Verfasst am: 26.März 2003 9:34 Titel: UK-Limited-Gründung ist ganz einfach, oder??
Ein guter Bekannter trägt sich mit dem Gedanken, eine UK-Limited zu gründen. Es wurden zwischenzeitlich auch schon einige Gespräche mit Firmen geführt, die sich als Gründungshelfer z.B. im Internet anbieten.
Was war das Resultat: Jeder hatte zur Thematik eine andere Meinung und schlug dementsprechend eine andere Marschrute vor. Ebenso differierten die Gründungsangebote bezüglich der Kosten. Die Größenordnung lag zwischen 1.200,00 € und 8.500,00 €.
Mein Bekannter ist im Allfinanzbereich tätig. Es werden sowohl Versicherungen als auch Finanzierungen vermittelt. Eine entsprechende Gewerbeerlaubnis ist vorhanden.
Nun wende ich mich an die User dieses Forums:
Ist es möglich, das eine UK-Limited eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 c der GewO erhalten kann?
Stimmt es, das eine solche Erlaubnis in UK nicht gibt? (Zumindest nicht in der bekannten Form)
Es ist mit Sicherheit richtig, das eine UK-Limited keine "rundum-Glücklich-Lösung"darstellt, aber man sollte im Vorfeld alle Möglichkeiten ausnutzen.
Verfasst am: 29.März 2003 15:11 Titel: Erlaubnis § 34 c in Uk
Guten Tag,
es stimmt schon, dass es in England den § 34c in seiner ureigensten Form wie in Deutschland nicht gibt, aber zum Glück ist die deutsche Gewerbeordnung auch nicht das Mass aller Dinge.
Für eine Ltd. kann man aber eine "Standard Licence" beim "Office of Fair Trading" (Adresse: Consumer Credit Licensing Bureau, Craven House, 40 Uxbridge Road Ealing, London W5 2BS) beantragen. Dieser Antrag wird dort geprüft und ggf. genehmigt. Die Standard Licence erlaubt folgende Tätigkeiten, für die Dauer von 5 Jahren:
Auch besteht die Möglichkeit im Bereich - Debt Adjusting/Counselling - dem Verband "Credit Services Association (CSA)" beizutreten. Diese Verband ist international anerkannt und exisitiert seit 1902.
mein vor kurzem auf den Zahn gefühlter Ltd-Gründungsanbieter, macht sogar nach mehreren Kontaktaufnahmen, telefonisch, sowie persönlich vor Ort einen angenehmen Eindruck, verlangt, zwischen 700 und knapp 1000 Euros.
Es ist interessant zu lesen, dass jemand für 700 - 1000 € eine Ltd. gründet, im Prinizip könnten wir das auch.
Die Frage allerdings ist, welche Leistungen beinhaltet diese Summe, denn auf die kommt es ganz besonders an. Was nützt dir eine Ltd. in England, wenn sie dir nach 6 - 18 Monaten wieder zusammenfällt.
dieser Aspekt ist völlig richtig ! Nach dem Lesen sämtlicher Infos hier bei Gomopa und den kaleidoskopartigen Internetangeboten für Ltd.Gründung, erschloss sich mir schnell der Gedanke, dass 99% der Anbieter nicht nur mangelhafte Gründung anbieten, entweder als billig Lockangebot oder als teueres scheinbar seriöses Angebot getarnt, sondern auch massiv falsch beraten, wenn überhaupt.
Nur wenige bieten eine saubere Lösung an, aber auch hier teilen sich die Preise zwischen teuer und ok.
Ohne ins Detail gehen zu wollen, halte ich es für vollkommen richtig, wenn eine Gründung einer Ltd, die gewisse Zwecke erfüllen soll, proportional der anfallenden Beratung und Einweisung des Kunden teuerer ist. Wünscht dagegen der Kunde lediglich eine Ltd. welche er in der BRD sauber anmeldet, sprich er kennt sich mit Führung einer Ltd aus, will in der BRD versteuern aber weniger Stammkapital und dennoch beschränkte Haftung, und braucht dazu einen zuverlässigen Gründer für die Ltd, dann halte ich jenes mir bekannte Angebot mit sagen wir knapp 1000 Euro für angemessen und vollkommen ok.
ERGO: solide Beratung verdient seinen Preis IMMER, insofern gewünscht.
Interessant für mich zumindest ist, je intensiver ich mich mit Ltd´s beschäftigt habe um so mehr Leute traf ich die für derart geeignet wären Daher ging ich auf die Suche nach einem Anbieter, der hier in der BRD vor Ort ansprechbar ist, jene Leute beraten kann und welcher solide seriöse Arbeit liefert.
....eine Ltd. zu gründen, um in Deutschland die Stammeinlage einer GmbH zu sparen, macht nur scheinbar einen Sinn. Es gibt auch deutsche GmbH's deren Mantel zu übernehmen sind und Unvorbelastet sind, hiervon veräußern wir ca. 30 im Monat.
Zumal man bedenken sollte, dass es mit der beschränkten Haftung in einer GmbH, dank Basler II-Abkommen, nicht mehr weit her ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.