Verfasst am: 30.Dez 2005 22:29 Titel: Wenn Unwissende eine Limited gründen und Unfähige Sie leiten
Werte Forenuser. Ich lese schon seit einiger Zeit in den Beiträgen zur UK Limited, Risiken, Haftungsfragen und konnte leider bisher keine Antwort auf den von mir selbst erlebten Fall finden. Deshalb erlaube ich mir - auf das keiner nach mir ähnliche Fehler begeht - euch meine Erlebnisse und daraus resultierende Fragen zur LTD darzulegen.
ein Zeitschema zur Übersicht:
- JUNI 2004 - Gründung der Limited in UK über einen bekannten Dienstleister
- AUGUST 2004 - Anmeldung beim zust. Finanzamt als Zweigstelle - ich als gesetzlicher Vertreter ( lezter Formularpunkt )
-> die LTD Zweigstelle wurde nicht ins HR eingetragen
- DEZEMBER 2004 - Abmeldung der Gesellschaft, Anmeldung i.V. im zust- Finanzamt auf den Namen des ehem. Kollegen, ich unterschrieben aber nicht im Formular genannt ( WECHSEL DES SITZES )
- DEZEMBER 2004 - Antrag auf Austragung als shareholder / director über den Dienstleister im,erfolgt laut engl. HR Auszug am 8.1.05 ( nur Director )
- laut HR Auszug nach wie vor shareholder, trotz Rechnung über Austragung des shareholers und über den stock transfer vom Dienstleister
( versuche das grade zu klären ... )
Die Geschichte:
Ich habe als jugendlich leichtsinnicher 18 Jähriger nach meinem Abitur eine neue Verdienstmöglichkeit während meines Studiums gesucht. Da traf ich den Bruder eines Bekannten, der in der Finanzbranche tätig war. Damals hat das natürlich Eindruck gemacht. Nach einigen Besprechungen, Ideenaustausch und so weiter, beschlossen wir gemeinsam eine ( wir dachten das es da keine Haftung gibt ) LTD zu gründen. Gesagt, getan. Ich freute mich über meine 50% Firmenanteile und hoffte nun, das der Kollege, welcher größere Einkommen aus Finanzierungsvermittlungen erzielt hatte, das Geld für das Büro bezahlt. Ausgemacht war, das ich mich um Rechnungen, Schriftkram usw. kümmere und er die Beratung der Kunden macht usw. usw.
Ich beantragte nach Gründung und Anmeldung in DT. eifrig die UST Nummer, mietete ein Büro auf Firmennamen, bestellte die Möbel ( 5000 EURO !!!!!!!!!!!!!!! ) bestellte Strom, Telefon usw. Nach einem Monat, 2 Monaten und 3 Monaten kam immernoch kein Geld vom vermeintlichen artner, der nach der Zahlung der Gründung garnichts mehr machte und mich immer wieder vertröstete. Da der Büromöbelhersteller bereits mit Klage drphte, beschloss ich kurzerhand alles aufzulösen, zahlte aus eigener Tasche die Aussenstände bei der Telekom, Stomanbieter, Miete usw. Danach meldete ich daas Gewerbe uin der Stadt ab und i.V. auf den Namen meines Partners in seiner Gemeinde wieder an.
Ich habe mich dann über den Limited Dienstleister per Formular und Rechnung vom 28.12.2004 als director und shareholder + stocktransfer da raustragen lassen. Als im August 2005 eine Forderung vom Finanzamt kam, über 4000 Euro, holte ich mir einen engl. HR Auszug über das Internet. Dort war bestätigt, dass ich am 8.1. als director ausgetragen wurde. Interesasnterweise stand ich aber noch als Member und 50% shareholder drin. Das versuche ich seid 4 Wochen zu klären, wieso ich da immernoch director bin.... fakt ist ich bin es noch.
Es gab die gesamte Zeit keine Geschäftsvorfälle, nur die Ausgaben für die Nebenkosten. Bürogeschichte konnte ich über eine befreundete Firma lösen, die solche suchte....
HR EINtragung der Zweigstelle nicht erfolgt.
Es gibt ausser dem engl Gesellschaftervertrag keine Verträge zu Geschäftsführern in Dt. , vergütung derer usw. Die Limited war tot, bevor Sie anfing zu arbeiten. Ust. Eintragung habe ich zu meiner director zeit regelm. gemacht. 2005 wurde das nicht gemacht, der Kollege hat aber auf das FA schreiben reagiert und die Ust. Voranmekldung mit 0 für 2005 genmacht. Das Gewerbe hat er wohl im Juli abgemeldet.
