Die Limited wird immer beliebter in Deutschland und inzwischen hand es sich auch bereits herum gesprochen das beim Comanies House sowie den HM Revenue & Customs einige Dokumente (Accounts und Return) einzureichen sind.
Von Seiten des britischen Finanzamts kann man von der Abgabepflicht entbunden werden und muss in diesen Fall keine Steuererklärung und Jahresabschluss einreichen.
Leider ist den wenigsten bewußt das auch am Registed Office (eingetragner Sitz der Firma) weitere Dokumente hinterlegt werden müssen.
Leider erledigt dies der Company Secretary nicht immer, bei den meisten deutschsprachigen Agenturen werden dazu keinerlei Angaben gemacht. Neben den 'Statutory Register' sind auch die Sitzungsprotokoll (Minutes) und Gesellschaftsbeschlüsse (Resolutions) am Registed Office zu hinterlegen, gleiches gilt für die Buchhaltungsunterlagen und den Jahesabschluss (Accounts).
Gemäß den Angaben des Companies House gehören es zu den üblichen Aufgaben des Company Secretary die 'Statutory Register' zu führen, für die Limited sind diese wie folgt zu führen:
- register of members (section 352);
- register of directors and secretaries (section 288);
- register of directors' interests (section 325);
- register of charges (section 407)
Hier könnte Handlungsbedarf bestehen und kann im Fall einer Insolvent erhebliche folgen für die Officer haben.
Ob es eine gesetzliche Reglung gibt ist mir nicht bekannt, jedoch sollten Sie bedenken das diese Dokumente zur Prüfung vorgehalten werden muss und Sie dann eine entsprechende Übersetzung bereitstellen müssen.
Sofern sich das Registered Office zum Beispiel auch in Wales befinden kann und es neben englisch weitere Landesprachen im Vereinigten Königreich gibt muss es nicht die Dokumente nicht zwingend in englisch abgefasst sein.
Landessprachen ist neben Englisch, unter andern Walisisch, Gälisch, Cornisch, somit haben Sie die Wahl je nachdem wo sich das Registered Office befindet.
Ob es eine gesetzliche Reglung gibt ist mir nicht bekannt, jedoch sollten Sie bedenken das diese Dokumente zur Prüfung vorgehalten werden muss und Sie dann eine entsprechende Übersetzung bereitstellen müssen.
Sofern sich das Registered Office zum Beispiel auch in Wales befinden kann und es neben englisch weitere Landesprachen im Vereinigten Königreich gibt muss es nicht die Dokumente nicht zwingend in englisch abgefasst sein.
Landessprachen ist neben Englisch, unter andern Walisisch, Gälisch, Cornisch, somit haben Sie die Wahl je nachdem wo sich das Registered Office befindet.
Sorry, da ist mir der Text etwas durcheinander geraten...
Sofern sich das Registered Office in Wales befindet muss die Dokumente nicht zwingend in englisch erstellt werden.
Sofern Sie alle Dokumente in englischer Sprache vorhalten sind Sie Landesweit (sprachlich) auf der sicheren Seite.
Es wäre denkbar das dass Registered Office von Wales nach England verlegt wird ohne das Sie die Dokumente ins englische übersetzen müssen.
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