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Vorteile der UK-Limited im Überblick

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anacott
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.03.2004
Beiträge: 360
Wohnort: where money lives..........

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2004 12:24    Titel: Vorteile der UK-Limited im Überblick Antworten mit Zitat

@ Community

Nachdem das Thema UK-Limited häufig innerhalb des Forums diskutiert wird, habe ich untenstehend einmal die wesentlichen Vorteile einer Limited skizziert.

Zitat:
- Die Errichtung einer Kapitalgesellschaft, im Regelfall in der Rechtsform einer GmbH, ist aufgrund der hohen Gründungskosten und des dafür notwendigen Kapitaleinsatzes oft ein Hindernis für Unternehmensgründer in Deutschland. Mit der Gründung einer britischen "Limited Company" kann auch ohne hohe Kosten und Kapitaleinsatz das Risiko begrenzt werden.

- Die britische Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich heute im europäischen Raum als die meist optimalste Firmenkonstruktion darstellt.
Liegt der Hauptsitz der Gesellschaft in Großbritannien und werden dort alle unternehmensrelevaten Entscheidungen getroffen, unterliegt die Firma dem günstigen britischen Steuerrecht.

- Die britische Limited kann in der ganzen Europäischen Union und weltweit Niederlassungen gründen. Ist das Unternehmen als Zweigniederlassung in Deutschland tätig, ist es auch in Deutschland steuerpflichtig. Lediglich der statuarische Verwaltungssitz der Firma befindet sich dann in Großbritannien.

- Die Limited eignet sich insbesondere für kleine- und mittelständische Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf.

- In Deutschland wird eine Limited mit den gleichen Rechten wie eine GmbH behandelt. Dieser Sachverhalt wurde im "CENTROS-Urteil" des Europäischen Gerichtshof vom 09. März 1999 entschieden.

- Sie können mit jeder Limited ein Gewerbe anmelden.
Sie können frei bestimmen, wieviele Anteile, zu welchem Wert an der Limited Company ausgegeben werden und natürlich auch an wen

- Sie können frei wählen, wer und wieviele Personen Direktoren (=Geschäftsführer) sein sollen, und Sie können diese, ohne Hinzuziehung eines Notars, bestellen und auch später wieder entlassen.

- Wenn Sie Anonymität wünschen, können Sie sich eines Nominees (=Treuhänders) bedienen, der dann an Ihrer Stelle eingetragen wird und die Firma nach aussen offiziell repräsentiert. Sie werden von den Treuhändern mit einer Generalvollmacht ausgestattet, so dass Sie voll über Ihre Gesellschaft verfügen können.

- Treuhänder gibt es für die Posten des Directors (=Geschäftsführer) und des Secretary (= Schriftführer, Verwaltungsdirektor). Das sind die Positionen, die im britischen Handelsregister offiziell festgehalten werden. Das englische Handelsregister ist für jeden zugänglich. Auch für die Gesellschafter können Treuhänder eingesetzt werden.


Folgende Vorteile haben Sie mit einer Limited gegenüber einer deutschen GmbH:

Die Gründung ist billiger und kann wesentlich schneller vollzogen werden.
Die Gründung bedarf keiner gesetzlich vorgeschriebenen Kapitaleinlage.
Die Limited Company ist rechtsfähig und berechtigt, in Deutschland geschäftlich tätig zu sein. Die Geschäftstätigkeit kann sofort aufgenommen werden. Eine Eintragung im deutschen Handelsregister ist rechtlich nicht erforderlich - das Gewerbe ist lediglich anzeigepflichtig.
Die Limited hat die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH.
Durch das Doppelbesteuerungsgesetz in der Europäischen Union fallen Steuern nur in dem Land an, in dem Erträge generiert werden.
Die Limited Company erlangt die Rechtsfähigkeit mit der Aushändigung der Gründungsurkunde durch den Registrator. Sie kann danach sofort ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen und Verträge abschließen.
Der Firmenname ist fast frei wählbar - muss aber in jedem Fall den Zusatz "Ltd." oder "Limited" enthalten.
Eine Firmenadresse muss sich aber auf jeden Fall in Großbritannien befinden. Hierzu gehört ein "Registered Office". Dieses und der "Secretary" wird von uns zur Verfügung gestellt. Somit ist es keine Briefkastenfirma, sondern ein offizieller Verwaltungssitz.
Eine Limited Company muss dem Registrator in England spätestens jeweils zehn Monate nach Ablauf des Geschäftsjahrs Kopien des Jahresabschlusses in gekürzter Form vorlegen. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz- und der Gewinn-und Verlustrechnung. Dies ist in der Regel, da die meisten unserer Kunden einer Geschäftstätigkeit im Inland nachgehen, eine Nullmeldung.
Im Fall einer Liquidation der Gesellschaft können eventuelle Gläubiger nur auf die bestehenden Vermögenswerte der Gesellschaft zurückgreifen. Das Privatvermögen des Unternehmers und seiner eventuellen Partner kann nicht angetastet werden. Die Gesellschafter können sofort und ohne Einschränkung eine neue Limited Company gründen und betreiben.
Die Limited Company kann, wenn gewünscht, durch einen Notar im Handelsregister eingetragen werden.

