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RTL und die Limiteds

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Foto und Event
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 28.Nov 2007 17:13    Titel: RTL und die Limiteds Antworten mit Zitat

Hallo,

dieses ist mein erster Eintrag hier, nachdem mir dieses Forum im Februar 2007 den Mut gegeben hat, eine LTD zu gründen. Diesen Schritt habe ich bis heute nicht bereut und würde es immer wieder tun.

Es erreichte mit gestern eine Email von einem RTL-Co-Producer mit folgendem Inhalt:

========================

OP-Nummer: XXXXXXXXX
Rechnungsdatum: 18.10.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir die von Ihnen ausgestelle Rechnung in Höhe von XXXXX nicht begleichen werden, da wir den starken Verdacht auf Unseriösität Ihrer Agentur haben.

1. Ihre Agentur ist eine britische Limited-Form.
Sie sind nicht in Deutschland registriert, weil Sie evtl. nicht mal das nötige Geld für eine GmbH-Gründung haben.
Eine Ltd.-Geschäftsform wird zwar in Deutschland akzeptiert, bleibt aber fragwürdig.
Die Frage ist: Warum eine so erfolgreiche Firma, die angeblich soviele namhafte Kunden hat, sich nicht eine GmbH in Deutschland leisten kann?
Die von Ihnen angegeben "Niederlassung Deutschland" ist die einzige Niederlassung weltweit.
Die Anschrift in England, die Sie in Ihrer Rechnung als "Hauptniederlassung" angeben, ist nur eine Ltd.-Adresse in England, die Sie bei einer Ltd.-Gründung vorweisen müssen, damit Sie überhaupt Ihr Geschäft als Ltd. in Großbritanien registrieren können. D.h. diese angebliche Hauptniederlassung ist nichts anderes als eine Briefkastenfirma in England.
Ich kenne mich damit sehr gut aus, da ich selber als selbständiger Producer in der Fernsehbranche tätig bin. Meine Firma ist eine GmbH.

Ich bin mit solchen Agenturen, wie Sie eine betreiben sehr vertraut, da ich wie schon erwähnt, selber als Realisator und CoProducer in der Fernsehbranche tätig bin.

Falls wir weitere Rechnungen von Ihnen bekommen sollten, sehen wir uns dann gezwungen unseren Anwalt zu konsultieren.
Es geht hierbei nicht um xxxxxx, sondern um eine Forderung, die nicht gerechtfertigt ist, egal in welcher Höhe.

===============================

Seine Frau hatte was bei uns bestellt und er verweigert nun die Zahlung. Die Äußerungen bezüglich LTD können doch wohl nicht wahr sein, oder? Unwissenheit ist doch noch weit verbreitet.

Zumal wir eine Steuernummer haben und nun auch die Eintragung in das deutsche Handelsregister läuft.

Bin ja mal gespannt. Er will da dran bleiben und wahrscheinlich eine Reportage bringen.

Bezüglich der Rechnung gehen wir natürlich ganz normal in das Mahnverfahren. So ein Witzbold.

Grüße,
Michael
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 219

BeitragVerfasst am: 28.Nov 2007 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

@Foto und Event LTD
Zitat:

Er will da dran bleiben und wahrscheinlich eine Reportage bringen.


Das ist ja interessant u. ein Paradebeispiel, wie sich Leute ein eigenes Rechtsverständnis ohne jeglichem Zweifel oder Überdenken eigenen Unrechtsbewusstseins zurechtlegen u. damit noch im Unterton mit Drohgebärden argumentieren.

Erst die Rechnung nicht bezahlen u. sich dann als Sittenanwalt über den anderen aus seiner Position als Fernsehfritze (wir sind Papst) in Szene setzen.
Eine linke Tour, damit das Brot zu erwerben.

Dabei sind es zwei verschiedene Paar Schuhe; die Rechnung einer in Anspruch genommenen Leistung u. die Firmenform des Dienstleisters.

