GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Statutory Register

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> UK Limited
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 11.Apr 2007 17:01    Titel: Statutory Register Antworten mit Zitat

Die Limited wird immer beliebter in Deutschland und inzwischen hand es sich auch bereits herum gesprochen das beim Comanies House sowie den HM Revenue & Customs einige Dokumente (Accounts und Return) einzureichen sind.
Von Seiten des britischen Finanzamts kann man von der Abgabepflicht entbunden werden und muss in diesen Fall keine Steuererklärung und Jahresabschluss einreichen.

Leider ist den wenigsten bewußt das auch am Registed Office (eingetragner Sitz der Firma) weitere Dokumente hinterlegt werden müssen.


Leider erledigt dies der Company Secretary nicht immer, bei den meisten deutschsprachigen Agenturen werden dazu keinerlei Angaben gemacht. Neben den 'Statutory Register' sind auch die Sitzungsprotokoll (Minutes) und Gesellschaftsbeschlüsse (Resolutions) am Registed Office zu hinterlegen, gleiches gilt für die Buchhaltungsunterlagen und den Jahesabschluss (Accounts).


Gemäß den Angaben des Companies House gehören es zu den üblichen Aufgaben des Company Secretary die 'Statutory Register' zu führen, für die Limited sind diese wie folgt zu führen:
- register of members (section 352);
- register of directors and secretaries (section 288);
- register of directors' interests (section 325);
- register of charges (section 407)

Hier könnte Handlungsbedarf bestehen und kann im Fall einer Insolvent erhebliche folgen für die Officer haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2007 9:27    Titel: Antworten mit Zitat

eine Frage habe ich dazu:

Muss alles in englischer Sprache dokumentiert werden oder darf "ich" in beliebiger Sprache die Unterlagen hinterlegen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2007 9:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ob es eine gesetzliche Reglung gibt ist mir nicht bekannt, jedoch sollten Sie bedenken das diese Dokumente zur Prüfung vorgehalten werden muss und Sie dann eine entsprechende Übersetzung bereitstellen müssen.

Sofern sich das Registered Office zum Beispiel auch in Wales befinden kann und es neben englisch weitere Landesprachen im Vereinigten Königreich gibt muss es nicht die Dokumente nicht zwingend in englisch abgefasst sein.
Landessprachen ist neben Englisch, unter andern Walisisch, Gälisch, Cornisch, somit haben Sie die Wahl je nachdem wo sich das Registered Office befindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 12.Apr 2007 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

MEC hat folgendes geschrieben::
Ob es eine gesetzliche Reglung gibt ist mir nicht bekannt, jedoch sollten Sie bedenken das diese Dokumente zur Prüfung vorgehalten werden muss und Sie dann eine entsprechende Übersetzung bereitstellen müssen.

Sofern sich das Registered Office zum Beispiel auch in Wales befinden kann und es neben englisch weitere Landesprachen im Vereinigten Königreich gibt muss es nicht die Dokumente nicht zwingend in englisch abgefasst sein.
Landessprachen ist neben Englisch, unter andern Walisisch, Gälisch, Cornisch, somit haben Sie die Wahl je nachdem wo sich das Registered Office befindet.


Sorry, da ist mir der Text etwas durcheinander geraten...
Sofern sich das Registered Office in Wales befindet muss die Dokumente nicht zwingend in englisch erstellt werden.

Sofern Sie alle Dokumente in englischer Sprache vorhalten sind Sie Landesweit (sprachlich) auf der sicheren Seite.
Es wäre denkbar das dass Registered Office von Wales nach England verlegt wird ohne das Sie die Dokumente ins englische übersetzen müssen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben

Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> UK Limited Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.



Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen