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deutsche Heimarbeiter einer englischen Ltd. ?

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clebs
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 13:11    Titel: deutsche Heimarbeiter einer englischen Ltd. ? Antworten mit Zitat

Kann ich als englische Ltd. , die nicht in D angemeldet ist deutsche Heimarbeiter einstellen? Wie sind diese steuer-und versicherungsrechtlich zu behandeln?
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MEC
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können selbstverständlich mit der Limited von zuhause aus arbeiten, jedoch sind die üblichen Anmeldung erforderlich...


Einige Versicherungen sind sicherlich empfehlenswert - ob Sie das Risiko selbst tragen oder einer Versicherung absichern bleibt Ihnen überlassen.


Steuerlich ist dies ein Sonderfall da es sich aus deutscher sicht um ein Auslandsgesellschaft handelt. Falls die Geschäftsleitung in Deutschland sitz und die Gesellschaft auch nur dort tätig wird sind Sie mit der Limited uneingeschränkt an diesen Ort auch steuerpflichtig.

Sie können in diesen Fall vom britischen Finanz und Zollamt von einer Steuererklärung befreit werden, jedoch beim Firmenregister ist die Steuererklärung (Accounts) sowie der Statusbericht (Return) weiterhin einzureichen.
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P.Wilhelm
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 23.08.2003
Beiträge: 2277
Wohnort: 58730 Fröndenberg

BeitragVerfasst am: 14.Jun 2006 18:28    Titel: Was hat denn das mit der ursprünglichen Frage zu tun...? Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Was hat denn dieses...

MEC hat folgendes geschrieben::
Sie können selbstverständlich mit der Limited von zuhause aus arbeiten, jedoch sind die üblichen Anmeldung erforderlich...

Einige Versicherungen sind sicherlich empfehlenswert - ob Sie das Risiko selbst tragen oder einer Versicherung absichern bleibt Ihnen überlassen.

Steuerlich ist dies ein Sonderfall da es sich aus deutscher sicht um ein Auslandsgesellschaft handelt. Falls die Geschäftsleitung in Deutschland sitz und die Gesellschaft auch nur dort tätig wird sind Sie mit der Limited uneingeschränkt an diesen Ort auch steuerpflichtig.

Sie können in diesen Fall vom britischen Finanz und Zollamt von einer Steuererklärung befreit werden, jedoch beim Firmenregister ist die Steuererklärung (Accounts) sowie der Statusbericht (Return) weiterhin einzureichen.

mit der ursprünglichen Frage zu tun, welche da lautete:

Zitat:
Verfasst am: 14 Jun 2006 15:11 Titel: deutsche Heimarbeiter einer englischen Ltd. ?
--------------------------------------------------------------------------------
Kann ich als englische Ltd. , die nicht in D angemeldet ist deutsche Heimarbeiter einstellen? Wie sind diese steuer-und versicherungsrechtlich zu behandeln?

User MEC,

Ein kleines bisschen - wirklich ein kleines bisschen nur an Genauigkeit stünde gut an...

-----

User clebs,

es sollen Deutsche eingestellt werden, die in Heimarbeit tätig sind.

Dann sind für diese Angestellten in Deutschland Lohnsteuer, Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft abzuführen.

Das setzt für Sie als Ltd.-Betreiber voraus:

- Anmeldung beim Finanzamt zwecks Erlangung einer Steuer-Nummer...

- Anmeldung bei den relevanten Krankenkassen zwecks Erlangung eines Beitrags-Kontos...

- Anmeldung zur Berufsgenossenschaft zwecks Erlangung einer Mitglieds-Nummer...

Und das alles unabhängig davon, ob Sie lediglich Minijobber oder Vollzeitkräfte beschäftigen.

Wenn Sie lediglich Minijobber beschäftigen, haben Sie es nur mit einer Krankenkasse zu tun, nämlich der Knappschaft Bahn-See http://www.minijob-zentrale.de/

Da aber auch hierfür 2 % pauschale Lohnsteuer an die Knappschaft mit abgeführt werden müssen, würden Sie auch hierfür eine Steuer-Nummer benötigen, damit die Knappschaft diesen Lohnsteueranteil an Ihr zuständiges Finanzamt weiterleiten kann.

Sollten Sie das alles nicht tun, kippen Sie spätestens bei der ersten Krankmeldung eines Mitarbeiters auf...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
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clebs
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.Jun 2006 9:45    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Lieber Peter Wilhelm
herzlichen Dank für diese umfassende Antwort
Gruß Clebs
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