Verfasst am: 29.Nov 2006 9:54 Titel: engl. Konto. Director
Hallo,
habe gehört, dass wenn eine Ltd in England aktiv werden möchte und dazu ein englisches Geschäftskonto benötigt, einen englischen Director (GF) haben muss, da sonst die Banken dort kein Konto eröffnen?
Gibt es die Möglichkeit, dass man einen englischen Director (treuhändisch) einsetzt, um das Problem zu umgehen? Wo? Kosten?
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 21.Dez 2006 15:18 Titel: Konto UK
Verehrter Kaufmann,
wir sind Ihnen gern bei der Einrichtung eines englischen Kontos behilflich.
Die Kosten belaufen sich auf 399€.Director sollte eine natürliche Person sein,unabhängig welcher Staatsangehörigkeit. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Verehrter Kaufmann,
wir sind Ihnen gern bei der Einrichtung eines englischen Kontos behilflich. Die Kosten belaufen sich auf 399€.Director sollte eine natürliche Person sein,unabhängig welcher Staatsangehörigkeit.
Ich fürchte das die 399 Euro schlecht investiert sind da man Ihnen legendlich behilflich sein möchte, ob dies also wirklich dann klappt ist nicht gesagt.
Ich halte es für sehr problematisch wenn der Director nicht bereit ist persönlich bei einer Bank zu erscheinen. In der Regel wird auf das persönliche Erscheinen nur bei Direktbanken verzichtet nur welche von diesen führen schon Geschäftskonten?
Sie sollten erst einmal klären ob das Online Banking uneingeschränkt zu Verfügung steht oder ob Sie nur die Umsätze online einsehen können!
Nach britischen Recht ist es nicht erforderlich ein Bankkonto in UK zu unterhalten um dort mit einer Limited 'aktive' zu werden. Sie können sofort nach Gründung am aktiven Geschäftsleben in UK teilnehmen.
Warum gehen Sie nicht zur nächstgelegen Bank und erkundigen sich mal, außer Ihren Ausweis sollten Sie auch noch mindestens das 'Certificate of Incorporation' und einen 'Current Appointments Report' mitnehmen.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 14.Jan 2007 14:49 Titel:
Verehrter MEC,
Sie schreiben:
Nach britischen Recht ist es nicht erforderlich ein Bankkonto in UK zu unterhalten um dort mit einer Limited 'aktive' zu werden. Sie können sofort nach Gründung am aktiven Geschäftsleben in UK teilnehmen.
Wir waren bis dato der Auffassung man bräuchte ein Konto in UK,so man dort steuerlich veranlagt ist.Andernfalls wäre man dort auf dem Markt auch eher als `subactive`eizustufen,meinen Sie nicht?
Übrigens,einige Unterlagen mehr werden von den englischen Banken schon verlangt.
Certificate of Incorporation' und einen 'Current Appointments Report' mitnehmen ist gut, aber nicht ausreichend.
madl1 hat sicherlichn bereits ein Konto,andernfalls stehen wir bei der Einrichtung hilfreich zur Seite. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
Offensichtlich teilen Sie nicht meine Ansicht das es nach britischen Recht nicht erforderlich ein Bankkonto in UK zu unterhalten. Ist Ihnen ein Gesetz bekannt aus dem sich die Verpflichtung ergibt das ein Bankkonto in UK unterhalten werden muss?
Die britische Limited Company erfreut sich auch in Deutschland wachsender Beliebtheit, und werden in UK in der Regel keine Geschäftstätigkeit entwickeln und dort auch keine Bankkonto unterhalten. Diese werden somit nur über Ihre Auslandsniederlassung aktive, diese ist aber bekanntlich ein fester Bestandteil der Firma.
Anmeldungsdatum: 20.12.2006 Beiträge: 123 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 31.Jan 2007 21:55 Titel:
@MEC,
bin mit Ihnen einer Meinung,ist LTD in D tätig,nicht in UK, benötigt sie dort kein Konto. Ist die Gesellschaft in UK ansässig ist es nach Vorgabe Inland Revenue verpflichtet eines zu führen. _________________ NOMOCON Ltd&CoKG
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