Verfasst am: 17.Aug 2007 10:58 Titel: Steuernummer für eine Ltd in Deutschland
Hallo,
wir versuchen für eine UK-Ltd in Thüringen eine Steuernummer zu beantragen. Das Finanzamt will jedoch keine Steuernummer vergeben, da bei der beantwortung von Fragen ein missverständnis entstanden ist.
Gibt`s die möglichkeit das das Finanzamt die vergabe der Steuernummer verweigern kann.
Die Unterlagen (KG Verträge und Originaldokumente) liegen vor.
Zuerst sollten Sie das besagte Missverständnis ausräumen soweit dies möglich ist. Inwiefern kam es den zu diesen?
Hintergrund zu der zeitintensiven Vergabemodus der Steuernnummer dürfte eine interne Anweißung zur Bekämpfung des Umsteuerbetrugs sein. Die Finanzverwaltung dürfte sich vermutlich auf §§ 90, 93 und 97 der Abgabeordnung berufen, woraus sich die Beantwortung Fragen ergibt.
Jedoch darf die Bekämpfung des Umsteuerbetrugs nicht dazu führen das keine Steuernummer erteilt werden, im äußersten könnten bei Gericht einen entsprechenden Antrag stellen. Dies sollten Sie jedoch mit Ihren Steuerberater abstimmen.
das missverständnis war das meine Deutsche Geschäftsführerin gegenüber dem Finanzamt auf die Frage ob Sie bei dem Beschluss der Niederlassungseröffnung in Deutschland (Sitzung fand fiktiv in UK statt) dabei gewesen wäre. Jedoch ist das ja nicht nötig, dazu kam noch die Frage warum eine dritte Person Schriftführer wäre und was er für sonstige funktionen hat.
Die Gewerbeanmeldung liegt vor , ins Handelsregister wird die Firma al Ltd & Co KG eingetragen (sobald das endlich möglich ist).
Also kann das FA nicht die Steuernummer verweigern. Es war ja auch ein kurzes missverständnis da mein Deutsche GF einen schlechten Tag hatte und neben der Spur war.
das missverständnis war das meine Deutsche Geschäftsführerin gegenüber dem Finanzamt auf die Frage ob Sie bei dem Beschluss der Niederlassungseröffnung in Deutschland (Sitzung fand fiktiv in UK statt) dabei gewesen wäre. Jedoch ist das ja nicht nötig, dazu kam noch die Frage warum eine dritte Person Schriftführer wäre und was er für sonstige funktionen hat.
Nach den zur Zeit gelten Vorschriften benötigt die britische 'Private Limited Company' neben den Shareholder und Director einen Company Secretary.
Der Company Secretary ist die Person, die sich um die formalen Bereiche der Limited kümmert. Der Secretary führt das Register (Statutory Register) der Gesellschaft, und reicht Formulare und Beschlüsse der Limited beim zuständigen Gesellschaftsregister in UK ein.
Bei der so genannten 'Ltd & Co KG' handelt es sich doch um eine deutsche Kommanditgesellschaft (KG) wo der persönlich haftende Komplementärin durch ein britische Aktiengesellschaft (Ltd) gestellt wird. Aus meiner Sicht ist es belanglos welche Aufgaben die versieden Organe ausüben. Was hat dies mit der Vergabe der Steuernummer zu tun?
Die Prüfung der handelsrechtlichen Vorschriften unterliegt den Handelsregister und nicht etwa der Finanzverwaltung!
Das Finazamt macht sich die mühe und versucht jedes Dokument zu lesen... nur wird es leider nicht verstanden das ist das Problem.
Das das kleine Missgeschick meiner Deutschen GF keinen Einfluß haben sollte auf die Steuernummer ist mir auch schon irgendwie klar... doch ich kann es nicht verstehen das man sich an einzelnen kleinigkeiten so hochzieht wie die FA Beamtin...
Die Unterlagen sind alle ok auch in Deutsch natürlich.... Der Handelsegistereintrag wird ja ebenfalls schon vorbereitet da gibts jedoch die Hürde das ein Original Handelsregisterauszug aus UK da sein muss und die Internet Version nicht reicht...
Ich hoffe einfach mal auf das beste, und warte mal wielang das FA noch braucht um die Steuernummer zu vergeben.
Die Gewerbeanmeldung liegt vor , ins Handelsregister wird die Firma al Ltd & Co KG eingetragen (sobald das endlich möglich ist).
Warum war den der Handelsregistereintrag der 'Ltd & Co KG' noch nicht möglich?
Eine Gewerbeanmeldung dürfte doch somit auch nicht möglich sein!
Sofern die LTD ausschließlich als Komplementärin tätig ist für diese keine Gewerbeanmeldung tätig - sonder nur für die KG !
JA es wundert mich auch das die Gewerbeanmeldung der Ltd & Co KG ohne weiteres geklappt hat, doch wie gesagt jetzt stockt es beim Notar (beglaubigte Handelsregisterauszug UK) und dem Finanzamt da dor keiner versteht das ein company secretary nicht der Firmen Eigentümer ist...man kam auch auf die Idee den Secretary in DE haben zu wollen...
