Verfasst am: 2.Jul 2008 2:13 Titel: Vor- & Nachteile einer Ltd. - Oder doch eher Einzelhande
Zu Anfangs möchte ich sagen, dass ich das Forum und seine Mitglieder seit langer Zeit mitverfolge und meine rege aktive Mitgliedschaft nicht stutzig machen sollte.
Da ich, wie so manch anderer auch, ein weites Interessenspektrum hat, ist es mir nicht möglich den großen Informationsfluss der heutigen Zeit Stand zu leisten.
Deshalb stelle ich mein Anliegen direkt zur Frage um genau diese Informationen oder gar Tipps zu erlangen, nach denen ich suche.
Nach der Einleitung nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich würde gerne die Vor- & Nachteile einer Limited-Gründung im Gegensatz zur Gesellschaftsform des regulären Einzelhandels erfahren.
Ich möchte mich im Sektor Ecommerce selbständig machen. Es werden Online-Shops erstellt, auf denen die Waren angeboten werden. Weiter werden die Artikel auch auf anderen Handelsplattformen ( z.B. eBay, etc.) vertrieben.
Zu Anfangs werden die Waren von national ansässigen Großhändlern bezogen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Ware auch direkt importiert.
Darauffolgend wird die Gesellschaft auch in anderen Bereichen außerhalb des Ecommerce tätig werden. Ist dadurch eine Eintragsänderung zu tätigen, wie bei der GmbH. Falls dies der Fall ist, wieviel kostet dies?
Meine Frage ist nun, welche Gesellschaftsform am Anfang ausreicht. Genügt dort der Einzelhandel oder wäre eine Ltd. auch nicht verkehrt?
Mir ist bewusst, dass durch die Niederlassung und den erwirtschafteten Gewinn in Deutschland mir die Steuervorteile einer UK-Ltd nichts bringen werden. Mir geht es vorranging darum mein Privatvermögen und vor den Unmengen an drohenden Abmahnungen, die gerne in diesem Segment aufkommen, abzusichern.
Mir kam jedoch auch zu Ohren, dass man durch eine leichte Umstrukturierung dennoch die UK-Steuervorteile nutzen kann. Falls diese Information korrekt sei, wie geschieht dies?
Ich habe Erfahrung im Ecommerce und den dazugehörigen Bereichen, jedoch blieb mir die Administration einer Gesellschaftsgründung und den dazugehörigen Tätigkeiten derzeit noch vorenthalten.
Von daher würde ich gerne wissen, ob weitere Dinge bei einer Ltd. beachtet oder zusammengeführt werden müssen, wie Steuererklärung und Jahresabschlussbericht, was auch beim Einzelhandel abgeliefert wird.
Mir ist bekannt, dass man eine UK-Geschäftsadresse führen muss, die mit jährlichen Kosten verbunden sind und man einen Secretary stellen muss, was auch Jahreskosten mit sich führt.
Was sind die Vor-/Nachteile einer Ltd. und was wäre in diesem Falle zu beachten oder ?
Welches Unternehmen ist für eine reibungslose Limited-Gründung zu empfehlen?
Da ich eine problemlose und schnelle Firmengründung bevorzuge, zahle ich lieber ein paar Euros für den Service, auch wenn es mir bekannt ist, dass man dies ohne weiteres auch erledigen kann. Dadurch kann es jedoch auch zu kosten- oder gar zeitintensiven Fehlern kommen, welche ich gänzlich vermeiden möchte.
Die wohl bekanntesten und größten Servicedienstleister sind go-limited und limited24. Mir ist aus früherer Zeit bekannt, dass die go-limited ein sehr umstrittener Anbieter war.
Mich würde interessen, wie es mit diesem nun steht oder ob, dieser von seinen Fehlern nicht gelernt hat.
Ist es korrekt, dass man den Inhaber einer Ltd. nach Aussen hin nicht zu nennen hat und man mit der Namensführung im Weieren Verlauf freie Wahl hat und nicht auf den Gründungsnamen begrenzt ist?
Es sind einige Fragen, die auf Antworten und Tipps warten, wobei ich dazu bei den hier im Forum sehr gut informierten und aktiven Usern keine Bedenken habe.
Ich hoffe auf ein informatives Thema, das auch zukünftigen Usern, die nach Antworten solcher Fragen suchen, fündig werden.
Habe selbst vor einem Jahr mit einer in London ansässigen Firma eine Ltd & Co KG gegründet. Die Kosten waren recht günstig und alles hat sehr zuverlässig funktioniert.
Die Ltd & Co KG ist in De im Handelsregister eingetragen, die dafür erforderlichen deutschen Papiere hat die Londoner Firma bereitgestellt, welche auch den Secretary stellt und das Registered Office.
Da in diesem Fall die Limited nicht in England tätig ist, ist steuerlich dort nur eine Null-Meldung (dormant) abzugeben. Kostenpunkt rund 100 Euro im Jahr einschl. Sendung der Gesellschafter/Direktoren-Listen, keine weiteren jährlichen Kosten.
Unter Haftungsgesichtspunkten würde ich auf gar keinen Fall ein Einzelhandelsunternehmen gründen, die Ltd haftet für die Co KG als Komplementär mit einer Einlage von 100 Euro! Da können diese Abmahnvereine mahnen so viel sie wollen und wenn's geschäftlich schief läuft, dann sind höchstens 1500 Euro (KG-Einlage + Gründungskosten) weg.
Der steuerliche Vorteil in De besteht darin, dass die KG bis zu einem Gewinn von 24.000 Euro von der Gewerbesteuer befreit ist und die Kommanditisten anteilig ihren Gewinn nach ihrem persönlichen Steuersatz versteuern (im Gegensatz zur GmbH/Ltd mit Gewerbesteuer ab dem 1.Euro und Körperschaftssteuer).
Soweit ich weiss, ist zwar rein theoretisch ein steuerlicher Wohnsitz in England möglich, aber die Steuergesetze sind dort auch vor kurzem geändert worden und damit der Vorteil unerheblich. Es sei denn, man macht Millionen-Umsätze, dann ist man allerdings in der Schweiz am besten aufgehoben, wenn man nicht ganz offshore gehen will.
Den Inhaber der Ltd muss man in De z.B. auf Geschäftsdokumenten nicht nennen, nur den Geschäftsführer, auch nicht den Kommanditisten, aber der wird bei einer Ltd & Co KG ins Handelsregister eingetragen, kann aber auch ein Strohmann sein mit dem man einen Treuhandvertrag oder einen Vertrag über eine atypisch stille Beteiligung schließt.
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