Verfasst am: 30.Mai 2005 14:35 Titel: Wer hat Erfahrungen mit Hartz IV ALG2 und Ltd.
Hi all,
mich Plagt ein Problem, das ich gern mal diskutieren würde.
Man soll es kaum glauben - als IT-ler gehört man ab 40 zum alten Eisen. Kommen noch fast 4 Jahre seit der letzten Anstellung dazu, dann ist man eigentlich unvermittelbar.
Damit kann und will ich mich nicht abfinden. Also eine Gründung einer Personengesellschaft und als "Honorarkraft" los.
Problem:
Bis ein Kundenstamm mit entsprechendem Umsatz angearbeitet wurde steht man dumm da. Dafür gibt es ja die Möglichkeit, ein Gründung aus der Arbeitslosigkeit unter Bezug von Transferleistungen zu betreiben.
Ich-AG oder ähnliches ist für ALG2 (fast) unmöglich. Zum Glück habe ich eine Eingliederungsvereinbarung laut der ALG2 weiter gewährt wird - abzüglich der Einkommen, die man durch die Tätigkeit ergibt.
Leider sind unsere Vorstellungen von Einkommen sehr unterschiedlich.
Beispiele:
a) Ich kann für den von mir betriebenen PKW je Fahrtkilometer 0,06 EUR Kosten geltend machen. Schon der Kraftstoff ist deutlich teurer.
b) ich kaufe Ende April ein Handelsgut für 989,- EUR per Nachnahme.
Ich verkaufe dieses Handelsgut Anfang Mai für 1088,- EUR
Die monatlich zu abzugebende EAR zeigt nun:
Einnahmen April: 0,- EUR => kein Abzug bei ALG2
Einnahmen Mai: 1088,- EUR => ALG2 um 1088,- EUR vermindert.
Das kann ich mir schlicht nicht leisten...
Nach dieser laangen Vorrede zur Darstellung der Situation und der Motivation möchte ich hier mal eine Idee diskutieren:
Gründung einer "Softwareberatung Ltd."
Variante a:
ich selbst als Director
=> hat jemand Erfahrungen, ob man (bei entsprechend geringen Einnahmen in der Anfangsphase) weiter ALG2 beziehen kann oder sind Ltd. Director bzw. Geschäftsführer grundsätzlich ausgenommen - egal wie sich deren Einkommen gestaltet?
Variante b:
ich selbst Inhaber jedoch eine Person meines Vertrauens Director - ich selbst nur (geringfügig) Angestellt
=> hat jemand Erfahrungen, ob Anteile einer Gesellschaft generell "verbraucht" werden müssen oder ob es Freibeträge gibt?
Gibt es Ideen für andere (kostengünstige) Varianten für obiges Modell?
Beachte: Es geht in keinem Fall um "Steuerersparnis" - bei den aktuellen Einkommen sind die eh zu vernachlässigen. Abgesehen davon hab ich bei jedem FiAmt in diesem Land bei obigem Handel max. 98,90 EUR Einkommen - damit hab ich kein Problem. Nur AfA (Agentur für Arbeit) hat bisher eine meiner Meinung nach merkwürdige Auffassung von Einnahmen und Ausgaben die ich umgehen muss wenn ich überleben will.
Verfasst am: 31.Mai 2005 4:07 Titel: Re: Wer hat Erfahrungen mit Hartz IV ALG2 und Ltd.
oberbayer hat folgendes geschrieben::
Variante a:
ich selbst als Director
=> hat jemand Erfahrungen, ob man (bei entsprechend geringen Einnahmen in der Anfangsphase) weiter ALG2 beziehen kann oder sind Ltd. Director bzw. Geschäftsführer grundsätzlich ausgenommen - egal wie sich deren Einkommen gestaltet?
Variante b:
ich selbst Inhaber jedoch eine Person meines Vertrauens Director - ich selbst nur (geringfügig) Angestellt
So weit ich weiß, ist eine Ltd für eine Ich-AG grundsätzlich geeignet. Allerdings sind hier meines Wissens einige Grundvoraussetzungen seitens des Arbeitsamts einzuhalten. Ab Anfang diesen Jahres haben Sie aber keinen Anspruch auf Fördermöglichkeit mehr bei ALG II (denke um hier auf tragfähige Geschäftsideen zu prüfen). Auch die 600 Euro im ersten Jahr werden meines Wissens nicht mehr gezahlt, sondern nur noch eine abgeschwächte Unterstützung (in den Weiten des Forums finden Sie dazu in jedem Fall etwas, wenn Sie ein bißchen suchen...)
