Verfasst am: 24.Apr 2007 1:39 Titel: UK Ltd mit einziger Betriebsstätte in Deutschland
Hallo Ltd Experten,
werden bei einer UK Ltd mit einziger Betriebsstätte in Deutschland sämtliche Gewinne in Deutschland versteuert
oder nur die in Deutschland generierten? Müssen dann sozusagen auch Gewinne aus Übersee in Deutschland versteuert
werden?
Sofern sich dies Geschäftsführung sowie die einzige Betriebsstätte in Deutschland befindet, ist davon auszugehen das die Limited Company nur in Deutschland (mit ihren Welteinkommen) steuerpflichtig ist. Einzelheiten sind den jeweiligen Steuerabkommen zu entnehmen.
In UK besteht die Möglichkeit sich von Seiten des britischen Finanzamts bezüglich der Steuererklärung und des Jahresabschluss eine entsprechende Befreiung zu beantragen.
Gegenüber den Firmenregister (Companies House) besteht zweifelsfrei weiterhin die Verpflichtung zu Offenlegung und die Jahresmeldung (Return) sowie der Jahresabschluss (Accounts) sind pünktlich einzureichen.
Sofern Sie mit einer Ltd & Co KG in Deutschland aktive werden haben Sie neben den steuerlichen Vorteile in Hinsicht auf den britischen Jahresabschluss einen weitern Vorteil, da der Aufwand im vergleich zu einer gewöhnlichen Limited mit einer deutschen Niederlassung viel geringer ist.
Bei der komplementär Limited ist unter steuerlichen Gesichtspunkten nur die Tätigkeits- und Haftungsvergütung relevant. Aufgrundlage der deutschen Jahresabschluss (HGB) sind die britsischen ACCOUNTS zu erstellen, wahlweisse nach den britischen Standart (UK-GAAP) oder aber nach internationalen Standart (IFRS).
Bei der komplementär Limited werden dies nur wenige Buchungen sein die sich jährlich wiederholen. Das Tagesgeschäft betrifft nur die KG und ist somit für die Limited nicht relevant.
Bei der Limited mit deutscher Niederlassung ist dies um ein vielfaches höher - abhänig den Umfang des Tagesgeschäft und ist sowohl in der deutschen und britischen Jahresabschluss entsprechend zu verbuchen.
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