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Was haltet Ihr von der Kombination ?

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Der böse Wolf
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 14.05.2002
Beiträge: 281
Wohnort: Lüneburger Heide

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2004 19:27    Titel: Was haltet Ihr von der Kombination ? Antworten mit Zitat

In einem verkaufsprospekt wurde folgende Konstruktion als waaserdichte Form angepriesen:
ltd. in GB gründen - tritt auch nur nach außen auf / in D
parallel auf der Isle of Man eine Gesellschaft gründen, die Besitzer der Ltd ist. Dank DBA mit GB so kein Zugriff möglich ?

d.b.w.
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plastikbesteck
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.08.2003
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2004 20:34    Titel: DBA UK/IOM Antworten mit Zitat

@dbw:

Ich schreibe mal dazu, was ich aus dem Posting herausgelesen zu haben glaube:

- "DBA mit GB" - gemeint ist DBA zwischen Großbritannien und Isle of Man... ja, gibt es. In dem Verkaufsprospekt hat dann sicherlich weiter drin gestanden, dass es auf der IOM bestimmte Gesellschaftsformen mit einer Pauschalsteuer gibt, und dass es "pfiffig" sei, die Gewinne der UK-Ltd in die IOM-Gesellschaft zu verbringen und dort über diese Pauschalsteuer kräftig KÖSt, pardon, corporate tax, zu sparen... - Nun, wohlan, wenn alle hierfür bestehenden Anforderungen en détail bekannt sind - frisch ans Werk...

- "wasserdichte Form" - gemeint ist, dass diese Vorgehensweise legal sei... ja, ist sie. Vorausgesetzt - siehe oben, letzter Satz. Für uns "Deutschländer Würstchen" ist noch hinzuzufügen: Bitte gleichwohl an die bestehende Einkommensteuerpflicht für an in DE unbeschränkt Steuerpflichtige ausgezahlte Dividenden sowie an eine Körperschaftsteuerpflicht u.a. im Falle eines offenkundigen "Ortes der geschäftlichen Oberleitung" in Deutschland denken! In dem Verkaufsprospekt sollte bitte auch drinstehen, was zu tun bzw. wer zu fragen ist, um eine wirklich "eichel-kompatible Kulisse" zu erhalten und wie das "Auszahlungskind" heißen muss, damit derartige "Vermutungen" gar nicht erst aufkommen... Und natürlich sollten rechtzeitig auch die einmaligen und vor allem die laufenden Kosten dafür benannt werden.

Und wenn das alles bekannt ist, heisst es abwägen - "Is it worth it?" / "Will I have my peace of mind?" - Für erfolgreiche (deswegen noch lange nicht legale) Steuerverkürzung bezahlt man nach meiner Auffassung zumindest mit möglicher Erpressbarkeit - für erfolgreiche (absolut legale) Steuervermeidung hingegen bezahlt man zumeist und zu Recht gesalzene Honorarnoten...

Beste Grüße
plastikbesteck
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 11.Jun 2004 11:48    Titel: what's the meaning of that? Antworten mit Zitat

lieber wolf:

"..... Dank DBA mit GB so kein Zugriff möglich ....."

kein zugriff auf WAS? sprechen sie vom problem einer allfälligen verarrestierung von vermögenswerten?

ein dba regelt den STEUERLICHEN umgang zwischen staaten... und nicht iuristische details einer möglichen verantwortlichkeitsklage?

im übrigen ist die lösung einer fronfirma, gekoppelt mit einer "backstage"-klitsche DIE struktur, die wir schon seit jahren erfolgreich verkaufen

die iom gehört allerdings nicht zur liste DER jurisdictions, in denen wir services anbieten... die verhältnisse (vor allem die zukunft der non-resident companies - unser uk-verantwortlicher spricht klarheit, indem er meint: "... Their continued existence is doubtful ...") sind unklar... und man benötigt eine vielzahl LOKALER personen, die für die gesellschaft wenigstens nominell tätig sind - treibt die kosten in die höhe und kann firmen ins gerede (steuerbehörden "auf der lauer" lieben's, den nachweis erbringen zu können, dass nominee directors/secretaries für einige hundert/tausend gesellschaften "aktiv" sind... selbstmörderisch!)

in grossbritannien haben nicht-uk-nominees tradition und sind absolut üblich (ohne dass irgendjemand sofort an geldwäscherei, steuerhinterziehung oder ähnlichen unsinn denkt) - der einsatz von service companies aus den british overseas territories gemeingut und kein problem

viel glück

ffbkdavid
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