Verfasst am: 3.Feb 2007 18:53 Titel: Schulden - Insolvenz in England - Ltd.Gründung...
Hallo,
ich sitze seit Stunden und lese hier das alles, bin aber leider immer noch nicht klüger...
Unser Problem ist:
1. Schulden von über 100.000 (die wir nicht verschuldet haben und nicht vorhaben, abzuzahlen)
2. Abgegegebene eidesstattliche Versicherung, ALG 2 und ansonsten kein Geld.
3. Aufträge, die uns Geld bringen (selbständige Basis), wir dürfen aber KEINE RECHNUNGEN ausstellen.
Nun wollen wir tatsächlich nach London gehen, um dort die Insovenz durchzuziehen.
Aber JEZT bräuchten wir Geld, bzw. wir müssen irgendwie drankommen... Daher wollen wir eine Ltd. gründen.
Wie hat sich das eine zu dem anderen? Es wäre natürlich viel besser, die Ltd. erst nach Ablauf der Insolvenz zu gründen, aber bis dahin müssen wir auch von irgendwas leben und an unser - verdientes aber mangels Rechnungen nicht ausbezahltes - Geld drankommen.
Verfasst am: 2.Aug 2007 15:59 Titel: Re: Schulden - Insolvenz in England - Ltd.Gründung...
Lisa333 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich sitze seit Stunden und lese hier das alles, bin aber leider immer noch nicht klüger...
Unser Problem ist:
Hallo,
rufen Sie uns mal an wir koennen Ihnen helfen
Wie hat sich das eine zu dem anderen? Es wäre natürlich viel besser, die Ltd. erst nach Ablauf der Insolvenz zu gründen, aber bis dahin müssen wir auch von irgendwas leben und an unser - verdientes aber mangels Rechnungen nicht ausbezahltes - Geld drankommen.
Verfasst am: 3.Aug 2007 11:01 Titel: Wie oft denn noch?
Der strategiedoctor hat die Lösung und Gebrauchsanleitung zur Restschuldbefreiung auf GoMoPA bereits veröffentlicht. Ihr müsst es doch nur lesen und dann einfach handeln.
Wer sich keine Luxus-Insolvenz in London leisten kann, oder das viele Geld einfach sparen möchte, fliegt billig mit ryanair in die englische Provinz und sucht in Flughafennähe eine günstige Bleibe.
Und dann verhält man sich so, wie ein Pleite gegangener Engländer! Der kann sich auch keine deutschen Entschuldungsfirmen leisten, ist dafür aber umso schneller von Amts wegen schuldenfrei. Denn in England ist die Restschuldbefreiung gesetzlich garantiert. Da kann Ihnen niemand mehr in die Suppe spucken. Also, wozu soviel Geld auf den Kopf hauen?
Was die Rechnungstellung betrifft, um Einnahmen zu erzielen, gibt es eine ebenso einfache Lösung. Die kennen die "Luxus-Entschuldungskünstler" nicht. Und wenn, dann kann man damit nicht das große Geld machen.
Der strategiedoctor mag aber sein einfaches und sofort umsetzbares Know-how auch nicht ganz kostenlos verraten. Schließlich muss er an seine Rente denken, die ihm sein deutscher Pleitestaat nicht zahlen wird, da er schon vor vielen Jahren abgehauen ist.
Deshalb bringt er demnächst, wenn er Zeit hat, ein eBook zu diesem Thema heraus. Mit "Omasicherer" Anleitung. Man muss in die ausfüllfertigen Schriftsätze nur noch die persönlichen Daten eingeben - und ab dem nächsten Arbeitstag sind alle Einnahmen - absolut unangreifbar - in trockenen Tüchern.
Dieses Wissen kann auch der (noch) nicht Insolvente sehr gut vorbeugend nutzen, um im Ernstfall kein Geld oder Vermögen an zukünftige Gläubiger zu verlieren.
Die ganze Aktion kann von zu Hause aus durchgeführt werden und kostet "all inclusive" mit allem drum und dran weniger als das Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt. (Hinweis: Selbstverständlich findet keine Rechtsberatung statt, ist auch nicht erforderlich!
