Verfasst am: 28.Mai 2006 13:27 Titel: Treuhandschaft; Anonym => natürliche oder juristische Per
Hallo,
ich beabsichtige die Gründung einer Ltd. und dies aus persönlichen Gründen anonym, d.h. ohne erkennbare Identifizierung im Handelsregisterauszug. Nun hat mir mein Steuerberater empfohlen hierfür besser natürliche Personen (für den Gesellschafter, Director u. Secretatry) zu nehmen. Mit juristischen Personen würde dies Probleme geben können. Warum kann ich leider nicht nachvollziehen.
Meine Frage nun:
Hat jemand Erfahrung mit Treuhandverträgen und damit mit einem anonymen Auftreten nach Außen hin?
Immerhin scheint der Fall, dass die Treuhandschaft über juristische Firmen (ebenfalls Ltd.'s) abgewickelt wird wohl eher Standard zu sein, wenn man etwas im Internet recherchiert.
Wende Dich an Leute die helfen weiter. Auch in solchen Fällen. Da sitzen Spezialisten. Die kennen alle rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen - und Lösungen - aus dem Effeff.
Ich komme mir hier schon wie ein Werber vor, ich peile gar nicht, dass das nicht bekannt ist, wie gut die sind.
Das kostet natürlich auch ein wenig mehr: Am Anfang. Aber das Geld ist schnell wieder verdient, wenn mit der Firma alles prima läuft.
Ich bin nur zufrieden und heilfroh, dass ich nach drei Bauchklatschern mit den Go Aheads jetzt den richtigen Partner gefunden habe. Übrigens: Die drei Bauchklatscher: Ich habe hunderte von Euros bezahlt, Mist bekommen und die Limkiteds in Deutschland nicht nutzen können.
Das ist die Limited-Realität. Deshalb: Wartet keine Minute und nutzt den Service
Wende Dich an die Leute von Firmenwelten, die helfen weiter. Auch in solchen Fällen. Da sitzen die Spezialisten. Die kennen alle rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen - und Lösungen - aus dem Effeff.
Deshalb: Wartet keine Minute und nutzt den Service von Firmenwelten.
Wollen Sie mit Ihrem Hinweis sagen, das Firmenwelten selbstständig Steuer- und Rechtsberatung anbietet/unternimmt?
Verfasst am: 1.Jun 2006 9:39 Titel: anonym Gründen mit einer Limited über einen Treuhandvertrag?
Sie sollten sich mal überlegen den Berater in Sachen Limited wechseln, im übrigen sind Sie verpflichte die eigentlichen Eigentümer gegenüber den Behörden anzugeben - anonym Gründen ist mit den britischen Gesellschaft nicht vereinbar...
Es ist grundsätzlich kein Nachteil wenn die Shareholder (Gesellschafterin) und Secretatry durch eine andere Company gestellt werden.
Beim Director ist dies zwar möglich nur sobald eine Unterschrift von diesen erforderlich sehr aufwendig hier ist eine natürliche Personen vorteilhaft.
Im DBA zwischen DE und UK ist dies wie folgt geregelt: Aus den Doppelbesteuerungsabkommen von 1970 Artikel 2 - Definitionen Unterabsatz (iii) mit Vereinigten Königreich von Großbritannien ergibt sich die uneingeschränkte Steuerpflicht an dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.
Unter tatsächlichen Geschäftsleitung nicht die Person zu versehen die die maßgeblichen Entscheidungen trifft - also nicht der Treuhand-Geschäftsführung.
Sobald es ein Problem gibt wird der Treuhänder auch dies gegenüber den Behörden aufdecken da dieser sicherlich nicht für Ihre Fehler haftbar gemacht wird. Im britischen Recht wir der Treuhand-Geschäftsführung als Show Director bezeichnet und ist von der Haftung befreit wenn er die tatsächlichen Geschäftsleitung benennt.
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