Solch Beispiele schrecken mich persönlich jedes Mal davor zurück, in Deutschland weitere Investitionen zu planen.
Das sind leider nicht Einzelfälle.

Letztendlich muß jedes Argument dafür herhalten, damit er den Kaufrausch seiner Frau in Grenzen hält.
Ein d......er Schlappschwanz, der nicht imstande ist eine Frau zu führen, oder einen Permanent-Problemfall auf dem Marktplatz abzuladen.
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Foto und Event
Newbie


Anmeldungsdatum: 16.11.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2007 9:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, er hat ja überhaupt keine Ahnung. Briefkastenfirma, so ein Witz. Wüßte er nur, dass man ohne registriertes Office in England gar keine LTD gründen kann und welche Aufgaben es hat...........

Nun gut, ich habe mit der Eintragung in das HR ein wenig geschlampt und daher haben wir noch keine Nummer. Doch ist schon alles in die Wege geleitet inklusive der Zahlung der Gebühr. Daher kann es nicht mehr lange dauern.
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raklose
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 29.Nov 2007 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dem würde ich ganz fürchterlich auf die Finger klopfen. Der schreit nur so, um die Rechnung nicht zu bezahlen.
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Wishbringer
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.11.2003
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 9:30    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter Fall - Ich gehe mal davon aus, daß seine Frau die gewünschte Leisung ohne Mängel bekommen hat. Aus der angeblichen Unseriösität eine Befreiung zur Zahlung für eine Dienstleistung/Ware abzuleiten ist ja wohl ein recht abwegiger Gedanke. Selbst wenn sie unseriös, nicht eingetragen und sonstwas wären, steht ihnen für eine bereits gelieferte Leistung eine Entlohnung zu - zumindest hier in Österreich - denke mal das wird in Deutschland analog sein, da wir in Österreich im Prinzip die deutschen Gesetze übernommen haben

Offensichtlich dürfte es mit der Zahlungsbereitschaft dieser Familie nicht weit her sein, eventuell ist es sinnvoller mit diesen Leuten in der Zukunft keine Geschäfte mehr zu machen ....

Grüße

Wishbringer
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rolfleonhard
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.11.2005
Beiträge: 104
Wohnort: im "Ländle"

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 9:53    Titel: Antworten mit Zitat

Als Antwort hätte ich diesem Proleten postwendend einen Mahnbescheid zustellen lassen. Ich wette, dass dieser "Handelsrechtgelehrte" dann auf 2mm Grösse zusammengeschrumpft wäre.
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swvgraf
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 10:37    Titel: Strafanzeige Antworten mit Zitat

Es wär doch recht Schade wenn ein RTL produzierendes Unternehmen eine Strafanzeige wegen Nötigung, Erpressung und falscher Tatsachenbehauptung mit Tateinheit einer absichtlichen arglistischen Betruges bekommen würde?
Denn hier wurde Ware bestellt und eine Leistung erschlichen die von vornherein, mit der Absicht des Nichtbezahlens, beabsichtigt wurde.

Einen Mahnbescheid kann man sich ja diesbezüglich sparen.
Der Staatsanwalt wird dem RTL Produzenten die Zahlung schon nahelegen.
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wolfi0410
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 36
Wohnort: Niedersachsen Deutschland

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

@ Foto und Event

Hallo,
ich kann Dir nur den Rücken stärken und raten so schnell wie möglich das Mahnverfahren einzuleiten.
Wir haben bei unserer Gründung 2001 selbst die Rechtsform der Limited gewählt und als Existenzgründungsberater seitdem etliche Ltd.´s für unsere Kunden gegründet.
Unsere Politik wollte und will das Zusammenwachsen von Europa und die Behörden taten sich damals und teilweise auch heute noch schwer. Wir haben z.B. 2001 1 Jahr mit der zuständigen Handwerkskammer gekämpft um die Eintragung eines Handwerksbetriebes in die Handwerksrolle durchzusetzen.

