Die Private Limited Company (Ltd) und die Public Limited Company (Plc) haben das selbe Gesellschaftsrecht (Companies Act), bei der Public Company gibt es aber wesentlich höhere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Das Gesellschaftskapital der PLC muss mindestens 50.000 GBP oder 75.000 EUR betragen...
Eine Group setzt sich aus mehren Einzelgesellschaften zusammen, sofern Sie nur eine Gesellschaft benötigen macht dies dann wohl kaum sinn.
Nach meiner Meinung ist die so genannte 'Ltd & co KG' für in Deutschland tätige Unternehmer noch die beste Form um mit einer britischen Gesellschaft die Haftungsbegrenzung zu erlangen.
Die Umwandlung einer Ltd. in eine PLC läßt sich sehr leicht bewerkstelligen (vgl. sec. 43 CA 1985)
Gesellschafterbeschluss 75 %
Änderung Memorandum
1/4 Kapitalaufbringung
WP Bestätigung, dass das Nettovermögen das gez. Kapital nicht unterschreitet
Antrag zu CH
eidesstattliche Vers. der directors, dass alle gesetzl. Vorschriften eingehalten wurden
MMP man kann doch nicht pauschal und theoretisch bei einer solchen Frage Vor- und Nachteile darstellen. Hier ist doch ganz entscheidend auf den Einzelfall abzustellen.
Zudem sind eine PLC und eine "Group", wie auch immer diese strukturiert ist, zwei absolut verschiedene paar Schuhe.
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