Verfasst am: 2.Feb 2007 15:25 Titel: Wie beende ich meine UK-Ltd.?
Hallo,
vor einem Jahr habe ich eine UK-Ltd. gegründet. Andere Prioritäten haben bei mir dann erst einmal dazu geführt, dass ich jetzt meine UK-Ltd. beenden möchte.
Meine beiden Fragen:
1. Kann mir jemand einen genauen Link nennen, wo ich hier
an das richtige Formular komme, um meine erste 12-Monats Steuererklärung zu machen?
2. Was muß ich beim Company House machen, um dort meine Firma zu beenden? Gibt es hier einen Link, oder kann ich mir irgendwo ein entsprechendes Formular herüberladen?
im ersten Jahr habe ich mich hauptsächlich mit unternehmensorganisatorischen Aufgaben beschäftigt. Umsätze wurden nicht gemacht. Die Firma war nicht aktiv tätig.
Bei dieser Gelegenheit ein Hinweis zu meiner Frage bzgl. erste 12-Monatssteuererklärung. Es wäre eine Null-Umsatz-Steuererklärung.
In Deutschland gibt es aus steuerrechtlichen Gründen nur ein Kontakt-Büro, damit Interessenten nicht per Ferngespräch nach England anrufen müssen.
Was ich mich jetzt zusätlich frage, wie kann ich die CompanyHouse-Gebühren bezahlen, wenn diese nur per Check bezahlt werden können? Ich besitze keine Checks.
Die Zahlung erfolgt mittels eines Bankscheck und beträgt 10 GBP, sofern Sie ein Bankkonto in UK unterhalten, würde ich vorschlagen Sie wenden sich an Ihren Company Secretary damit dieser dies erledigt.
Aus sicht des Companies House könnte man darauf verzichten, jedoch hat das den Vorteil das Sie gegenüber der britischen Finanzbehörden keine weitere erklärungen einreichen müssen.
Sofern Sie vom HM Revenue & Customs nicht von einer Steuererklärung befreit wurden ist dies die einfachste Lösung, ansonsten könnte es sein das Sie die Steuererklärung (Form CT600) mit der dazu gehörigen Jahresabschluss (Full Accounts) einreichen müssen.
vielen Dank für Ihre sehr konkreten und hilfreichen Hinweise. Ich habe mir die Formulare angesehen und denke, das Ausfüllen der Formulare dürfte keine Probleme bereiten.
Mein Problem ist die Zahlung der 10 GBP als Check, weil ich kein Firmenkonto habe. Behördengebühren sind immer eine heikle Sache. Deswegen möchte ich mich selber darum kümmern und die Regie hierbei nicht an mein Registered Office übertragen.
Ob man das Geld auch überweisen kann, am besten aus Deutschland? Wenn ja, wie ist die Prozedur? Oder geht das nur auschschließlich per Check?
ist doch klar die Voraussetzung zum 'Dormant Company Account' erfüllt sein mussen und die Gesellschaft in den jeweiligen Geschäftsjahr keine signifikant buchhalterisch Transaktionen aufweisen dürfen.
Bei der Gesellschaft von 'TheBavarian' handelt es sich doch offensichtlich um eine 'Dormant Company' somit kann ich Ihren Einwand nicht nachvollziehen.
TheBavarian hat folgendes geschrieben::
...im ersten Jahr habe ich mich hauptsächlich mit unternehmensorganisatorischen Aufgaben beschäftigt. Umsätze wurden nicht gemacht. Die Firma war nicht aktiv tätig...
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