Verfasst am: 4.Aug 2008 9:27 Titel: Überlegungen vor Limited-Gründung
Hallo liebe Leserinnen und Leser,
ich habe einige Fragen an die Experten. Vor der Gründung einer Ltd&Co.KG wird um Rat gebeten.
Fallbeispiel:
Ein Ehepaar,
er selbständig mit einigen Altlasten im privaten Bereich und negativer Schufa.
sie angestellt mit einigen Altlasten im privaten Bereich und tadelloser Schufa.
Sorge bereitet uns, dass Gläubiger möglicherweise Gesellschafteranteile pfänden könnten und damit Macht über die Limitet und die KG erhalten würden.
Wer sollte also Shareholder der Limited sein?
Wer sollte Geschäftsführer werden?
Wie verhält es sich dann mit § 181 HGB?
Wer sollte Kommanditist der KG sein?
Ist es sinnvoll, dass der Ehemann als faktischer Besitzer nur Prokurist wird?
Sind die Anteile des Kommanditisten jeweils sofort auf Dritte übertragbar?
Wer beantragt ein Bankkonto für die KG? Die Limited oder der Kommanditist.
Angedacht ist bislang nicht, irgendwelche Treuhänder in die Konstellation aufzunehmen.
Letzte Frage: Welche Gründungsagentur kann empfohlen werden?
Ich hoffe auf viele Antworten. Im Web habe ich leider vergebens nach Antworten gesucht.
wenn sie die ltd in deu placieren, und sie oder ihre frau shareholder oder direktor sind, werden sie an pfaendungen in die ltd nicht vorbeikommen.
gleiches gilt fuer die so oft genannte generalvollmacht nach 54 hgb, denn damit wird in deu. automatisch vorausgesetzt, dass sie ausreichend verfuegungen ueber vermoegen der ltd taetigen koennen, somit sind sie voll im boot, bei verbindlichkeiten von ihnen oder/und ihrer frau kann in die ltd hineingepfaendet werden, weil angenommen wird, dass sie persoenlich ueber das vermoegen der ltd verfuegen koennen, somit wird dieses vermoegen der ltd ihnen zugerechnet.
weiter kann nur noch eine natuerliche person als direktor der ltd eingetragen werden.
wenn sie oder ihre frau das sind, siehe oben.
sie werden also an eine natuerliche person als treuhaender nicht vorbeikommen, wenn sie diese probleme ausschliessen wollen, wobei sie dann einen treuhaender brauchen, der auch aktiv gewisse taetigkeiten ausfuehrt, vertraege unterschreibt usw. also die company echt nach aussen vertritt. wenn sie das wieder mit ihrer ggf. bestehenden vollmacht machen, oder sogar direktor oder shareholder sind, siehe oben...
ich kann da empfehlungen geben, weiss aber nicht, auf welchem weg dies hier im forum geht.
es muessten auch noch infos von ihnen zur branche usw. geben, um hier eine gute konstruktion der company zu ermoeglichen.
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 5.Aug 2008 8:57 Titel: nun
sollte man sich in diesem von Ihnen geschilderten fall die Überlegung stellen, ob es nicht bessere Lösungen gäbe. Diese müssen nicht im Ausland liegen, können problemlos auch über D abgewickelt werden.
Um in einem solchen Fall Pfändungen zu verhindern, muss schon etwas mehr Kreativität aufgebracht werden..... _________________ Auf Regen folgt Sonne!
Verfasst am: 5.Aug 2008 9:51 Titel: Adresse in London
Hallo Grundwerte, wenden Sie sich an www.xxxx-(nur für Werbekunden möglich / Mod.) in London. Unter we are... finden Sie die Spezialisten für Ltd-Gründungen. Wählen Sie Frau xxxx-(nur für Werbekunden möglich / Mod.), Sie ist Director von x und Deutsche.
