Ganz klar und deutlich ... es geht nicht um Steuerhinterziehung, sondern darum das Unternehmen im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit so zu gründen, dass wir natürlich möglichst wenig Steuern bezahlen.
So wie es übrigens auch die meisten großen Konzerne tun...oder wie kommt es dass die alle keine oder kaum Steuern in D bezahlen?
Meines Wissens nach gibt es Möglichkeiten die ich gerne mit den entsprechenden RA´s oder Stuerberatern durchsprechen möchte und such hier seriöse Möglichkeiten. Wie hier im Forum zu lesen ist, triff das ja leider nicht auf alle zu!
Größenordnungen werde ich hier sicher nicht Preis geben, denn die tun hier nichts zur Sache! Ich suche einen entsprechenden Berater und dachte vielleicht ist hier jemand den er mir empfehlen kann!
Ganz klar und deutlich ... es geht nicht um Steuerhinterziehung, sondern darum das Unternehmen im Rahmen der EU Niederlassungsfreiheit so zu gründen, dass wir natürlich möglichst wenig Steuern bezahlen.
So wie es übrigens auch die meisten großen Konzerne tun...oder wie kommt es dass die alle keine oder kaum Steuern in D bezahlen?
Meines Wissens nach gibt es Möglichkeiten die ich gerne mit den entsprechenden RA´s oder Stuerberatern durchsprechen möchte und such hier seriöse Möglichkeiten. Wie hier im Forum zu lesen ist, triff das ja leider nicht auf alle zu!
Größenordnungen werde ich hier sicher nicht Preis geben, denn die tun hier nichts zur Sache! Ich suche einen entsprechenden Berater und dachte vielleicht ist hier jemand den er mir empfehlen kann!
Herzlichen Dank
Elasalsera
Wie gesagt: Die Frage ist, WO sie mit ihrem Unternehmen tätig werden wollen und wenn dies in Deutschland sein soll, sehe ich nur halb- bzw- illegale Wege Steuern zu sparen.
Da wird Ihnen auch kein RA etwas anderes sagen können.
Woher wissen Sie, ob und wo Konzerne ihre Steuern bezahlen???
Meiner Meinung nach ist dieses Forum die falsche Adresse, um einen Berater zu finden.
Was mich an diesem Forum stört ist, dass man nicht einfach eine Antwort bekommt....
Wenn es eine Muttergesellschaft in UK gibt und eine Tochtergesellschaft in D gibt es schon legale Mgölcihkeiten...
Bezüglich der Konzernsteuern muss man ja nur die Fachpresse lesen
MFG
Elasalsera
Wenn Sie in einem Niedrig-Steuerland tätig werden würden, könnten Sie Steuern sparen.
Ich habe Ihnen den Tip mit der IHK gegeben und Ihre Frage damit beantwortet, wenn Sie das nicht annehmen, kann ich da nichts für. Aber Sie sollten jetzt nicht behaupten, keine Antworten bekommen zu haben.
Und Sie möchten Ihr Unternehmen von der Muttergesellschaft aus betreiben? Die Tochtergesellschaft in Deutschland zahlt hier genauso ihre Steuern, wie jedes andere Unternehmen auch.
Die Frage stellt sich immer, WO die „Geschäftsleitung“ ansässig ist und nicht, wo ist die Haupt-/Zweigniederlassung etc.
***
Definition Geschäftsleitung:
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, § 10 Abgabenordnung.
***
Wenn Sie z. B. eine Schweizer AG gründen, die Geschäftsleitung aber in Deutschland ansässig ist, muss auch in Deutschland versteuert werden, anders ist das NICHT möglich.
Sonst würde ja jeder eine Hauptgesellschaft in einem Offshore Land gründen, um Steuern zu sparen und dann mit seiner Firma aus Deutschland tätig werden.
Ich kann Ihnen den Steuerberater Markus Ritscher in Augsburg empfehlen.
Ich habe mich bei Ihm ausgesprochen gut beraten gefühlt. War vorher schon bei zwei anderen.
Natürlich finden Sie auf diesen Foren Berater die Ihnen helfen können. Aus dem Grunde ist dieser Satz Blödsinn:
Zitat:
Meiner Meinung nach ist dieses Forum die falsche Adresse, um einen Berater zu finden.
Wenden Sie sich an User die einen Avatar tragen. Verfasste Beiträge lassen dabei auf deren Fachkompetenz schließen. Aufgrund der Gleichbehandlung unserer Werbepartner können wir Ihnen leider niemanden direkt empfehlen, wofür Sie sicherlich Verständnis haben. Viel Erfolg!
Neben der Auswanderung gibt es auch die Möglichkeit eine Auslandsgesellschaft zu gründen...
Aus steuerlicher sicht sollten Sie sich dann erst einmal das Steuerabkommen zwischen Deutschland und den anderen Vertragsstaat durchlesen. Vermutlich werden Sie dann feststellen wo die tatsachliche Geschäftsführung Ihren Sitz unterhält.
Sofern Sie sich damit anfreunden können die Verantwortung einen Geschäftsführer zu übertragen wird die Auslandsgesellschaft erstmal weniger Steuern sparen. Die voraussichtlichen gesparten Steuern müssen Sie dann noch den Mehrkosten (z.B. Geschäftsführer) gegenüberstellen...
