Verfasst am: 15.März 2006 1:15 Titel: freiwillige Arbeitslosenversicherung für den LTD-Direktor?
Mit der Limited oder Limited & Co KG kann man das Haftungsrisiko preiswert ausschalten aber das Risiko der Arbeitslosigkeit trugen der Selbstständige bislang selber. Seit dem 1.2.2006 lässt sich auch dieses Risiko unter bestimmten Voraussetzungen mindern und gegen Arbeitslosigkeit versichern (§ 28a SGB II).
• Beim Limited-Director sowie allen anderen selbständig Tätige muss die wöchentlichen Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen.
• Sie müssen 12 Monate Vorversicherungszeit (Versicherungspflicht oder Bezug von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch) in den letzten
24 Monaten nachweisen.
• Sie müssen unmittelbar vor der Tätigkeit/Beschäftigung versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Arbeitslosengeld bezogen haben.
• Es darf keine andere Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bestehen.
• Der Antrag auf die Pflichtversicherung muss bis spätestens 31.12.2006 eingehen. Ab 2007 gilt das man höstens 1 Monat Selbsständig war vor der Antragsstellung.
Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese sind für die alten Bundesländer mit 2.450 EUR und für die neuen Bundesländer mit 2.065 EUR festgelegt.
Von der Beitragshöhe oder auch Bezugsgröße genannt werden 25 % für die Beitragsberechnung herangezogen, also 612,50 EUR (Ost: 516,25 EUR).
Dies bildet die Bemessungsgrundlage für den monatlichen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Durch den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, welcher auch für Selbständige mit 6,5% festgelegt wurde, ermittelt sich der monatliche Beitrag mit 39,81 EUR (Ost 33,56 EUR).
Die freiwillige Weiterversicherung können Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit beantragen. Dort liegen die erforderlichen Antragsvordrucke bereit. Sie finden den Antragsvordruck auch unter www.arbeitsagentur.de sowie weitere Informationen.
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