Bei ebay gibt es diverse Anbieter die obengenanntes anbieten und einen
Treuhaender stellen,so das man als Gruender gar nicht selbst in Erscheinung tritt.
Insbesondere ist so eine Loesung dann von Vorteil ,wenn man selbst Bonitaetsprobleme hat oder offene Rechnungen beim Fiskus und dergleichen mehr.
Das Konto wird auf den Namen der Limited angemeldet unter Vorlage
des Handelsregisterauszuges.Der Treuhaender erledigt das alles.
Das klingt alles so gut das ich mich frage,wo da der Haken ist ?
Ob ein Treuhänder wirklich etwas bringt erscheint mir doch fraglich, beim Direktor sollten Sie beachten das dort demnächst mindestens eine persönliche Person erforderlich ist.
Das britische Firmenregister setzt auf völlige Transparents und nach meiner Meinung ist man verpflichtet die wirklichen Besitzverhältnisse offen zu legen. Inwiefern sich dies durch das neue Gesellschaftsrecht sich ändert ist mir im Detail noch nicht klar, jedoch gehe ich davon aus das die Vorschriften eher verschärft werden.
Ich beziehe mich dabei auf das Angebot der Baru Gmbh in Berlin,welches
ich gern in Anspruch nehmen moechte,kann mir dazu jemand etwas
sagen ob das so funktioniert ?
Und wenn sich das Gesellschaftsrecht in UK aendert,muss ich womoeglich sputen.
Ein aehnliches Angebot wird von der Limited4you angeboten http://www.limited4you.de/paketpreise_limited.htm
allerdings heisst es hier nur Beratung und Begleitung bei Eroeffnung
eines Kontos,waehrend bei baru alles inklusive ist auch der Treuhaender.
Bevor Sie sich für einen oder anderen Limited-Provider entscheiden sollten Sie sich erst einmal ein Bild von diesen machen.
Zu einen würde ich mir erst einmal ein Fachbuch zur der Limited in Deutschland kaufen damit Sie wissen worauf Sie sich einlassen und die Limited-Provider bzw. dessen Aussagen besser bewerten können.
Im Memoento Verlag ist das Fachbuch 'Private Limited Company' in der zweiten Auflage ende 2006 erschienen. Kostet etwa 40 Euro.
Die Bankkonto in Deutschland ist im prinzip kein Problem, fragen Sie mal bei der Dresdener Bank nach.
Also bei der Baru GmbH stellen die auch den Treuhänder als Geschäftsführer (Nominee Director). Somit eröffnet der Nominee Director das Konto bei der Bank für die Limited und der Kunde erhält eine Generalvollmacht.
Also ich persönlich würde diese Variante überhaupt nicht wählen, weil theoretisch der Nominee Director jederzeit Zugriff auf meinem Konto hätte und auch die Vollmacht jederzeit entziehen könnte.
Also bei der Baru GmbH stellen die auch den Treuhänder als Geschäftsführer (Nominee Director). Somit eröffnet der Nominee Director das Konto bei der Bank für die Limited und der Kunde erhält eine Generalvollmacht.
Also ich persönlich würde diese Variante überhaupt nicht wählen, weil theoretisch der Nominee Director jederzeit Zugriff auf meinem Konto hätte und auch die Vollmacht jederzeit entziehen könnte.
Einige Provider stellen den Nominee Director sogar in Form einer Limited Company, wie aus den Companies' Act 2006 ersichtlich ist muss aber mindestens eine natürliche Person die Position des Directors begleiden!
Aus meiner sicht macht dies ohnehin nur sinn der Nominee Director durch eine Rechtsanwalt oder Steuerbarter gestellt wird, ansonsten kann dies kaum die Auskunft verweigen auf Behördenanfragen.
Selbst wenn ein St.-Bearter oder RA diese Position einnimmt, ist es gefährlich.
Meine Agentur (Compex 24) hat mir den folgenden Text übermittelt:
Der Nominee-Director ist ein vorgeschobener Director (Strohmann). Es gibt in England und weltweit zahlreiche unseriöse juristische und natürliche Personen, die diesen Service anbieten. Die deutschen Finanzbehörden haben Zugriff auf das Handelsregister in Cardiff (Wales) und bekommen jederzeit Informationen über den Director und in wie vielen anderen Unternehmen er als Director eingetragen ist.
