Verfasst am: 18.Jan 2006 1:57 Titel: Sinn der Gründung einer Limited durch eine Agentur
Es gibt soviele Agenturen und Websites, die die Gründung eine Limited anpreisen, aber sind diese Limiteds überhaupt glaubhaft?
Immerhin werden Sie einfach in einer Sameladresse regsitriert.
Zum Beispiel soll Ware innerhalb Europas an Endkunden verkauft werden.
Eine Limited registriert in einer Sammeldadresse z.b. in Gibraltar und Inhaber mit Sitz in Deutschland hat wohl kaum einen Steuervorteil.
Aber wie sieht es aus wenn wirklich ein Büroraum angemietet wird von dem aus Telefonaquise betrieben wird?
Die Ware wird in dem Fall in einem deutschen Lager gelagert und von dort aus verschickt. Der Verkäufer sitzt in Gibraltar
Da der Verkauf in Gibraltar getätigt wurde fällt keine Umsatzsteuer an.
sehe ich das richtig?
der begriff "sammeladresse" gefällt mir... nur hat er mit den REALITÄTEN, die durch angelsächsisches recht bedingt sind, wenig zu tun... irgendwelche vorbehalte - und solche lese ich aus ihrem begriff (sorry, wenn ich mich irre!) - bezüglich der "qualität" einer firma lassen sich daraus nicht lesen... und auch nicht reininterpretieren
in angelsächsischen ländern ist es gang und gäbe, zwischen REGISTERED OFFICE ADDRESS und BUSINESS ADDRESS zu unterscheiden... das erstere wird als BEHÖRDLICHE ANSCHRIFT genutzt (da gehen offizielle formulare hin, die vom COMPANY SECRETARY BEARBEITET WERDEN MÜSSEN)... die business address ist der eigentliche "ort des geschehens"
aus logischen gründen (kenntnis der materie, professionalität... dadurch auch kosteneinsparung) werden als COMPANY SECRETARY oft anwälte, buchhalter, steuerberater resp. entsprechende firmen (im angelsächsischen recht finden wir ja die für uns "westeuropäer" recht gewöhnungsbedürftige möglichkeit, dass eine FIRMA als organ einer anderen firma amtieren kann!!!) eingesetzt... und deren "amtssitz" eben dann als registered office address verwendet
fazit: auch wenn "durch tatsachenmerkmale" erwiesen ist/scheint, dass sich eine firma ihren "sitz" mit mehreren hundert anderen unternehmen teilt, kann dadurch nicht zwingend abgeleitet werden, dass es sich dabei um unseriöse strukturen handelt... nimmt irgendeine (deutsche?) behörde eine entsprechende bemerkung in ihre argumentation für irgendeine verfügung auf, sollte man sich dagegen ganz vehement wehren - die chancen stehen (vielleicht erst beim in letzter instanz beim europäischen gerichtshof... aber immerhin!) nicht allzuschlecht
wir sehen in unserer beratungspraxis nahezu wöchentlich, wie - meist untergeordnete - beamte offensichtlich nicht über das notwendige grundwissen verfügen, um nicht-deutsche standards richtig einzuordnen und zu interpretieren (siehe hinweis auf corporate secretary!) - die leute sind nahezu immer schlicht und einfach fassungslos, dass eine firma mit sitz in london von einem "direktor" in form einer gesellschaft auf den cayman islands verwaltet wird... in grossbritannien selbst dreht sich kein mensch deswegen um - andere rechtsgebiete, andere sitten... da muss angesetzt werden im falle von auseinandersetzungen mit irgendwelchen inkompetenten behörden (nicht nur in deutschland!!!)
Hallo ffbkdavid,
ich denke in Deutschland sind wir noch weit davon entfernt, daß die Finanzbeamten solche konstruktionen als ganz normal ansehen.
Ich glaube, daß sie einfach solange bohren bis sie was gefunden haben.
Niemand der ernsthaft Geld verdienen will (außer Anwälte natürlich) hat wahrscheinlich die Zeit und Lust sich vor dem Verfassungsgericht mit solchen Problemen rumzuärgern.
Am einfachsten wäre es doch wenn solche Probleme erst gar nicht auftreten.
Was mich mal interessieren würde wäre ob zum Beispiel so ziemlich alle Gründer die in Gibraltar eine Firma eröffnen diese an eine Sammeladresse registrieren oder ob es auch welche gibt die eigene Büroräume anmieten um eine eigene Firmenadresse zu haben und so auch Ihre Tätigkeitsmerkmale besser beweisen können.
