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Umbenennung der Limited

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Marlowe
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.Jan 2006 15:57    Titel: Umbenennung der Limited Antworten mit Zitat

Hi,

ich möchte die Gesellschaft (UK Limited) umbennenen.

Zu diesem Zweck muss man ja die Special Resolution einreichen, zusammen mit dem geänderten Memorandum sowie den geänderten Articles of Association.

a)
Sind für die Änderung (Amendment) von Memorandum/Articles die Unterschriften aller Gesellschafter notwendig?

b)
Muss man bei Änderung des Memorandum auch nochmals die Shares bei der Unterschrift erwähnen (Number of shares taken up by subscriber), auch wenn sich außer dem Namen der Gesellschaft nichts geändert hat?

c)
Bei Einreichung von geändertem Memorandum / Articles, reicht eine Kopie oder muss die Unterschrift orginal vorliegen oder womöglich sogar noch vom Notar beglaubigt werden.


Ich hoffe ich habe keinen Thread übersehen, der diese Fragen schon alle klärt. Bin für jeden Hinweis dankbar

Nebenbei bemerkt wurde mir von eine Beraterin eines namhaften Offshore Gründers allen Ernstes erzählt, dass die Umbenennung immer mindestens 3 Wochen geht und dass es keinen 24 Stunden Service (Premium Service) gibt. Hallo? Die Auswüchse der Inkompetenz scheinen grenzenlos zu sein.
Der Annual Return wurde ebenfalls nicht rechtzeitig eingereicht.

Der Service vom Companies House ist m.E. dagegen wirklich gut, würde man sich das bei deutschen Behörden nicht auch manchmal wünschen?


Marlowe
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.Jan 2006 18:38    Titel: namensänderung uk-firma Antworten mit Zitat

wählen sie formular nc19 (wenn sie eine generalversammlung einberufen wollen, die die namensänderung beschliesst) resp. nc20 (wenn die aktionäre unisono damit einverstanden sind, dass die firma ihren namen wechselt)


that's all... vom secretary unterzeichnen lassen... und ab nach cardiff


weder neue articles noch die beglaubigung irgendwelcher unterschrift ist notwendig


leider kann eine namensänderung (noch) nicht elektronisch vorgenommen werden... der von ihnen in zweifel gezogene termin von 3 wochen könnte in etwa hinkommen, wenn sie DEN POSTWEG (je 1 woche ab kontinentaleuropa ist durchaus realistisch!) zur bearbeitungszeit in cardiff dazuzählen


vergessen sie auf keinen fall, die ZUSTELLADRESSE des neu ausgestellten certificate of incorporation on change of name zu vermerken, sie vermeiden damit zeitverzögerungen durch rückfragen oder durch die tatsache, dass im falle spezifischer versandanweisungen das dokument wohl an das registered office versandt wird


viel glück für ihr projekt... und: viel erfolg mit ihrer "neuen" firma


ffbkdavid
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Marlowe
Newbie


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.Jan 2006 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Danke für die Antwort!

Ich hatte inzwischen beim Companies House angerufen, dort bestätigte man mir die Aussage wie in Ihrer Message. Solange es sich nur um eine Namensänderung handelt ist keine Unterschrift von Memorandum / Articles ist nicht nötig, es geht nur um die konsistente Berichtigung des Namens - macht Sinn.

Interessant wäre noch, ob man generell Memorandum / Articles nicht unterzeichnen muss, da die Änderung ja vermutlich immer beschlossen werden muß und bei dieser Gelegenheit schon die nötigen Unterschriften eingeholt werden müssen? Nach dem, was mir am Telefon gesagt wurde, ist eine Unterschrift von M / A nur bei der Gründung nötig, ich habe hier aber nicht mehr speziell nachgefragt.

Man sagte mir ebenfalls, dass das Certificate ohne einen Vermerk von unserer Seite in der Tat normalerweise direkt an das Registered Office verschickt wird.

Frage:
Sie erwähnen, dass der Secretary unterzeichnen sollte.
Amended Memorandum und Articles benötigen in diesem Fall ja wie festgestellt keine Unterschrift - und das Anschreiben ist m.E. für das CH formell gesehen belanglos und könnte auch weggelassen werden - also meinen Sie vermutlich die Unterschrift der Resolution (nach NC19 / 20).
Die Unterschrift des Direktors, bzw. der Direktoren und anderen Member sollte es hier ja auch tun? In unserem Fall haben alle Member die Resolution unterschreiben (special resolution, keine written resolution), also mehr als die erforderliche 75%-Majorität.
Wenn ich das richtig sehe, hat der Secretary ja keine per Gesetz fest definierten Aufgaben, die NUR ER erfüllen könnte, auch wenn er bei Nichterfüllen bestimmter Pflichten haftbar ist. Daraus schließe ich, dass der Direktor die vom Secretary normalerweise wahrzunehmenden Aufgaben übernehmen kann, sofern nichts anderes in einem employment contract festgeschrieben ist. Oder übersehe ich hier etwas? Ich lasse mich gerne korrigieren.

Ich denke, Deutschland - Cardiff sollte per Post deutlich unter einer Woche zu schaffen sein!? Laut Post wären es zwei Tage. Aber natürlich sollte man das nicht unbedingt als garantierten Durchschnitt annehmen. Mit Sicherheit ist man da schnell ein paar Tage länger auf dem Trockenen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man beim CH nachfragen kann, um eine digitale Kopie zu erhalten? Zumindest dürfte man per telefonischer Auskunft Bescheid bekommen, sobald die Umbennenung durchgeführt wurde.

Für alle, die es interessiert: Eine Sendung der jeweiligen Fee per cash / in bar, ist beim Companies House, wie zu erwarten, nicht möglich. Wäre interessant gewesen, wenn z.B. gerade keine Schecks vorhanden sind.

Noch eine Kleinigkeit zur Umbennenung: Beim premium service (same-day change of name) fallen die 50 GBP ANSTATT der sonst üblichen 10 GBP an. Es wird also nicht auf 60 GBP summiert.

Marlowe
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.Jan 2006 20:45    Titel: klarstellung Antworten mit Zitat

"..... Sie erwähnen, dass der Secretary unterzeichnen sollte ....."


selbstverständlich reden wir von nc19/nc20 und nicht von irgendwelchen articles...


bei unseren uk-firmen unterzeichnet grundsätzlich immer der secretary... hat eindeutig vorteile bei haftungsproblemen (secretary-funktionen übt ja üblicherweise eine firma aus, die sich darauf spezialisiert, spezifische corporate service-dienstleistungen anzubieten... wenn sie nicht nur termine überwacht und für die richtige ausfüllung der formulare einsteht, sondern auch gleich noch unterzeichnet, entfällt das lästige hin- und hersenden von dokumenten... oder?)


schönen abend


ffbkdavid
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