Wie wollen Sie den deutschen Finanzbehörden die Geschäftsfähigkeit der Gesellschaft nachweisen, wenn der Director z. B. in 300 oder mehr Unternehmen eingetragen ist? Unabhängig davon hat der Nominee-Director die Möglichkeit von dem geführten Geschäftskonto Geld abzuheben. Was nützt Ihnen da ein Nominee-Vertrag, wenn Sie an das Geld nicht mehr rankommen?
Des Weiteren sind solche „unseriöse“ Agenturen, die den Nominee-Director anbieten, nur darauf aus, den Kunden entweder zu betrügen oder anderweitig unter Druck zu setzen, da der Kunde im Falle der Bestellung eines Nominee Directors keinen Einfluss auf die Firma nehmen kann. Aus diesen besagten Gründen bieten wir als ein SERIÖSES Unternehmen diesen Service nicht an.
Für mich also ganz offentsichlich und klar! Daher würde ich darauf verzichten.
Ich sehe eigentlich auch keinen Grund warum man als seriöser Geschäftsmann einen 'Nominee Director' einsetzen sollte. Der 'Nominee Director' ist im Prinzip nur ein 'Show Direktor' der die Gesellschaft nach außen vertritt, aber die wirkliche Geschäftsleitung wird entweder von einen Shareholder oder einer anderen Person geleitet.
Was folglich eine Betriebsstätte auslöst.
Das man den 'Nominee Director' nicht mehr los bekommen kann sehe ich weniger, da man sich doch gleich eine Rücktrittserklärung aushändigen lassen kann. Im übrigen hat der Shareholder auch die Möglichkeit diesen abzuberufen und einen neuen zu ernennen. Jedoch pflichte ich bei das der 'Nominee Director' durchaus in der Lage ist die Firma zu schädigen wenn er es darauf anlegt.
Der 'Nominee-Director' macht doch eigentlich nur sinn für Personen den es untersagt ist als Geschäftsführer tätig zu werden.
Eine UK-Versteuerung wäre damit zwar unter umständen darstellbar, sofern der 'Nominee Director' in UK sein Domizil unterhält. Da zu steuerlichen Beurteilung der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung maßgeblich ist, sollte man dies lieber unterlassen. Lebt die tatsächlichen Geschäftsleitung zum Beispiel in Deutschland würde sich diese wegen Steuerhinterziehung strafbar machen.
[size=14]Somit kann man nur zu den Schluss kommen das es für den seriösen Geschäftsman keine legale Einsatzmöglichkeiten gibt was den 'Nominee-Director' betrifft! [/size]
Man sollte doch zwischen private und geschäftliche Belange unterscheiden.
Im übrigen kann ich auch kein großes Risiko erkennen warum die Bank nicht das Konto auf Guthabenbasis führen sollte.
Wenn Sie sich das Angebot der Baru GmbH genau anschauen werden Sie feststellen das nicht der 'Nominee Director' sondern der Kunde (oder eine von Ihnen benannte Person) die Kontovollmacht erhalten soll.
Bau GmbH hat folgendes geschrieben::
... Der Treuhänder hat keinen Zugang zu dem von Ihnen eröffneten Konto...
... Ein von uns gestellter Treuhänder, eine natürliche deutsche Person mit bester Bonität tritt für Sie ein, d.h. wird der Director (Geschäftsführer) und Shareholder (Eigentümer) im englischen Handelsregister...
Ob dieser auch als Niederlassungsleiter in Deutschland auftritt bleibt offen.
Theoretisch ist es möglich das Sie die Kontrolle über Ihre Firma verlieren, ob sonst jemand noch ein Firmenkonto einrichtig können Sie nicht ausschließen. Bereits aus diesen Grund ist dies keine gute Idee.
Wenn Sie auf Schecks und Kreditkarte verzichten können sehe ich
sehe ich Ihre Schufa nicht als Hindernisgrund an. Fragen Sie mal bei der
Volksbank Eisenberg eG Direkt unter http://www.my-direktbank.de/ nach, da wir Ihnen sicherlich geholfen Ein weiterer Vorteil ist das die Kontoführungsgebühren sehr gering sind!
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