Eine Ltd. ist jedenfalls eine unglückliche Lösung, vor allem, wenn man dann einige Zeit in England wohnt. Ist doch viel angenehmer, wenn alle auf ein deutsches Konto einzahlen, an das die Gläubiger nicht rankommen - und zwar auch dann nicht, wenn sie es kennen -, und man jederzeit über das Geld verfügen kann. Oder hat jemand eine bessere Lösung?
Und so schneidet sich ein jeder sein Scheibchen ab:
Zitat:
Der strategiedoctor mag aber sein einfaches und sofort umsetzbares Know-how auch nicht ganz kostenlos verraten. Schließlich muss er an seine Rente denken, die ihm sein deutscher Pleitestaat nicht zahlen wird, da er schon vor vielen Jahren abgehauen ist.
vom großen Kuchen der Insolvenz ... und mit Verlaub, auch Gomopa ... _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger. (Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
Der strategiedoctor lebt seit 36 Jahren davon, dass er sein mühsam und teuer erworbenes Know-how verkauft. Sein Know-how besteht darin, Unternehmern zu helfen, höhere Erträge zu erzielen und ihre Existenz nebst erarbeitetes Vermögen abzusichern.
Dafür hat er sogar ein ausfüllfertiges System entwickelt, mit dem man innerhalb weniger Wochen mehr erreicht als sonst nach Jahren.
Da er nicht von Privatinsolvenzen, Leichenfledderei und Restschuldbefreiungen lebt, hat er die Gebrauchsanleitung für die Restschuldbefreiung in England auf GoMoPA kostenlos veröffentlicht. Was wollen Sie mehr?
Wenn das Einkommen auch während der Privatinsolvenz sicherzustellen eine Investition von weniger als 150 Euro erfordert, wovon das eBook des strategiedoctor etwa 47 Euro kosten wird, was eigentlich zu billig ist, fällt die Scheibe vom Kuchen relativ bescheiden aus. Da muss man schon in die Stückzahlen kommen. Und spätestens dann muss man logischerweise mit anderen, wie z.B. GoMoPA, teilen. Die haben ja auch jahrelang in diese Plattform investiert.
Hallo strategiedoctor, können Sie noch einmal den Link hier für Ihre bereits veröffentlichte Lösung und Gebrauchsanleitung zur Restschuldbefreiung einstellen?
Danke
strategiedoctor: Ich habe hier die Premiumdienst gekauft, sehe aber leider nicht in Ihrem Profil Ihre e-mail Adresse.
Soll ich jetzt extra diesen Mailacount für 90,-- EUR freischalten lassen? Bitte geben Sie eine web-site oder eine andere Kontaktmöglichkeit an. Sie können mir auch eine Nachricht in mein PIN legen.
Der strategiedoctor hat die Lösung und Gebrauchsanleitung zur Restschuldbefreiung auf GoMoPA bereits veröffentlicht. Ihr müsst es doch nur lesen und dann einfach handeln.
... ich weiß nicht wie alt Ihre Informationen zur Englischen Insolvenz sind? Das Verfahren vor Gericht hat sich 2007 nicht sonderlich geändert aber die OR's haben den Beurteilungsmaßstab erheblich höher gelegt!!! Besonders für "Deutsche" Insolvenzler in UK. Gab es früher in der Regel nur ein OR-Interview, so sind es heute nicht selten bis zu 4 oder 5 Interviews beim OR. Unangemeldete Hausbesuche zur LMP-Überprüfung sind schon fast Standard. Dazu kommt der Nachweis eines Mietvertrages, der auch noch nach dem Insolvenzantrag gültig ist! Abwesenheiten aus der UK während der RSB müssen per Ticket nachgewiesen werden (Aus- bzw. Einreise Nachweis). Und das ist noch längst nicht alles!!!
Mehr Informationen dazu und wie heute das Insolvenzverfahren in UK abläuft: [E-Mail anzeigen] oder in den von mir veröffentliche Links in diesem Forum.
.... ich kann ja nur hoffen das Sie die entsprechende Lizenz haben leute ueber die Insolvenz in England zu beraten - ansonsten wissen Sie es ja das Sie sich da ein Problem einhandeln koennen.
Aber eigendlich muessten Sie dieses ja wissen wenn Sie in London wohnen.
Uebrigens wie war doch gleich der Name des Platzes gegenueber von Charing-X ?
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 107 Wohnort: London
Verfasst am: 8.Aug 2007 22:05 Titel: Re: Oh jeh
vdvwkih hat folgendes geschrieben::
.... ich kann ja nur hoffen das Sie die entsprechende Lizenz haben .....