Nach meiner Kenntnis wurde keine Anfangsbilanz, keine Bilanz 2004 und keine Schlussbilanz abgegeben.
Fragen:
1. welche Steuerfragen ergeben sich für mich, vor allem für Bilanz und Haftung diesbezüglich, wie verhält sich das mit den nicht vorhandenen Einkünften aus Gesellschaftertätigkeit ?
2. Ich habe kein Gehalt als Geschäftsführer bezogen, was muss ich beim FA dort angeben? Was ist mit der Lohnsteuer ? Die Gesekkschaft hat sicher keinerlei nötige Formulare und Erklärungen abgegeben
3. inwiefern kann das FA mich als Gesellschafter belangen ?
4. Welche Tipps könnt Ihr mir geben um dort möglichst schadenfrei wieder herauszukommen ?
Würde mich über Resonanz freuen .... macht bloß nicht den Fehler und gründet, ehe Ihr euch richtig informiert habt. ....mittlerweile weiß ich eine Menge mehr und habe viel Lehrgeld gezahlt....und sicher kommt noch mehr....
- Steuerrechtlich gesehen fehlt dem FA in Dt. jetzt die Gründungsbilanz für die Zweigstelle in Deutschland, die Bilanz für 2004, die der vermeintliche Kollege nicht bgegeben hat und die Schlussbilanz mit Bilanz 2005 für den Geschäftszeitraum bis 2005 ABMELDEUNG.
- das englische Finanzamt bekommt eine Bilanz in Übersetzung, da die Limited nicht in GB aktiv war, müsste das Amt dort nach den entsprechenden Standarts eine verkürzte Bilanz mit entsprechenden Angeben bekommen - Sehe ich das richtig ?
Laut Steuergesetz habe ich nachgelesen, das die UK Limited,wenn ausschließlich die Zweigstelle tätig war, ein formloses Schreiben akzepzieren müsste. Welche Punkte in dem Schreiben vorkommen müssen nach englischen Richtlinien ist mir allerdings noch nicht wirklich bekannt.
Ist es möglich die Gesellschaft in England als 50% shareholder ( was ich ja noch bin ) auflösen zu lassen ? Was müsste dabei beachtet werden ?
Hat keiner ein Paar Tips wie ich mich weiter verhalten soll ?!
hallo
als erstes such dir einen guten steuerberater, der die eröffnungsbilanz wie auch die von dir erstellten formulare prüft und richtig ausfüllt wie auch mit dem zuständigen finanzamt den sachverhalt klärt. als zweites nenn mir bitte den namen der LTD um zu prüfen ob du immer noch eingetragen bist. wenn du die orginalpapiere vom stocktransfer hast müsten die auch in deutschland gelten.
wenn die gesellschaft in uk nicht tätig war müssen sie eine nullmeldung abgeben, wenn 22 monate nach gründung die rapporte (return annual ect.) nicht abgegeben wurden löst der engliche staat ihr problem mit der auflösung, er wird die gesellschaft liqidieren.
Ihr LTD anbieter müste ihre nullmeldung erledigen können.
ich bin vor kurzem auf eine Veranstaltung/Tagung des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen in Berlin aufmerksam geworden (findet am 29.03.2006 statt). Dort berichten vermutlich alle, die dir helfen können, über ihre Erfahrungen mit der Limited und geben entsprechende Tipps.
Vielleicht ist das ja auch was für dich. Die genaue Seite habe ich vergessen, aber unter www.dikmu.de wirst du dich schon irgendwie durchklicken können. Ich war schon mal bei denen bei einer Tagung - die haben echt gute Veranstaltugen und sehr gute Referenten!
"...wenn die gesellschaft in uk nicht tätig war müssen sie eine nullmeldung abgeben..."
Wie bitte....
Nein nak so geht es nicht :
Eine Nullmeldung als Dormant Accounts können nur dann eingereicht werden wenn die Limited keinen Umsatz hatte.
Die deutsche Niederlassung ist fester Bestandteil der Limited, wenn eine Niederlassung einen Umsatz getätigt hat dürfen keine Dormant Accounts eingereicht werden !
Soweit so gut -> Steuerberater hat die "deutschen" Bilanzen alle fertig, bis zu meinem Ausscheiden als Geschäftsführer. Ich bin aber noch Sharehodler der Limited. Kann ich die Limited irgendwie löschen lassen ?
Gibt es die Möglichkeit als Sahreholder dort schnell rauszukommen ?
Wenn ja welche UNterlagen benötige ich ? Ich hatte mich an Go-Ahead gewandt, die wollten mich ein paar mal zurückrufen -> bisn heute nichts !
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