Du hast alles richtig gemacht.
--> Gewerbeanmeldung
--> Anmeldung Finanzamt = Steuer-Nr.
--> Eintragung der Niederlassung beim deutschen Registergericht.

Da versucht einer Dich zu besch....!

Falls die Rechnung Formal richtig erstellt wurde mit Angabe des Zahlungsziels als Datum, nicht in Tagen, braucht Du nicht mehr mahnen. Beantrage einen Mahnbescheid. Sonst sofort mahnen mit Angabe des Zahlungsziels als Datum und dann gleich Mahnbescheid hinterher.

Wie schreiben die Mod.´s im Kopf des Newsletters immer:
Bleiben Sie stark. Also halte dich dran und gib Gas. Lass Dich nicht unterbuttern, du bist im Recht.

Grüsse aus dem schönen Niedersachsen
Wolfgang
Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch,
einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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scoutscout
Newbie


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 10:49    Titel: Dummheit ist eine Gabe Gottes. Antworten mit Zitat

Dummheit ist eine Gabe Gottes - Missbrauch wird geahndet.

http://www.rolls-royce.com/careers/deutschland/profs_d.jsp

Rolls-Royce, bekannte Schmiede edeler Autos, firmiert auch in Deutschland als Ltd. bzw. Ltd. & Co.KG.

Was ist denn das für ein Hirte, der da so gegen die Ltd argumentiert und nicht zahlen will??

Und bekanntermaßen ist die GmbH weltweit deutlich geringer vertreten, als die Ltd.; und dass eine GmbH deutlich mehr Kosten verursacht, macht sie ebenfalls nicht attraktiver.

Ich schließe mich den Empfehlungen bzgl. Staatsanwaltschaft an.
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 10:56    Titel: Re: Strafanzeige Antworten mit Zitat

swvgraf hat folgendes geschrieben::

Der Staatsanwalt wird dem RTL Produzenten die Zahlung schon nahelegen.


Wird aber auch Zeit, dass der Staatsanwalt dem Herrn, der für RTL arbeitet, mal auf die Finger schaut, denn es kann auch gut sein, dass dann der Herr nicht mehr bei RTL beschäftigt ist.
Man sollte sich mal den Vertrag mit RTL von dem Herrn zeigen lassen, ob Er überhaupt als Zuarbeiter für RTL den Namen RTL bei seiner Privatpost benutzen darf.
Aber es hat ja schon öfter Fälle gegeben, das die Firmen, welche für RTL Berichte erstellt haben, nicht immer ganz sauber gearbeitet haben.
Gab doch mal bei RTL Expolsiv so einige Ungereimtheiten.

"selber als Realisator und CoProducer" sagt auch schon so einiges aus.
Foto und Event,
ich an Ihrer Stelle würde mal ganz freundlich bei RTL anrufen, und mal höflich nachfragen, ob denn der Herr so mit Ihnen umspringen darf, und gleichzeitig würde ich dann bei RTL auch das Schreiben mit der Rechtsabteilung mal bereden.

Liebe Grüsse

Heinrich
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strategiedoctor
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 11:11    Titel: Auf was warten Sie eigentlich? Antworten mit Zitat

swvgraf scheint der Einzige hier zu sein, der etwas Ahnung hat.

Mahnbescheid, Klage, das kostet Zeit und Geld. Und am Schluss kommt bei einem Vergleich nichts raus. Der RTL-ler ist vermutlich gar keiner, sondern einfach nur pleite und das ist seine Masche. Ihr diskutiert euch hier zu Tode.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg: Kopie zur Staatsanwaltschaft mit der Bitte ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So eine kleine Hausdurchsuchung kann in solchen Fällen Wunder wirken. Wenn Sie dann Ihr Geld nicht bekommen, dann hätten Sie mit der "Schneckenjustiz" dem guten Geld nur schlechtes hinterher geworfen.
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wolfi0410
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 36
Wohnort: Niedersachsen Deutschland

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 12:40    Titel: Re: Auf was warten Sie eigentlich? Antworten mit Zitat

Der Strategiedoctor hat recht!