Uebrigens wie war doch gleich der Name des Platzes gegenueber von Charing-X ?
vdvwkih
1. Ich betreibe keine rechtliche Insolvenzberatung. Es werden von mir und anderen Betroffenen selbsterlebtes und durchlebtes wiedergegeben.
2. Aus 1. folgt, dass ich keine Lizenz habe und somit auch keine "Rechtsberatung" in Sache Englische Insolvenz betreibe. Hätte ich die, dann hätte ich
3. eine Firma und/oder Rechtsberatungsbüro wo ich die Beratung für ein paar Tausend GBP pro MandantIn betreiben würde.
4. Ich gebe hier lediglich meine Erfahrungen wieder.
Was meinen Sie mit Charing X? Die Charing Cross Rd. bei der Tottenham Court Road Station in der Nähe der "berüchtigten" Bloomsbury St 21"?
Wie schon angeboten, wir könne uns gerne in London treffen (falls Sie in London wohnen?) E-Mail: [E-Mail anzeigen]
vdvwkih:
.... ich kann ja nur hoffen das Sie die entsprechende Lizenz haben leute ueber die Insolvenz in England zu beraten - ansonsten wissen Sie es ja das Sie sich da ein Problem einhandeln koennen.
vdvwkih-Ihr Kommentar ist in diesem Forum total daneben, hier werden Infos und Meinungen ausgetauscht und keine Drohungen gegen die Forenmitglieder, die hier für andere Forenmitglieder u.U. wertvolle Infos veröffentlichen. Was soll denn das. Haben Sie die Befürchtung, dass Ihnen dadurch Geschäft wegfällt?
Geben Sie doch einfach mal einen fachlichen Kommentar ab und nicht solche sinnlosen Fragen wo welcher Platz ist-was die meisten nicht interessieren dürfte.
Verfasst am: 10.Aug 2007 8:55 Titel: @ly3 und die neuesten Informationen
Zitat:
... ich weiß nicht wie alt Ihre Informationen zur Englischen Insolvenz sind? Das Verfahren vor Gericht hat sich 2007 nicht sonderlich geändert aber die OR's haben den Beurteilungsmaßstab erheblich höher gelegt!!! Besonders für "Deutsche" Insolvenzler in UK. Gab es früher in der Regel nur ein OR-Interview, so sind es heute nicht selten bis zu 4 oder 5 Interviews beim OR. Unangemeldete Hausbesuche zur LMP-Überprüfung sind schon fast Standard. Dazu kommt der Nachweis eines Mietvertrages, der auch noch nach dem Insolvenzantrag gültig ist! Abwesenheiten aus der UK während der RSB müssen per Ticket nachgewiesen werden (Aus- bzw. Einreise Nachweis). Und das ist noch längst nicht alles!!!
Der strategiedoctor ist ein ehrlicher Mensch. Er empfiehlt keine unlauteren und ungesetzlichen Lösungen. Deshalb stellen die von ly3 aufgezeigten Veränderungen auch keine Probleme dar.
Wo ist denn das Problem, wenn jemand sich in der englischen Provinz in der Nähe eines "Ryanair-Flughafen" für zwei Jahre eine billige Hütte mietet, von dort aus seine Geschäfte per Internet und Telefon betreibt und ab und zu nach D, A, CH oder E fliegt, um seine Kunden zu treffen? Für diese Lösung braucht man nicht einmal ein Auto.
Man kann halt nicht alles haben. Wenn man sich innerhalb von max. 2 Jahren (mit geregelter "An- und Abreise") in England entschulden kann, dann sollte man sich nicht überlegen, wie man auch noch den englischen Staat bescheißt, sondern wie man in diesen 2 Jahren genügend Kohle verdient, um nicht nur die Miete zahlen zu können, sondern nach der Restschuldbefreiung ein gutgehendes Geschäft zu besitzen.
vdvwkih-Ihr Kommentar ist in diesem Forum total daneben, hier werden Infos und Meinungen ausgetauscht und keine Drohungen gegen die Forenmitglieder, die hier für andere Forenmitglieder u.U. wertvolle Infos veröffentlichen. Was soll denn das. Haben Sie die Befürchtung, dass Ihnen dadurch Geschäft wegfällt?
