst am: 5.Dez 2007 12:40 Titel: Re: Mal die Luft rausnehmen!
Foto und Event hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
war ein paar Tage nicht hier und bin nun erstaunt, wie sich die Diskussion entwickelt hat. Es ging mir eigentlich gar nicht um die Rechnung, sondern was er bezüglich der Rechtsform LTD behauptet.
Grüße,
Michael
Bleiben Sie cool und lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, vor allem nicht von Leuten die Sie in prozesse etc. treiben wollen.
Jemand der schreibt ....."RTL-Co-Producer"...... und meint das auch noch als Qualitätsmerkmal anbringen zu müssen, hat bereits genug gesagt. Wahrscheinlich haben irgendwelche boulevardverblödeten Freundinnen der Produzentengattin ihr erzählt, dass sie in irgendeiner intellektuellen Spitzenproduktion wie "frigitte" gelesen hätten, dass alle ltds Betrüger seien. In solchen Fällen einfach cool bleiben und abmahnen.
Und von wegen gescheiterte Existenzen: fragen Sie doch mal nach wer von den "Führungskräften" bei gewissen Trashsendern ein Studium beendet hat oder eine Berufsausbildung besitzt. Jetzt mal abgesehen von einem österreichischen Kuhmelker, der kurzhand zum Herrn Professor ernannt wurde bevor er Geschäftsführer beim Privat-TV spielen durfte.
Verfasst am: 5.Dez 2007 12:40 Titel: Re: Mal die Luft rausnehmen!
Foto und Event hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,
war ein paar Tage nicht hier und bin nun erstaunt, wie sich die Diskussion entwickelt hat. Es ging mir eigentlich gar nicht um die Rechnung, sondern was er bezüglich der Rechtsform LTD behauptet.
Grüße,
Michael
Bleiben Sie cool und lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, vor allem nicht von Leuten die Sie in prozesse etc. treiben wollen.
Jemand der schreibt ....."RTL-Co-Producer"...... und meint das auch noch als Qualitätsmerkmal anbringen zu müssen, hat bereits genug gesagt. Wahrscheinlich haben irgendwelche boulevardverblödeten Freundinnen der Produzentengattin ihr erzählt, dass sie in irgendeiner intellektuellen Spitzenproduktion wie "frigitte" gelesen hätten, dass alle ltds Betrüger seien. In solchen Fällen einfach cool bleiben und abmahnen.
Und von wegen gescheiterte Existenzen: fragen Sie doch mal nach wer von den "Führungskräften" bei gewissen Trashsendern ein Studium beendet hat oder eine Berufsausbildung besitzt. Jetzt mal abgesehen von einem österreichischen Kuhmelker, der kurzhand zum Herrn Professor ernannt wurde bevor er Geschäftsführer beim Privat-TV spielen durfte.
Ist denn bei dem Inhalt der Email, auch wenn er bisher nicht veröffentlicht und nur an uns gesendet wurde, eine Abmahnung möglich? Muß die LTD die Kosten dafür übernehmen oder der Abzumahnende?
Es sind ja schon harte Geschütze da aufgefahren worden, was ich persönlich auch als Beleidigung empfinde.
Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem Steuerberater. Jetzt bin ich doch am überlegen, die nächste Firma als eine 10.000 Euro-GmbH zu gründen.
Die jetzige LTD lasse ich auf jeden Fall, denn es läuft gut.
Anmeldungsdatum: 31.03.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Österreich
Verfasst am: 11.Jan 2008 10:41 Titel:
Wishbringer hat folgendes geschrieben::
Interessanter Fall - Selbst wenn sie unseriös, nicht eingetragen und sonstwas wären, steht ihnen für eine bereits gelieferte Leistung eine Entlohnung zu - zumindest hier in Österreich - denke mal das wird in Deutschland analog sein, da wir in Österreich im Prinzip die deutschen Gesetze übernommen haben
Wishbringer
Lieber Wishbringer
hier liegen Sie etwas falsch es giebt die Anfechtung eines Geschäftes wegen "Irrtum in der Person" was Bedeutet: Hast du keinen Gewerbeschein, keine Firma etc. und erbringst eine Dienstleistung und oder ....
so kann aus dieser Klausel die Bezahlung verweigert werden.
War früher ein belibter Trick in der österr. Immobilienbranche. Da die Erteilung einer Konzession neist 6 Monate gedauert hatt, mussten die Leute vor Erteilung der Konzession scho Arbeiten um nicht vorher schon wieder zu zusperren.
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