Auch von der umsatzsteuerrechtlichen Seite wäre das vielleicht nicht ganz uninteressant, da in dem Fall wohl die Umsatzsteuer in GR anfallen würde.
Verfasst am: 19.Jan 2006 22:39 Titel: all business must be local!
danke, geschätzter topseller....
NICHT NUR IN DEUTSCHLAND
möchte ich - abschliessend - zum thema "schnüffelnde beamtenschaft" sagen... nur: wenn fragen aufgrund von AUFGEWIESENER FACHLICHER KOMPETENZ in den raum gestellt werden, vermag man ja gar trefflich zu streiten - tödlich ist dieses "herr im haus bin ich"-gehabe von überforderten unterschranzen
und zum thema "tatsächlichkeitsmerkmale" - also in gibraltar hat's wohl kaum platz, um für jede "non local company" einen auch nur kitzekleinen raum zur verfügung zu halten... und im übrigen geht's ja nicht darum... alleine schon die tatsache, dass sie sich auf eine SPEZIELL ZUR OPTIMALEN STEUERSTRUKTURIERUNG (non resident-company, ibc oder ähnlicher schrott!) geschaffenen gesetzgebung berufen, macht all ihr bemühen um "ein passendes bühnenbild" zu makulatur... mit den articles of association einer ibc können sie wohl kaum behaupten, sie seien LOKAL tätig... das dürfen sie nämlich lediglich eingeschränkt und nur als basis für... eben AUSLANDSGESCHÄFTE - gotcha!!!
für ausländische firmenstrukturen gibt's nur eines: in ländern aktiv werden, die LOKALE FIRMEN (im notfall halt eben mit - moderater - besteuerung) erlauben - in den usa beispielsweise llc's, in der karibik anguilla-local companies, in grossbritannien limited's, in der schweiz ag's oder gmbh's in kantonen mit privilegien für holding- oder verwaltungsgesellschaften... etc. etc.
Verfasst am: 22.Jan 2006 12:14 Titel: Re: Sinn der Gründung einer Limited durch eine Agentur
Bei einer LIMITED haben Sie den Vorteil das Sie kein Haftungskapital nachweisen müssen...
Falls Sie sich für eine UK-Limited entscheiden sollten können Sie sich auf die Niederlassungsfreiheit in der EU berufen und somit in Deutschland eine Niederlassung eröffnen. Bei einer Gibraltar-Limited kann es durchaus sein das dies nicht ganz so einfach wird.
topseller hat folgendes geschrieben::
"....Die Ware wird in dem Fall in einem deutschen Lager gelagert und von dort aus verschickt. Der Verkäufer sitzt in Gibraltar
Da der Verkauf in Gibraltar getätigt wurde fällt keine Umsatzsteuer an.
sehe ich das richtig?..."
Nein, sobald in Deutschland eine Betriebsstätte unterhalten sind die Umsatze die Sie dort erwirtschaften auch Steuerpflichtig.
Als Kleinunternehmen zahlen Sie ganz legal keine Umsatzsteuer....ob dies wirklich, in Ihren Fall, ein Vorteil darstellt ist eine andere Frage.
Da Sie ein Lager unterhalten werden Sie wohl mit irgendeiner Ware handeln. Auf diese Ware haben Sie bereits Umsatzsteuer gezahlt dies können Sie dann als Vorsteuer gelten machen... somit führen Sie die Umsatzsteuer ohnehin nur noch auf den Verkaufserlös ab...
Steuerhinterziehung lohnt sich nicht... sobald Sie auffliegen wird dies richtig teuer !
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 3 Wohnort: weybridge, surrey, uk
Verfasst am: 22.Jan 2006 12:21 Titel: UK-LIMITED UND HAFTUNGSKAPITAL
"..... Bei einer LIMITED haben Sie den Vorteil das Sie kein Haftungskapital nachweisen müssen ....."
QUITE IMPRESSIVE, WIE WIR ENGLÄNDER ZU SAGEN PFLEGEN... DA WAGEN SIE SICH AUF ÄSTE HINAUS, DIE UNTER IHREM GEWICHT ZUSAMMENBRECHEN KÖNNTEN
DIE NUTZUNG DER SEARCH-FUNKTION WIRD IHNEN AUFZEIGEN, VON WAS ICH REDE... SIEHE PW'S BASISPOSTING (UNTER FACHLEUTEN ALS "BRIEFMARKEN-KOMMENTAR" HOCHGESCHÄTZT!)
CHEERS
WINSTON
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