Verfasst am: 24.Feb 2005 11:57 Titel: Wie sicher ist Vermögen einer Ltd.?
Wie sehen Sie das: Wie sicher ist Vermögen einer Ltd. gegenüber privaten Forderungen gegenüber dem GF einer Ltd?
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Grund der der Frage sind evtl. Unterhaltsforderungen der (Ex)- Ehefrau...
Verfasst am: 24.Feb 2005 13:02 Titel: Wie sicher ist Vermögen einer Ltd.?
Juristisch gesehen, ist die Limited eine eigenständige Person, eben eine juristische. Das Vermögen ist nicht angreifbar.
Als Geschäftsführer sind Sie dagegen bei der Limited angestellt mit der Folge, dass Dritte auf Ihr Einkommen zugreifen können, z.B. durch Gehaltspfändung.
Das kann man vernachlässigen, da das Stammkapital wohl eher sehr gering sein dürfte. Normalerweise kann die Gesellschaftereinlage angegriffen werden. Ich würde einen Dritten zum Gesellschafter machen und als GEFÜ den Betrieb leiten.
Dann also los.
Frage:1. Wie sollte man vorgehen; das vorhandene Gewerbe abmelden, und die Ltd zeitgleich gründen lassen?
2. Bankverbindung: Welche Banken (In/Ausland) sind zu empfehlen?
3. Was sollte man unbedingt beachten, um keine Fehler zu machen.
Steuern sollten in D gezahlt werden. Firmensitz soll ausschließlich D sein; Umsatz wird im europäischen Ausland generiert.
Hallo.
habe mit Interesse die Antworten verfolgt. Sie beziehen sich alle auf normale geschäftliche Haftungsfragen im Innenverhältnis.
User gretex hat aber deshalb so angefragt um so ggf. eventuelle Unterhaltsforderungen seiner Frau abzufedern oder unmöglich zu machen.
Ich empfehle mal zu dieser Thematik die anhängigen Verfahren beim EUGH einzusehen bzw. die Gesetzesentwürfe die bereits bei den Ausschüssen behandelt werden. Da erübrigt sich dann so mancher hier vorgetragene Gedankengang.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
Verfasst am: 24.Feb 2005 20:31 Titel: wenn ich ihre anfrage richtig verstanden habe...
... geht es darum, VERMÖGENSWERTE aus ihrem PERSÖNLICHEN portfolio in eine gesellschaft umzuschichten, damit "offiziell" nicht mehr SIE besitzer der werte sind, sondern eben die firma
nur: wirtschaftlich hat sich ja gar nichts verändert... sie haben einfach werte gegen aktien umgetauscht... und diese - nunmehr wertpapiere - können sehr wohl gepfändet werden
... ja, natürlich, sie könnten die werte aus ihrem persönlichen besitz der firma schenken... nur bewegen sie sich in diesem fall auf dünnem eis... vor allem, wenn die liebende ehefrau "nachhakt"
übertragungen von werten irgendwelcher art in gesellschaften sind grundsätzlich top, ich propagiere derartige transaktionen mit vehemenz (primär und aus aktuellem anlass wegen der bevorstehenen eu-zinsabschlagssteuer im eu-raum für PRIVATPERSONEN)...
... aber dieser "deal" ist mir so etwas gewagt... müsste nochmals intensiv durchdacht werden
Genau das ist das Problem.
Bisher habe ich eine Personengesellschaft.
Diese soll in der Ltd. "aufgehen".
Auch ein Verkauf sämtlicher Waren und Werte soll an die Ltd erfolgen.
Wie aber könnte man es besser und trotzdem formaljurisisch und steuerrechtlich korrekt abwickeln.
Hallo.
habe mit Interesse die Antworten verfolgt. Sie beziehen sich alle auf normale geschäftliche Haftungsfragen im Innenverhältnis.
User gretex hat aber deshalb so angefragt um so ggf. eventuelle Unterhaltsforderungen seiner Frau abzufedern oder unmöglich zu machen.
Ich empfehle mal zu dieser Thematik die anhängigen Verfahren beim EUGH einzusehen bzw. die Gesetzesentwürfe die bereits bei den Ausschüssen behandelt werden. Da erübrigt sich dann so mancher hier vorgetragene Gedankengang.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
Hätten Sie für mich evtl. mal einen Link oder eine Entwurfsnummer zum nachlesen?
Herzlichen Dank im Vorraus.
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