Quelle: www.transcon-capital.com


Mit Grüßen,
Anacott
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alex2110
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.11.2003
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2004 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Lässt sich das so auch auf Österreich umlegen ??
Oder wissen Sie vielleicht wo ich seriöse Informationen zur Ltd. Gründung in Österreich finde ?

Vielen Dank und liebe Grüße,
alex
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 18.Mai 2004 19:22    Titel: ergänzungen zum thema "limited": Antworten mit Zitat

1)
es müssen auch SHAREHOLDERS (aktionäre/besitzer) einer englischen limited im jährlichen bericht zuhanden der registerbehörden (annual return) benannt werden

2)
generalvollmacht an "wirtschaftlich berechtigten" - absolut TOEDLICH (alle noch so gut gemeinten strukturen mit treuhanddirektor/-sekretär werden der lächerlichkeit preisgegeben) und in keinem falle empfehlenswert

ffbkdavid
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tomcat32
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2004 12:59    Titel: Limited Antworten mit Zitat

Vielleicht noch etwas Ergänzendes zu den sehr treffenden Aussagen von ffbkdavid.

Der Passus, dass Unternehmensentscheidungen in UK getroffen werden müssen ist schon dann als problematisch anzusehen, wenn es eine HR-Eintragung in Deutschland gibt, oder aber "nur" eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Im Übrigen ist allein schon der Nachweis, dass solche Entscheidungen dort getroffen werden, mehr als schwierig und fast immer mit zumindest unkalkulierbaren Kosten verbunden.

Zur Vermeidung offensichtlicher Lücken der Anonymität empfehle ich die Gründung einer (bei notorischer Paranoia) absolut anonymen russischen, geschlossenen AG via Treuhänder
oder aber
(normalerweise ausreichend) einer russischen AG durch den eigentlichen Gründer selbst.
Die Eintragung der Shares der UK-Limited erfolgt dann auf den Namen der russischen Gesellschaft, welche anschließend bei Bedarf "eingefroren" werden kann.
Was bleibt ist eine über einen effektiven Weiterleitungsservice fernsteuerbare Limited ohne nicht-juristische Namensnennung in den EU-relevanten Dokumenten.
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tomcat32
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2004 13:01    Titel: Limited Antworten mit Zitat

Vielleicht noch etwas Ergänzendes zu den sehr treffenden Aussagen von ffbkdavid.

Der Passus, dass Unternehmensentscheidungen in UK getroffen werden müssen ist schon dann als problematisch anzusehen, wenn es eine HR-Eintragung in Deutschland gibt, oder aber "nur" eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Im Übrigen ist allein schon der Nachweis, dass solche Entscheidungen dort getroffen werden, mehr als schwierig und fast immer mit zumindest unkalkulierbaren Kosten verbunden.

Zur Vermeidung offensichtlicher Lücken der Anonymität empfehle ich die Gründung einer (bei notorischer Paranoia) absolut anonymen russischen, geschlossenen AG via Treuhänder
oder aber
(normalerweise ausreichend) einer russischen AG durch den eigentlichen Gründer selbst.
Die Eintragung der Shares der UK-Limited erfolgt dann auf den Namen der russischen Gesellschaft, welche anschließend bei Bedarf "eingefroren" werden kann.
Was bleibt ist eine über einen effektiven Weiterleitungsservice fernsteuerbare Limited ohne nicht-juristische Namensnennung in den EU-relevanten Dokumenten.
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tomcat32
Newbie


Anmeldungsdatum: 12.11.2003
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 3.Jun 2004 13:01    Titel: Limited Antworten mit Zitat

Vielleicht noch etwas Ergänzendes zu den sehr treffenden Aussagen von ffbkdavid.

Der Passus, dass Unternehmensentscheidungen in UK getroffen werden müssen ist schon dann als problematisch anzusehen, wenn es eine HR-Eintragung in Deutschland gibt, oder aber "nur" eine Gewerbeanmeldung vorliegt. Im Übrigen ist allein schon der Nachweis, dass solche Entscheidungen dort getroffen werden, mehr als schwierig und fast immer mit zumindest unkalkulierbaren Kosten verbunden.

Zur Vermeidung offensichtlicher Lücken der Anonymität empfehle ich die Gründung einer (bei notorischer Paranoia) absolut anonymen russischen, geschlossenen AG via Treuhänder
oder aber
(normalerweise ausreichend) einer russischen AG durch den eigentlichen Gründer selbst.
Die Eintragung der Shares der UK-Limited erfolgt dann auf den Namen der russischen Gesellschaft, welche anschließend bei Bedarf "eingefroren" werden kann.
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