War mal wieder der Wunsch den Rücken zu stärken und mit Wissen anzugeben.
Pack an Montag Deine Unterlagen zusammen, Rechnung, div. Schreiben usw., mach Fotokopien da der Staatsanwalt die Originale behalten wird und erstatte Anzeige wegen Betrug. (Meiner Meinung nach muss das bei der Kripo gemacht werden, lasse mich aber gern belehren.)
Parallel dazu würde ich schon den Kontakt zu RTL aufnehmen um zu klären ob der sog. Co-Producer den Namen RTL überhaupt verwenden darf. Dann kriegt er von da vielleicht auch noch auf die Fre...

Grüsse aus dem schönen Niedersachsen
Wolfgang

…. und nie vergessen, hinter dem eigenen Horizont geht es noch weiter.
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raklose
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Unsinn !!!!
Aus der mail läßt sich doch beim besten Willen nicht der Vorsatz in betrügerischer Absicht zu handeln entnehmen.
Die Ehefrau muss von Anfang an mit dem Willen gehandelt haben die Leistung nicht zu bezahlen. Wo soll das denn stehen?
Zudem würde sich die Strafanzeige gegen die Frau als Täterin richten. Geschrieben hat aber der Mann, und der ist nicht Vertragspartner. Was der Mann schreibt reicht noch nicht einmal für eine Verleumdung oder üble Nachrede, die ünlichwerweise strafrechtlich im Privatklageweg zu verfolgen sind.
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hostaria
Specialist


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 219

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

@ liebe Leser

Wenn ich lese, welche Geschütze wegen einer Zahlungsverweigerung/-zurückweisung, (ich schätze einer Bagatelle) empfohlen werden aufzufahren, dann kann ich nur den Kopf schütten.
Anzeige wegen Betrug, Kripo, Strafanzeige, Staatsanwalt, Hausdurchsuchung, und so fort…

Bleiben wir doch mit den Füßen auf dem Boden.
Diese Blitzsteigerung eines Lösungsansatzes ist nicht normal.

Das ist Denken u. Handeln von vorgekochten „Würstchen“ (in anderer Sache) die jeden Moment zu platzen drohen.
Für einen ersten Gegenschritt überzogen.

Mit einem formal höflichen Antwortschreiben oder Anruf eines Anwaltes mit dem Hinweis auf real folgenden Kosten nehmen sie schon mal Wind aus den Segeln u. oft ließe sich die Angelegenheit mit weniger Reibung u. schneller einem Ziel zuführen.

Gehen wir mal davon aus, dass dem Mann wegen wiederholten, übersteigerten Einkäufen seines Weibes (um es vornehm zu formulieren)
der Kragen geplatzt ist u. die ganze Wut ein unschuldiger Dritter (Foto und Event) abbekommen hat.
Er hat ja zum Ausdruck gebracht, sollten weitere Rechnungen folgen verweigert er die Zahlung.
Mit anderen Worten ist er folgender Aufmachung umgangen:

Achtung. Ich komme für die zukünftigen Schulden meiner Frau nicht mehr auf.

Im Sinne eines entspannten Lösungsansatzes grüßt hostaria
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Finanzscout
Specialist


Anmeldungsdatum: 24.05.2006
Beiträge: 132
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 18:56    Titel: Re: Auf was warten Sie eigentlich? Antworten mit Zitat

strategiedoctor hat folgendes geschrieben::
swvgraf scheint der Einzige hier zu sein, der etwas Ahnung hat.

Mahnbescheid, Klage, das kostet Zeit und Geld. Und am Schluss kommt bei einem Vergleich nichts raus. Der RTL-ler ist vermutlich gar keiner, sondern einfach nur pleite und das ist seine Masche. Ihr diskutiert euch hier zu Tode.