Die Unterlagen sind alle ok auch in Deutsch natürlich.... Der Handelsegistereintrag wird ja ebenfalls schon vorbereitet da gibts jedoch die Hürde das ein Original Handelsregisterauszug aus UK da sein muss und die Internet Version nicht reicht...
Nur ein Ausdruck vom Internet ist schon etwas wenig, wenn Sie jedoch dies mit Übersetzung und von einen Notar beglaubigen lassen reicht dies in den meisten Fällen. Die Behörden können dies akzeptieren müssen es aber nicht.
Mit einen Exemplar direkt vom Firmenregister mit Apostile sind Sie auf der sicheren Seite.
Das ist ja das Problem ich hatte auch angeboten den Handelsregisterauszug den man übers companieshouse bekommt beglaubigen zu lassen, aber das reicht nicht aus es muss ein Original Dokument sein...
Ich habe aber bereits Ltd`s in Niedersachsen eintragen können und dort reichte auch den Banken sowie dem Notar der UK Handelsregisterauszug als Internet Version...
Man sollte es vielleicht in Deutschland endlich mal vereinfachen und klar festlegen was man braucht und in welcher Form...so bekommt man schon den Eindruck das es bei Auslandsgesellschaften nur um schikane geht...mal sehen wie weit das interesse reicht um die Firma einzutragen...
es kam jetzt vom FA ein Brief ins Haus mit der Nachricht das eine Umsatzsteuernachschau durchgeführt wird.
Bei dieser Umsatzsteuernachschau wurde nun gefragt:
Warum die Firma in UK angeblich nicht existieren würde , das Deutsche FA hätte die Firma nicht gefunden.
Warum der ehemalige Eigentümer den Neuen "Besitzer" der Firma nicht anstellen würde... die Firma wurde vom mir verkauft und sollte jetzt vom Neuen "Besitzer" eingetragen werden jedoch wurden dafür vollmachten benötigt die ich soweit zur Verfügung stellte (die Änderungen der Besitzerdaten laufen zur Zeit noch in UK).
Es wird der neuen Besitzerin unterstellt Karusellgeschäfte tätigen zu wollen bzw. klar gesagt das da ja nur fingierte Rechnungen kommen würden.
Nun soll bis ende der Woche die Existenz der Firma nachgewiesen werden.... jedoch womit der CAR aus England liegt als Internet Version vor und im Companieshouse kann man die Firma finden...
Was nun was für möglichkeiten hat man ? Der neue Besitzer ist ein wenig mit dem ganzen überfordert und ich versuche zu helfen...aber das was einem da entgegen kommt ist nur schickane.
Waru die Firma angeblich nicht gefunden wurde vom FA kann an dieser Stelle nicht geklärt werden, allerdings sollten Sie dies einmal selbst prüfen unter: http://wck2.companieshouse.gov.uk
Die Übertrag der Aktien wird nur im zuge des 'Annual Return' an das Companies House bekannt gegeben, somit könnte es sein das dies noch nicht ersichtlich ist. Aus den selben Grund ist der Shareholder im ersten Geschäftsjahr nicht ersichtlich.
Der Shareholder ist auch aus den 'Statutory Register' ersichtlich!
Die Existenz der Firma können Sie sich doch durch einen deut. Notar belegen lassen, ein überbeglaubigter Registerauszug werden Sie vermutlich in dieser Frist nicht vorlegen können.
na ich denke um es auf den Punkt zu bringen .... Der Punkt ist das die FA Beamtin einfach unfähig und unverschämt ist. Die Firma ist existenz die Unterlagen (die kann ja jeder irgendwo finden) sind im Original und ebenfalls vom Notar beglaubigt. Der Webcheck der für jederman leicht zu verstehen und zu nutzen ist, zeigt eindeutig das die Firma existiert, nur nicht geschäftstätig ist bzw. war.
Es ist aber auch in unserem Bürokratischen Staat kein kurzfristiger Notar Termin zu bekommen, dazu müsste der Notar sich erst mit der Materie beschäftigen.
Der Staat sollte doch einfach mal ein Statement los lassen nachdem Moto wir wollen keine Ausslandsgesellschaften mehr, dann wäre es doch endlich mal klar ersichtlich!.
Alle EU Staaten sollten gleich ziehen und sagen wir verbieten alles DE GmbH`s das handeln innerhalb unseres Staates/ Grenzen.
da muss ich mich als Deutscher Staatsbürger Fragen was hier los ist...
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1126 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 10.Sep 2007 8:43 Titel:
@MMP,
Ihr Finanzamt will offensichtlich das UStG präventiv anwenden. Die Umsatzsteuer-Nachschau soll verhindern, daß Scheinfirmen tätig werden und daß Umsatzsteuer-Betrug begangen wird.
Somit sollen Sie/ Ihre Ltd. auch keine Steuernummer erhalten (können). Diesen Unfug müßte einmal Ihr zuständiges Finanzgericht klären. _________________ Tropico Ltd. - Belize - Offshore Services
Individuelle juristische Strukturierung
von Auslandsgesellschaften,
Firmengründung und Büroservice.
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