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VORSICHT! LTD mit deutschem Bankkonto?

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Klein
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Anmeldungsdatum: 19.10.2003
Beiträge: 10
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BeitragVerfasst am: 5.Nov 2003 12:33    Titel: VORSICHT! LTD mit deutschem Bankkonto? Antworten mit Zitat

Ich finde es geradezu unverantwort, wenn folgende Frage so beantwortet wird und dann noch "mit professionellem Anstrich" versehen wird.

Zitat:Brauche ich ein englisches Bankkonto? Nein. Ein deutsches Bankkonto reicht aus.

Man sollte nämlich folgendes wissen (ich zitiere etwas ausführlicher):

Banken sind gesetzlich verpflichtet, Sie zu denunzieren! Ein Anwendungserlaß des deutschen Finanzministers von 12/96 zu § 154 AO wurde Anfang 1997 den Banken zugestellt und nochmals ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO) hingewiesen:
§ 154 AO Kontenwahrheit
(1) Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen (Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten) in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen.
(2) Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überläßt, hat sich zuvor Gewißheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form (bei Konten auf dem Konto), festzuhalten. Er hat sicherzustellen, daß er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine (bestimmte)Person verfügungsberechtigt ist.
(3) Ist gegen Absatz 1 verstoßen worden, so dürfen Guthaben, Wertsachen und der Inhalt eines Schließfachs nur mit Zustimmung des für die Einkommen- und Körperschaftsteuer des Verfügungsberechtigten zuständigen Finanzamts herausgegeben werden.

Das Finanzamt geht zunächst davon aus, daß es sich bei jeder ausländischen Anschrift um ein erdichtetes Konto handelt, so lange nicht der vom Finanzamt anerkannte Freigabevermerk vorliegt.

Im Klartext heißt das, wenn Sie für Ihre Auslandsgesellschaft ein Konto anlegen und Sie der Verfügungsberechtigte sind, hat sich das Finanzamt ein Hintertürchen offengehalten und kann so jede Transaktion Ihrer ausländischen Firma mit Ihrer Verfügungsgewalt (Unterschriftsvollmacht) unbehelligt kontrollieren, ohne daß Sie zunächst etwas von der Schnüffelei erfahren.

Nach Auskunft eines Bankexperten sind diese Kontrollen regelmäßig nach den Meldungen der Banken bei Kontenneuanlage von Auslandsfirmen und routinemäßig bei allen Konten von Auslandsfirmen.

Da heißt es: Aufpassen, oder die Finger weg von Konten in Deutschland[/color][/b][/color]. Der Schnüffelstaat Deutschland: In dessen Netz verfängt man sich schnell, besonders dann, wenn man ahnungslos ist. Und eine Beschlagnahme kann jederzeit durch das Finanzamt erfolgen, rein ”vorsorglich” versteht sich.

Dr. Klein
Rechtsanwaltskanzlei Marbella
www.SpanischeGmbH.de
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