Gruß und viele Erfolg.
hallo schwabenpower, wenn ich den beitrag richtig verstanden habe, soll eine neue company gegruendet werden, die in deu. arbeitet, also dort eine niederlassung hat, somit auf dem praesentierteller der deutschen gerichtsbarkeit liegt.
und dazu mit ertraeglichen kosten.
pfaendungssicher kann man das wie gesagt m. e. nur machen, wenn das beteiligte ehepaar keine generalvollmacht hat, und nicht direktor und shareholder ist.
es kann ja auch mal ein insolvenzverfahren kommen. z. b. stellen die finanzaemter mittlerweile sehr schnell insoantrag bei steuerschulden.
dann wird der insoverwalter behaupten, die company einkuenfte waeren dem ehepaar zuzuordnen, das gegenteil waere zu beweisen seitens der company, und dann tut man sich vor deutschen gerichten sehr schwehr, wenn es die v. g. positionen fuer das ehepaar gibt.
ich glaube nach wie vor, dass hier an einem treuhandvertrag kein weg vorbei geht, aber vieleicht haben sie bessere ideen, wuerde mich interessieren.
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 7.Aug 2008 9:19 Titel: nun
lieber user, lehnen Sie sich mal entspannt zurück. Sie wollen eine pfändungssichere Konstruktion? Und Sie wollen es am liebsten einfach, preiswert, effektiv?
Dann vergessen Sie doch einfach mal den Umweg über England, vergessen Sie das ganze Auslandstheater und die Gründung einer Ltd., die - egal,ob zu Recht oder Unrecht - im deutschen Geschäftsverkehr immer noch sehr,sehr schräg angeschaut wird.
Nehmen Sie eine deutsche Konstruktion, wenn Sie in Deutschland Geschäfte tätigen wollen. Ist vielfach unauffälliger als eine ltd.
Wie Sie das ganze pfändungssicher machen, erkläre ich Ihnen gerne...
Aus welcher Branche kommen Sie denn? Was für einen Geschäftsbetrieb wollen Sie installieren? Gerne helfe ich Ihnen mit Ratschlag weiter, wenn Sie mir diese Infos geben. _________________ Auf Regen folgt Sonne!
So sehr ich Verständnis für alle Tüfteleien zeige, besinnen wir uns auf den Boden der Realitäten.
Leute, die die Aufgabe haben Steuerschlupflöcher u.s.fort zu entlarven sind mit ihrerem Durchblick doch höher anzusiedeln als mancher Denkwunsch unsererseits der Realität nahekommt.
Vieles, vieles was da öffentlich herumgezimmert wird entpuppt sich im Praxistest als "Neunmalkluges" für den Papierkorb.
Natürlich, solange niemand an die Wunde faßt geht alles gut; ein Fachmann
erkennt dann aber welche Schmerzen da verbunden werden sollten.
Gruß hostaria
Ich betreibe eine Unternehmensberatung, z.Z. als Einzelkaufmann.
Meine Frau hat keine Steuerschulden ( getrennte Veranlagung ) und die Schufa ist sauber. Alle gängigen Kreditkarten vorhanden. Aber auch gegen meine Frau liegen einige uralte Titel vor, die zwar von uns abgearbeitet werden, sobald die Zukunft das erlaubt.
Ich will ( wollte bisher ) eine Limited gründen, die als Komplementär einer Limited & Co.KG auftritt. Ich werde Shareholder und Director. Die Gesellschaft arbeitet nach britischem Recht. Nach deutschem Recht arbeitet die KG. Kommandist wird meine Frau und ich ggf. Prokurist.
Auf meine Fragen ( insgesamt 7 ) habe ich in den Antworten keine Reaktionen gesehen...
Zusammenfassend ist die Ausgangslage also: Das Geschäft entwickelt sich prächtig und auch die Altlasten sollen irgendwann bezahlt werden. Bis dahin suche ich nach einer Konstellation, ohne Treuhänder, die KG führen zu können. Im Ernstfall stelle ich mir vor, das eine Pfändung, die sich gegen meine Frau richten könnte, ergebnislos für die KG verläuft, dass die Gesellschafteranteile schnell an eine dritte Person übertragen werden können...