Geben Sie doch einfach mal einen fachlichen Kommentar ab und nicht solche sinnlosen Fragen wo welcher Platz ist-was die meisten nicht interessieren dürfte.
... na, Ich bin mir zwar nicht sicher ob das eine Drohung ist. Letztendlich muss es ja jeder selber wissen der sich mit jemanden abgeben will der keine "Lizenz" hat!
Stellen Sie sich mal vor Sie wollen die "Insolvenz in UK" machen und geraden an einen der keine Lizenz hat. Wollen Sie wirklich Ihre "Insolvens" gefaehrden ?
Diese Frage sollten Sie sich lieber stellen. Jeder kann letztendlich die "Insolvenz in UK" selber machen und dafuer brauchen Sie keinen LY3 oder irgend jemaden anderen (incl. mir).
Gehen Sie zum naechsten Citizen Advice Bureau (CAB) die helfen Ihnen sogar kostenlos. Ein CAB finden Sie in jeder Stadt in England.
Ein kleiner Tip am Rande. Wenn Sie schon eine Insolvenz in England machen wollen dann ziehen Sie nicht nach London gehen Sie in ein anderes County (z.b. Kent). Denn dann gehen Sie einfach zu einem County Court und machen dort Ihre Insolvenz und nicht bei dem "High Court" in London.
Wie schon so oft hier auch gesagt, es gibt viele Wege die nach Rom fuehren - die Frage ist nur welcher Weg ist der richtige?
Ich habe groesstes Verstaendniss das LY3 die Insolvenz "Verkaufen" will aber ich denke das es ein CAB besser macht als er und das uebers CAB ist bis auf die Gerichtskosten kostenfrei. Natuerlich benoetigen Sie Wohnung etc aber da Frage ich doch mal wo ist das Problem? Kaufen Sie sich die Loot (Anzeigenmarkt in London und Umgebung) und mieten Sie sich ein Zimmer fuer £55/Woche, Rufen Sie BT an damit Sie ein Telefon bekommen (www.bt.com), Melden Sie sich bei der Steuer an (diese koennen Sie via Phone machen, Rufen Sie beim Job Center an fuer einen Termin zur NINO (National Insurance Number, Gehen Sie zu einem Arzt und registrieren Sie sich dort, Gehen Sie zur Bank und machen ein Bankkonto auf (HSBC ist kein Problem fuer "Auslaender").
... und nun sagen Sie mir doch mal wo das Problem ist. Ich kann es Ihnen sagen!
Es gibt immer wieder "Kunden" in Deutschland die meinen nicht umziehen zu muessen und man kann dann alles uebers Papier machen ! Das wuerde auch alles gehen wenn das BGH damals nicht anders geurteilt haette.
Wenn Sie nicht nach UK kommen gibt es keine Insolvenz. Und nun mal ehrlich wie will ein Fam. Vater die Insolvenz machen wenn Frau und Kind in Deutschland sind - ist doch etwas problematisch, oder?
Und dann die Frage "Ab wann lohnt es sich die Insolvenz in UK zu machen". Solch ein Frage schon zu stellen ist schon etwas komisch denn jeder muss doch selber wissen was er spaeter machen will bzw wie schnell er damit fertig sein moechte, wir sprechen jezt hier nicht von jemaden der EUR 30TSD Schulden hat. Unsere Mandanten haben durchschnittlich £ 45TSD Schulden, 80% der Schuldner sind Englaender, 15% sind Auslaender die bereits schon seit mehr als 5 Jahren in UK leben, 5% Sonstige Schuldner wie z.b. Deutsche die nach UK kommen um die Insolvenz zu machen.
All die schlauen die hier schreiben "mach das so - oder mach das so" sollen doch einfach mal zu mir nach England kommen. Und wie schon so oft auch gesagt helfe ich jedem gerne. Aber um es noch einmal klar zu stellen! Macht es selber! Jeder kann es schaffen !
Ich habe groesstes Verstaendniss das LY3 die Insolvenz "Verkaufen" will aber ich denke das es ein CAB besser macht als er und das uebers CAB ist bis auf die Gerichtskosten kostenfrei.
Wenn dies so ist, warum schreiben Sie dann einen exlusiven Werbebeitrag für Ihre eigene Person?
Laden ein zu Ihnen zu kommen?
Weisen auf Ihre Mandantschaft hin?
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