Ob sich der Aufwand dann noch rechnet und Einbezug zusätzlicher Risiken usw. erachte ich schon als fraglich.
Nur von den Profit wollen Sie sicherlich auch mal etwas sehen und die Ausschüttung ist wiederum in Ihren Heimatland steuerpflichtig....
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 122 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 14.Jan 2007 17:09 Titel:
Verehrte Kaufleute,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf.Wir haben ein innovatives Konzept das
Ihnen bei Ihrem Vorhaben zur Steueroptimierung behilflich sein kann.
Alles im Sinne der AO und des Außensteuergesetzes. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Verehrte Kaufleute,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf.Wir haben ein innovatives Konzept das
Ihnen bei Ihrem Vorhaben zur Steueroptimierung behilflich sein kann.
Alles im Sinne der AO und des Außensteuergesetzes.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 122 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 30.Jan 2007 13:47 Titel: Steuermann
@MEC,
unser Vertragsanwalt Herr Dr. Vögeli,Rechtsanwalt für Steuerrecht, kann Ihnen diesbezüglich besser behilflich sein.Ich hingegen bin nur den bescheidene Kaufmann der dieses Unternehmen führt.
Die Steuerberatung ist mir durch das schöne Gesetz von H.Göring nicht erlaubt. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
... Die Steuerberatung ist mir durch das schöne Gesetz von H.Göring nicht erlaubt.
Ja, das war und ist ein Trauerspiel ... !!!! ... ich könnte jetzt einen Aufsatz über das Wesen und den Unfug namnes "Rechtsberatungsgesetz" schreiben, aber:
WAS ist Rechtsberatung (bzw. Steuerberatung):
"Rechtsberatung ist die Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen. Sie umfasst regelmäßig auch die Vertretung des Mandanten bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht oder außerhalb des Gerichts. In Deutschland ist die Rechtsberatung durch das Rechtsberatungsgesetz gesetzlich reglementiert. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater, Patentanwälte. ... "
In jedem drittklassigen Kommentar zum RBerG ist klargestellt, daß es um Rechtsberatung im KONKRETEN Einzelfall geht. Meinungsäußerungen, beispielsweise in Foren wie diesem, sind davon nicht erfaßt (man möge mich korrigieren, wenn ich gerade den liberalsten Kommentar zur Hand hatte ... ) !
Von daher: keine Scheu, user, vor Meinungsäußerungen zu KONKRETEN Themen.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 122 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 31.Jan 2007 20:17 Titel: Liberal Konkret
Zitat:Von daher: keine Scheu, user, vor Meinungsäußerungen zu KONKRETEN Themen.
Verehrter Tropico,ich habe auf die Frage von MEC inhaltlich geantwortet und die rechtlichen Posttraumata des verlorenen Krieges gleich mitthematisieren wollen-verzeihung-mein Fehler _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
@MEC,
unser Vertragsanwalt Herr Dr. Vögeli,Rechtsanwalt für Steuerrecht, kann Ihnen diesbezüglich besser behilflich sein.Ich hingegen bin nur den bescheidene Kaufmann der dieses Unternehmen führt.
Die Steuerberatung ist mir durch das schöne Gesetz von H.Göring nicht erlaubt.
Somit sollten Sie doch auch Auskunft geben können ob Sie auch Steuerberatung anbieten oder nicht...
Ihr Statement bezüglich des innovatives Konzept zur Steueroptimierung ist doch recht schwammig formuliert:
BIZPHONE Ltd hat folgendes geschrieben::
Verehrte Kaufleute,
nehmen Sie mit uns Kontakt auf.Wir haben ein innovatives Konzept das
Ihnen bei Ihrem Vorhaben zur Steueroptimierung behilflich sein kann.
Alles im Sinne der AO und des Außensteuergesetzes.
Es wäre prima wenn Sie dies mal grob umreisen könnten.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 122 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 2.Feb 2007 18:51 Titel: Steuermann
@MEC
Also,sofern das Betriebsvermögen nicht größer ist als 204.517 Euro dürfen Unternehmer und Freiberufler gem § 7 g EStG künftige Anschaffung oder Herstellung eines neuen, beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine den Gewinn mindernde Rücklage bis zu einer Gesamthöhe von 154.000 Euro bilden.
(Nicht begünstigt ist also die Anschaffung von gebrauchten Maschinen, Anlagen oder Einrichtungsgegenständen sowie von Grundstücken oder Gebäuden. Auch die Bildung von Rücklagen für die Erhöhung von Lagerbeständen oder Betriebsmitteln ist von der Vorschrift nicht erfasst.)
Nach der Anschaffung muss das Wirtschaftsgut überwiegend betrieblich genutzt werden und mindestens ein Jahr im Betriebsvermögen verbleiben.
Für Existenzgründer gelten zudem ganz besonders attraktive Sonderkonditionen.
Sollten Sie Fragen habe,so rufen Sie uns an.
Dies ist nur ein Beispiel zur steuerlichen Optimierung. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.