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 7.Aug 2008 11:15 Titel: nun
damm machen Sie sich mal über eine solche Konstellation Gedanken. Sie gründen mit zwei guten Freunden und Ihrem Hilfsvehikel (Erläuterung nachfolgend) eine eingetragene Genossenschaft. Keine 25.000 Euro Stammkapital notwendig! Sie und Ihre beiden Freunde werden Genossen, besitzen also Genossenschaftsanteile. Diese haben Sie jedoch offiziell mit einem darlehen Ihres Hilfsvehikels erworben und dafür den Genossenschaftsanteil dorthin verpfändet. Was verpfändet ist, kann nicht gepfändet werden, mal etwas salopp formuliert.
Nun zu Ihrem Hilfsvehikel: Sie gründen einen eingetragenen Verein (e.V.) ohne Gemeinnützigkeit, z.B. den Verein der Unternehmensberater. Der kann auch Genosse werden bei der Genossenschaft und Ihnen ein Darlehen gewähren für Ihren Genossenschaftsanteil. Mehr kann ich öffentlich nicht dazu sagen, aber lesen Sie sich mal ein oder melden Sie sich per pn, Sie werden schnell den Charme dieser Möglichkeit begreifen.... _________________ Auf Regen folgt Sonne!
Die Lösung ist intelligent. Neue Begleitumstände stehen aber bereits auf dem Prüfstand.
Nur, diesmal bereichern wir die „Freunde“, ziehen diese sozusagen mit uns groß u. helfen denen auf die Sprünge. Und sei es nur durch Informationen oder Mitwissen. Soweit gut, solange diese loyal bleiben. Wenn diese aber irgendwann unter neuen Einflüssen andere, vielleicht verdeckten Charakterzüge zeigen? Dann sind wir zwar dem Damoklesschwert der Besteuerung entgangen, haben es aber im Prinzip gegen die Werkzeuge der Erpressung u. anderer Druckmittel oder Abhängigkeit anderer eingetauscht. Je unscheinbarer heute der Genosse, desto größer die Verwandlungsfähigkeit.
Aber das wissen sie ja selbst.
Und was ist dann mit der ganzen Verschachtelung aufgeführt? Wir sind wieder oder noch abhängiger von Dritten als vorher.
Dagegen kann dann der finanzielle Aderlaß an das FA ein befreienderes Übel sein, denn da gibt es einen Finalpunkt den wir kennen.
Bezahlt, Punkt, basta (in der Regel).
Und wenn nun einer glaubt, die neuen Mitwisser sind ja nur der Herr Unternehmensberater oder der Banker, oder die Ehefrau. Die entpuppen sich vielleicht als die größten Hallodri.
Auch ich bin für Wege in die finanzielle Freiheit, weg von einer destruktiven Bevormundung; aber nicht so, durch Umverteilung von Behörden zu anderen Gestalten.
Sind nur meine Überlegungen.
Einen Menschen kennst du nie, weil er sich verändert.
Jedem steht es aber frei sein eigenes Boot so zu besetzen wie er es für seine Umstände angebracht hält.
Mit Gruß hostaria
hallo grundwert, es kommt doch drauf an, wo gearbeitet wird, wo der betriebssitz und besitz ist. wenn in deu. die gesellschaft gut laeuft, kommen wohl auch die pfaendungen, dass ist ziemlich sicher, weil sie und ihre frau als wirtschaftliche nutzniesserin gesehen werden.
stellt ein glaeubiger, der sich aergert, mit einem titel gegen ihre frau oder sie dann auch noch insoantrag, weil der titel nicht erfuellt wird, kann der insoverwalter jede zahlung aus ihrer gutgehenden gesellschaft blockieren, einfach, weil er annimmt, dass sie und oder ihre frau der wirtschaftliche nutzniesser sind. der blockiert mit einem einfachen brief
die konten ihrer company in deu. wenn sie dort welche haben. oder zahlungen, honorare an ihre company, weil er erklaert, dass diese einkuenfte ihnen und ihrer frau zuzurechnen sind, es sich nur um eine scheinfirma handelt.
dann sind sie derjenige, der das gegenteil zu beweisen hat, vor deutschen gerichten....mit ihrer unterschrift als direktor, viel spass.
