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Verträge mit engl. oder deutscher Anschrift?

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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 1.März 2007 14:39    Titel: Verträge mit engl. oder deutscher Anschrift? Antworten mit Zitat

Ist es möglich bei einer in Deutschland niedergelassenen und eingetragenen Limited Verträge mit Geschäftspartnern nur mit der engl. Adresse der Ltd zu versehen oder MUSS die deutsche Niederlassung mit drauf?
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 1.März 2007 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

müsste sie eigentlich nicht, da der Vertrag immer zwischen der ltd. und dem Vertragspartner zustandekommt. Ob die ltd. eine Niederlassung in Deutschland hat ist hierbei nicht relevant.

Die Niederlassung würde Ihnen evtl. nur einfacher den Zugang zu deutschen Gerichten ermöglichen. Je nach Ausgestaltung Ihres Vertrages sollten Sie auch die Gerichtsstandvereinbarung prüfen. Denn m.E. wäre es im umgekehrten Falle durchaus möglich, daß der Geschäftspartner in Deutschland gerichtlich gegen Sie vorgehen könnte, da die ltd. ja eine Niederlassung in D hat, obwohl der Vertrag nicht mit dieser geschlossen wurde.

grüße
gundel
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 12.März 2007 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Dies sollte man auch aus wirtschaftlicher Sicht sehen somit erscheint es nicht nur aus praktischen Gründen sinnvoll den Gerichtsstand 'Deutschland' festzuschreiben.

Die britischen Registerdaten müssen nach meiner Meinung immer mit angegeben werden, die Angaben zur Niederlassung müssen nicht unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden. Sofern die Niederlassungsleiter und der Director nicht identisch ist kann es erforderlich sein die Niederlassung anzugeben sofern der Vertrag durch den Niederlassungsleiter unterzeichnet wird.

Sollte es sich um einen Privatkunden aus Deutschland handeln sind ohnehin die Gerichte an dessen Wohnort zuständig.

Auf den Geschäftspapier ist die Niederlassung mit anzugeben sofern dies den Auftrag involviert ist - haben Sie denn eine Betriebsstätte in UK?
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chrisking
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 13.März 2007 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

MEC hat folgendes geschrieben::
Auf den Geschäftspapier ist die Niederlassung mit anzugeben sofern dies den Auftrag involviert ist - haben Sie denn eine Betriebsstätte in UK?


Hallo,

mir ging es im wesentlichen um Verträge mit Lieferanten, nicht um irgendelche tricksereien oder steuerverkürzung. Nein, eine Betriebsstätte in UK haben wir nicht. Das Geschäftspapier ist wieder was anderes, da ist die Lage klar und eindeutig, dass Beides angegeben werden muss.
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 13.März 2007 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Gerade dann ist es doch für Sie vorteilhaft wenn der Gerichtsstand auf Deutschland begrenzt wird.

Als Ansprechpartner würde ich die deutsche Niederlassung unter Angabe des Sitz und Handelsregisternummer angeben. Welche Vorteile sehen Sie wenn Sie die Niederlassung nicht erwähnen?

Rechnungen und sonstiger Schriftverkehr müsste dann von UK an in DE weitergeleitet werden, dies ist doch recht umständlich bringt Ihnen aber kein Vorteil.
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marcus-ritscher
GELBE KARTE!


Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.März 2007 14:49    Titel: Antworten mit Zitat



xxxxx








wegen fortgesetzten Verstößen gegen die Forenregeln komplett editiert/Mod.


Gruß

Marcus Ritscher
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 18.März 2007 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

marcus-ritscher hat folgendes geschrieben::


....wegen fortgesetzten Verstößen gegen die Forenregeln komplett editiert/Mod...




Aus welchen Grund wurden den der gesamte Beitrag editiert und gegen welche Forenregeln wurde verstoßen ???
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5909

BeitragVerfasst am: 18.März 2007 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Geschäftliche Werbung ist auf den GoMoPa-Foren kostenpflichtig.

www.gomopa.net/o35/Forenwerbung.html

Der User wurde mehrfach schriftlich und auch tel. darauf hingewiesen. Es ist festzustellen, das der User marcus-ritscher eine andere Vorstellung hat.

Dem User ist auch bekannt, daß seine Werbebeiträge komplett entfernt werden.


Sie, @ Mobile-Europe, sind seit 2005 dabei und dürften das Thema eigentlich kennen. Ihre diesbezüglichen Fragen habe ich selbstverständlich gern beantwortet.



Mit freundlichen Grüßen

Mod.
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Mobile-Europe
Specialist


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 143

BeitragVerfasst am: 19.März 2007 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beiträge waren doch soweit fachlich OK, vermutlich war das Problem das die Anschrift und/oder Telefonnummer mit angegeben wurde.

Ist dies so - oder gab es noch andere Punkte die Sie zur Löschung des Beitrags bewogen hat?



Ich denke das diese auch für andere User wichtig ist damit solche Fehler vermieden werden können!
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 5909

BeitragVerfasst am: 19.März 2007 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte oben die Gründe dargelegt.

Es steht dem User auch völlig frei seinen fachlichen Beitrag noch einmal auszuführen - ohne Eigenwerbung.

Mit freundlichen Grüßen

Mod.
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