Variante a wird so - denke ich - in der Form wie Sie sich das vorstellen nicht machbar sein. Grundsätzlich haben Sie als Selbstständiger aber auch Anspruch auf ALG II, wenn Sie in die Bedürftigkeit fallen (dazu finden Sie ebenfalls hier im Forum Beiträge). Dass Sie das Arbeitsamt aber mit dem Hinweis auf die juristische Person bei niedrigem Lohn "melken" können, dürfen Sie aber sicherlich gleich wieder in den Bereich "wenn das möglich wäre, würden das alle machen" schieben. Also Jein...
Bei Variante b sollten Sie doch bitte bedenken, daß der Posten des Directors nicht nur als reine Formalität abzutun ist. Als Director (bzw. auch als Secretary) haben Sie gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, denen Sie nachzukommen haben. Das heißt Sie bürden hier jemandem eine Verantwortung auf, die er/sie auszufüllen hat. Daneben sind hier ggf. weitere Folgen zu bedenken (u.U. z.B. Sozialversicherung), mit denen sich die Person ggf. dann konfrontiert sieht. Daher sollten Sie sich klar darüber sein, daß Sie hier schon alleine eine moralische Verantwortung haben. Sonderlich weiterbringen tut Sie dies ohnehin nicht, da Sie nachwievor Shareholder sind und der damit tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte.
Ich bin selber gerade im Gründungsstatus u. andere können Ihnen da sicherlich mehr zu sagen (ob im Forum o. Ihr Anwalt). Allerdings möchte ich Ihnen dringend raten, sich zuvor genauestens beraten zu lassen, wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben möchten...
Grundsätzlich haben Sie als Selbstständiger aber auch Anspruch auf ALG II, wenn Sie in die Bedürftigkeit fallen (dazu finden Sie ebenfalls hier im Forum Beiträge).
Haben Sie konkrete Beispiele/Fundstellen? Meine Suchbegriffe haben kein vernünftiges Ergebnis hervorbringen können.
Zitat:
Dass Sie das Arbeitsamt aber mit dem Hinweis auf die juristische Person bei niedrigem Lohn "melken" können, dürfen Sie aber sicherlich gleich wieder in den Bereich "wenn das möglich wäre, würden das alle machen" schieben. Also Jein...
Melken hört sich so nach abzocken an.
Wenn ich das wollte könnte ich "Eine Person meines Vertrauens" suchen, die als Shareholder die Ltd. gründet und Director ist und mir die EC-Karte des separaten Privatkontos samt PIN zur Verfügung stellt. Diese Firma stellt mich für Aushilfsjobs als Springer ein - fertig ist die Abzocke. Und warum macht das nicht "jeder"?
1. Schauen Sie sich die ALG2-Empfänger in der AfA mal an. Nicht dass ich diese Menschen alle für dumm halte - aber um ein Unternehmen zu gründen (und um nichts geringeres handelt es sich hier) muss man schon ein gewisses Mass an unternehmerischem denken an den Tag legen - davon kann man nicht bei jedem ALG2-Empfänger ausgehen.
2. Die ALG2-Empfänger, die tatsächlich gründen müssen in der Regel die preisgünstigste Variante nutzen. Kapitalgesellschaften stehen nicht gerade in dem Ruf geringe Gründungskosten zu haben. Die Ausnahme Ltd. ist (selbst unter gestandenen Unternehmern) noch relativ unbekannt.
Wie gesagt - ich muss die betrieblichen Aktivitäten vom "Zufluss-Prinzip" der Agentur für Arbeit trennen und dafür sorgen, dass der wirkliche Gewinn als Einkommen anerkannt wird. Das halte ich für legitim und sinnvoll.
Zitat:
Bei Variante b sollten Sie doch bitte bedenken, daß der Posten des Directors nicht nur als reine Formalität abzutun ist. Als Director (bzw. auch als Secretary) haben Sie gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen, denen Sie nachzukommen haben. Das heißt Sie bürden hier jemandem eine Verantwortung auf, die er/sie auszufüllen hat.
Wie schon gesagt - es handelt sich um die Gründung eines Unternehmens - nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber müssen sich alle Beteiligten im klaren sein.
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