und wenn ihre ltd in englnad komplementaer der in deu. taetigen ltd ist, und zudem sie noch direktor und shareholder, was doch jeder im handelsregister sieht, ist doch sonnenklar, was da laeuft, und sie bekommen bei keinem gericht in deu. ein bein auf den boden, abgesehen davon dass ihr geschaeft operativ leidet..., um es einmal vorsichtig auszudruecken.
bis zur gerichtlichen klaerung laeuft dann nichts mehr. alles wird blockiert.
ob die uebertragung von gesellschaftsanteilen bei einer bestehenden pfaendung noch geht, weiss ich im moment nicht, kann aber ggf. sogar strafbar sein, weil glaeubigerbenachteiligung.
wie gesagt, mit dieser konstruktion sitzen sie voll auf dem deu. presentierteller.
die loesung von schwabenpower hat sicher ihren charme, aber meine meinung ist die gleiche wie die von hostaria, einen "menschen kennt man nie, weil er sich veraendern kann...."
m. e. werden sie an eine treuhandloesung mit einer auslaendischen company, die in deu. eine niederlassung hat, und ordentlich steuern und alle beitraege abfuehrt, nicht vorbeikommen. es muss ja keine ltd sein.
und wenn sie dann in der gesellschaft taetig sind, sollten sie auch nicht prokurist, und schon gar nicht generalbevollmaechtigter sein. sonder sie und ihre frau sollten partielle vollmachten , mehrere und einzelne bekommen, um operativ fuer ihre company arbeiten zu koennen, alles, damit das unternehmen ihnen und ihrer frau nicht wirtschaftlich zugeordnet werden kann.
und sie sollten ihre konten wenn moeglich im ausland haben. ist meine persoenliche meinung, den wenn sie von ihrer deutschen bank mit unterschrift geld bewegen, siehe wie vor...
menschen, die sehr kreativ werden, wenn sie eine gutgehende fa. sehen, von der vermutet wird, dass sie ihnen gehoert, sollten sie nicht unterscghaetzen, wenn diese menschen die moeglichkeit sehen, geld zu bekommen.
wir hatten vor drei jahren das problem mit unserem eigentlich gut laufenden ing. buero, dass wegen ausstehender honorare in schwierigkeiten kam.
um allen "verdaechtigungen" aus dem weg zu gehen, haben wir eine ltd mit im ausland lebenden, deutschen treuhaender , der sehr gut beraten hat, und die wichtigen geschaeftlichen dinge erledigt hat, gegruendet, und mit dieser ltd weitergearbeitet.
das buero in germany, eine gbr, musste spaeter insolvenz anmelden. es war echt kaum vorstellbar, welche dinge der insolvenzverwalter angestellt hat, um an die neue ltd ranzukommen, besser gesagt, um an geld zu kommen, um es genau zu sagen, um sich zunaechst mal selbst zu bedienen.
details moechte ich dem forum ersparen, aber die konstruktion hat letztendlich gehalten, weil viele dinge im vorhinein gut bedacht wurden.
wir konnten dann durch gute ertraege der ltd und eigenen verhandlungen mit den glaeubigern den insolvenzverwalter durch glaeubigerbeschluss aus dem verfahren rausbekommen, der arme hat leider nichts bekommen....
die insolvenz wurde dann eingestellt, nachdem wir mit den glaeubigern vereinbarungen getroffen haben, und diese auch erfuellt haben. mit dem verwalter waere das niemals moeglich gewesen.
der treuhaender war bei den wichtigen verhandlungen massgebend beteiligt, darum konnte eindeutig dargestellt werden, dass er die wirtschaftliche verantwortliche person war. die wichtigen vertraege hat der treuhaender unterschrieben. unsere vollmacht war nur parziell.
der treuhaender hat natuerlich nicht umsonst gearbeitet. aber es war gut angelegtes geld, denn mit einem deutschen insolvenzverwalter waere diese rettung unseres bueros niemals gelungen.
es geht mit einem treuhaender, der aber besser nicht in deutschland leben sollte....
und wie hier schon gesagt, hausaufgaben muessen vorher gemacht werden....
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