Es gibt nur einen vernünftigen Weg: Kopie zur Staatsanwaltschaft mit der Bitte ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. So eine kleine Hausdurchsuchung kann in solchen Fällen Wunder wirken. Wenn Sie dann Ihr Geld nicht bekommen, dann hätten Sie mit der "Schneckenjustiz" dem guten Geld nur schlechtes hinterher geworfen.


Also der Strategiedoctor hat jedenfalls ganz offensichtlich keine Ahnung - sonst wüsste er, dass es genau anders herum ist.
Wg. einer solchen Bagatelle dürften die meisten Staatsanwaltschaften überhaupt nicht tätig werden, sondern den Fall postwendend mangels öffentlichen Interesses zu den Akten legen. Bestenfalls wird der zahlungsunwillige Herr Producer auf die nächstliegende Polizeiwache gebeten, um sich zur Sache zu äußern.
Die Chance, dass die StA. in einem solchen Fall einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß erwirkt, tendiert gegen null. Und selbst, wenn sich ein vollkommen durchgeknallter, extrem dienstgeiler Staatsanwalt fände, der einen solchen beantragen würde, möchte ich den Richter sehen, der den unterschreibt. Warum auch? Was soll denn dabei bitte Erhellendes herauskommen?
Mag sein, dass der zivilrechtliche Weg hierzulande nicht gerade der schnellste ist - das kann dann (selbst bei nur einer Instanz) schon mal ein paar Monate dauern ... aber es ist allemal die bessere Alternative, als der empfohlene Weg zum Staatsanwalt - zumal selbst eine strafrechtliche Verurteilung dem Gläubiger ja nicht sein Geld bringt - die muß er nämlich trotzdem zivilrechtlich geltend machen.

Nur mal so am Rande: Wir haben schon gegen so einige zwielichtige Gestalten Strafanzeige erstattet (das waren aber ganz andere Kaliber, als dieser Kleinkram hier - also wiederholte strafbare Handlungen, mit erkennbarem Vorsatz, etc ... im schnellsten Fall (Bayern) war das strafrechliche Ermittlungsverfahren nach 2 Jahren abgeschlossen ... im zähesten Fall (NRW) zeihen sich die Ermittlungen (trotz rund 80 Geschädigten und ebensovielen Strafanzeigen) nun schon seit über 4 Jahren.

Toller Tipp - Herr Strategiedoctor! Wenn all Ihre Strategien so wirkungsvoll sind, kann man Ihren Klienten nur gratulieren.

@ Foto & Event:
Der kürzeste Weg zum Ziel dürfte hier in der Tat ein kurzer Anruf beim Schuldner mit Ankündigung einer Anfrage bei RTL sein ... (vorausgesetzt natürlich, der Knabe arbeitet wirklich für den Sender) ... und wenn das nicht nutzt, dann eben wirklich die Kontaktaufnahme mit RTL ...
Sollte sich herausstellen, dass die mit dem Typen gar nichts am Hut haben und das nur ne Story war, dann bleibt wirklich nur der "traditionelle" Weg -> Mahnbescheid + evtl. Klage.

Viel Erfolg!

