Verfasst am: 23.Mai 2006 13:06 Titel: kauf einer ltd. durch eine ltd. ohne gesellschfterbeschluss
bedarf es beim kauf einer ltd. (a) durch den bevollmächtigten gf einer ltd. (b) eines gesellschafterbeschlusses der b ltd. bzw. a ltd. und / oder ? oder reicht simpler kaufvertrag durch den gf der b ltd. abgesegnet ?.
kann ltd. (b)100% gesellschafter der ltd. (a) sein und der gf der ltd(b) gleichzeitig der gf der ltd.(a) ?
wer ist fit wie ein turnschuh und kann auskunft geben. bitte keine persönlichen statements über sinn oder unsinn dieser maßnahme. mich interessieren nur fakten und deren wirkungen. danke im voraus
Eine Limited kann natürlich zu 100 % Gesellschafter einer anderen Limited sein. Ist ja oft extra so geplant. Ich sehe auch kein Problem bzgl. gleichem GF (steht nirgendwo, dass es verboten ist).
Man sollte aber die steuerlichen onsequenzen nicht unbeachtet lassen, bevor eine Überraschung folgt.
im gesellschafterbeschluss der b ltd gibt es keine besonderen regelungen die dem gf der b ltd. dieses untersagen würden aber auch keine die den kauf ausdrücklich bevollmächtigen. bedarf es dazu zwingend eines gesellschafterbeschlusses oder fällt dieser geschäftsakt in den normalen kompetenzbereich des gf der b ltd. ?
wenn dem so ist kann dieser ja einen normalen kaufvertrag erzeugen und die anteile 100% inkl. stimmrechte übernehmen. bedarf dieser geschäftsakt einer besonderen beurkundung ? oder geht das auch formel simpel durch einfachen kaufvertrag.
ok welche steuerliche besonderheiten sollten besondere beachtung finden?
Verfasst am: 24.Mai 2006 10:07 Titel: kaum ein problem gelöst gibt es gleich neue
beim bankgespräch zur umschreibung der konten auf den neuen bevollmächtigten nämlich gf der b ltd und gleichzeitig a ltd wurde dem wunsch des anbieters (neuer sachbearbeiter) nach einer schufa auskunft des gf der b (ltd) nicht stadtgegeben. der anbieter war daraufhin etwas verschnupft und meinte das es dann auch keine umschreibung des neuen bevollmächtigten geben könnte (konto u. einige andere sind bereits beim anbieter) und meinte das dieses prozedere nunmehr pflicht wäre ? beim selben anbieter laufen bereits mehrere konten seit über 1,5 jahren problemlos.
ich will da auch nicht lange rumzaubern. wer kennt anbieter die ohne besonders unangemessener neugier konten (reine online konten auf guthaben basis) für ltd. eröffnen ?
Verfasst am: 24.Mai 2006 10:10 Titel: kaum ein problem gelöst gibt es gleich neue
beim bankgespräch zur umschreibung der konten auf den neuen bevollmächtigten nämlich gf der b ltd und gleichzeitig a ltd wurde dem wunsch des anbieters (neuer sachbearbeiter) nach einer schufa auskunft des gf der b (ltd) nicht stattgegeben. der anbieter (bank) war daraufhin etwas verschnupft und meinte das es dann auch keine umschreibung des neuen bevollmächtigten geben könnte (konto u. einige andere sind bereits beim selben anbieter) und meinte das dieses prozedere nunmehr pflicht wäre ? beim selben anbieter laufen bereits mehrere konten seit über 1,5 jahren problemlos.
ich will da auch nicht lange rumzaubern. wer kennt anbieter die ohne besonders unangemessener neugier konten (reine online konten auf guthaben basis) für ltd. eröffnen ?
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