Verfasst am: 8.Apr 2006 10:53 Titel: Rechtsanwaltliche Unterstützung in England
Hallo,
Anfang März 2006 habe ich eine Gründungsfirma mit der Registrierung und mit der Beglaubigung meines Handelsregisterauszug und Apostille für meine UK-Limited beauftrag. Während die Registrierung vielversprechend zügig abgewickelt wurde, weigert sich diese Firma hartnäckig, mir meinen beglaubigten Handelsregisterauszug mit Apostille zusenden. Anfragen per E-Mail und Fax über einen annähernden Zustellungstermin werden von dieser Firma hartnäckig und mit Schweigen ignoriert. Ich habe schon den Eindruck, als gäbe es diese Firma überhaupt nicht mehr. Das wenigste was man erwarten darf, ist die Nennung eines Zustellungstermins seiner restlichen und bezahlten Unterlagen, oder etwa nicht?
Das Honorar habe ich leider schon im voraus bezahlt.
Mir ist es nicht möglich, ein Geschäftskonto weder in England noch in Deutschland zu eröffnen. Zur Zeit bin ich eine Firma ohne Firmenkonto. Meine Kunden wissen nicht wohin sie das Geld überweisen sollen.
Auch das CT41G-Formular, welches von dem Inner Revenue laut deren Website innerhalb von 10 Tagen nach Gründung zugeschickt wird, und diese Frist hier im Forum auch noch einmal so bestätigt wurde, wurde nicht an mich zum Ausfüllen weitergeleitet, obwohl ich die Briefweiterleitung bezahlen muß, wenn sie denn funktioniert. Offensichtlich ist es dieser Firma egal, ob man mit dem Inner Revenue Schwierigkeiten und Ärger bekommt.
Ich habe den Eindruck, daß hier nur ein offener Rechtsstreit weiterhilft. Man muß dieser Firma vor einem Gericht klarmachen, daß sich sich nicht unbegrenzt hinter ihrem Kleingedrucktem verstecken kann.
Dafür suche ich in England kostengünstige rechtsanwaltliche Unterstützung, um mich erforderlichenfalls vor einem englischen Gericht zu vertreten. Auch wäre für mich interessant zu erfahren, ob die nun entstehenden Kosten für Rechtsanwalt, Wechsel des Registered Office und zusätzliche Beglaubigungskosten für meinen Handelsregisterauszug mit Apostille dieser Firma nach englischem Recht in Rechnung stellen kann, so wie es in Deutschland möglich wäre?
"Si vil pacem para bellum!", wie man landläufig bei uns am Weischwurscht-Äquator sagt.
Wer hat Erfahrungen? Wer kann konkrete Empfehlungen nennen?
Irgendwo kann man sich hier auch E-Mails zuschicken lassen, falls ihr lieber anonym was mitteilen wollt.
Für hilfreiche und konkret weiterführende Tipps bedanke ich im voraus!
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