PS:
Ich würde mir dennoch mal überlegen, ob die Ltd. die richtige Rechtsform für Sie ist. Natürlich ist die Argumentation des zahlungsunwilligen Herrn Producers der blanke Unsinn - und rein juristisch betrachtet, ist die Ltd. ebenso seriös wie jede andere Gesellschaftsform auch. Tatsache ist jedoch, dass die Ltd. (ebenso wie bspw. die spanische SL) sehr häufig von bereits einmal gescheiterten Existenzen oder zwielichtigen Gestalten für zweifelhafte Geschäfte genutzt wird. Dafür kann die Ltd. als solches natürlich nichts - das Image haftet ihr jedoch trotzdem an.
Das hat auch nichts damit zu tun, dass es sich um eine ausländische Gesellschaftsform handelt. Die deutsche "Stille Beteiligung" bspw. genießt ebenfalls einen katastrophalen Ruf, ohne per se unseriös zu sein. Auch sie leidet schlicht und ergreifend darunter, bereits zu oft mißbraucht worden zu sein.
Unternehmer zerbrechen sich an zig Stellen den Kopf über ihren Marktauftritt und ihr Image ... bezahlen Spezialisten für ein professionelles CI und CD ... zerbrechen sich den Kopf über den richtigen Namen, das richtige Logo, den richtigen Slogan ...
Die Wahl der Rechtsform spielt hierbei eben nunmal eine ebenso entscheidende Rolle!
Hunderttausende denken über die englische Ltd. ebenso wie der Herr Producer. Wollen Sie die alle bekehren, oder wollen sie Geschäfte mit denen machen?
Und daher sei all den oberschlauen Ratgebern hier ins Stammbuch geschrieben, dass es völlig irrelevant ist, wer in dieser Frage "Recht hat". Kein Vertrauen in die Seriosität des Unternehmens, kein Geschäft. So einfach ist das.
Aber man kann natürlich auch versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen - wenn man dann insolvent ist, hat man ja viel Zeit, sich über all die ignoranten Kunden zu ärgern, die einfach nicht begreifen wollten, dass die Ltd. doch gar nicht so böse ist, wie alle immer sagen ...
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Peter Wilhelm
.


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 300
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Finanzscout,

wir gehen in allen Punkten einig...!

Das waren klare Aussagen; wie ich sie liebe...

Gruß
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strategiedoctor
Specialist


Anmeldungsdatum: 01.05.2004
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 20:40    Titel: Theorie, Wunschdenken und die Praxis Antworten mit Zitat

Der strategiedoctor berät seine Kunden nicht in Rechtsfragen, sondern arbeitet mit spezialisierten Anwälten zusammen. Er berichtet nur davon, was er in den letzten 36 Jahren bei Kunden erlebt hat.

Außerdem antwortet er nur auf Fragen, zu denen er aus seiner Praxis-Erfahrung etwas sagen kann. Und er tut es, um zu helfen, nicht um sich zu profilieren. Das hat er nämlich nicht mehr nötig.

Der billigste und wirksamste Weg ist IN DIESEM FALL der Gang zum Staatsanwalt. Er ist kostenlos, und der RTL-ler hat den Grund dafür, den Betrugsverdacht, geliefert. Erst danach weiß man, ob sich das Geld und der Zeitaufwand (der zusätzlich Geld kostet, außer Ihre eigene Zeit ist nichts wert) für die "Schneckenjustiz" und das Prozessrisiko lohnt.
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raklose
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2007 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

nochmal Unsinn!!
Wo soll denn der Anfangsverdacht bei dem Schreiberling sein,Herr Doctor.
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swvgraf
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 13
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2007 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

raklose hat folgendes geschrieben::
nochmal Unsinn!!
Wo soll denn der Anfangsverdacht bei dem Schreiberling sein,Herr Doctor.


Die Staatsanwaltschaft wird ermitteln, dass kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Die Staatsawaltschaft muss sogar ermitteln beim begründeten Tatverdacht, und dieser ist hier gegeben.

Der Frau kann man zwar keine Betrugsabsicht Nachweisen, aber dem Mann.

Die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren in der Regel bei Bezahlung der Rechnung wegen Geringfügigkeit oder gegen einen Strafbefehl (ca 1000 Euro) einstellen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt sogar bei 0,20 Cent Beträgen und besonders gerne bei solchen Kotzbrocken die Absichtlich bestellen und sich dann vor der Rechnung arglistig drücken möchten.
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raklose
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.08.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 1.Dez 2007 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das erklären Sie mir doch einmal bitte, wo bei dem Mann die Betrugsabsicht liegen soll????

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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