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limited trotz vorstrafe?

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gekko1370
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 15:57    Titel: limited trotz vorstrafe? Antworten mit Zitat

Hallo,
leider habe ich eine Vorstrafe eingetragen bekommen.
Kann ich trotz dieser Eintragung eine limited gründen und einen gastronomischen Betrieb eröffnen???
gruß und vorab schon mal vielen Dank
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

mit geld geht fast alles, angestellter mitarbeiter einer limited kann man doch auch als vorbestrafter sein !
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

SOO einfah geht es dann doch nicht !

gekko1370,

wahrscheinlich wissen Sie, daß der Betreiber der Gaststätte eine Erlaubnis u.a. nach dem Gaststättengesetz benötigt.
Bevor Sie jetzt kostenintensive Schritte zur Gründung einer Ltd. als Betreibergesellschaft gehen, erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde, welche (formalen) Voraussetzungen bezüglich einer Ltd. und deren director erfüllt sein müssen, um eine Gaststätte betreiben zu können. Erst dann sollten Sie zur Gründung schreiten.

Beste Grüße

tropico
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gekko1370
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank tropico

klingt eigentlich sehr vernünftig, aber wecke ich damit nicht schlafende Hunde?

Zumal man sich kennt in der kleinstadt und es war ja eigentlich zuerst vorgesehen, daß ich die konzession auf meinen namen beantrage...

kann doch wohl nicht möglich sein, daß mir wegen "angeblichen" tankbetrugs von 12!!!!!! ich wiederhole ZWÖLF euro die nächsten fünf jahre alles verbaut sein soll!!!

habe doch dafür freche 800euro strafe bezahlt reicht das nicht??!!??-

so genug selbstmitleid versprüht, musste aber mal raus.

vielleicht findet sich ja noch ein weg - aber die beratungen geben mir nicht unbedingt sicherheit.
jede agentur antwortet was anderes................

und wie sieht es denn mit einem gewerbeverbot in uk für mich aus?
kann das nicht daran schon scheitern??

wer kennt die firma Bo-limited? bzw Biz-Phone?

und welche informationen kann ich über eine ltd auf www.wck.companieshouse einsehen?
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 23:22    Titel: erfahrungen ? Antworten mit Zitat

bolimited stellt nicht mal rechnung über vorkassezahlungen aus,
wenn das geld dann überwiesen ist, gibt es kein lebenszeichen mehr.
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clausenpost
Specialist


Anmeldungsdatum: 26.09.2003
Beiträge: 186

BeitragVerfasst am: 15.Dez 2005 23:24    Titel: ch.co.uk ? Antworten mit Zitat

<und welche informationen kann ich über eine ltd auf www.wck.companieshouse einsehen?>
manchmal information zu ltd-gründer-firmen,
die ihre eigenen papiere nicht mal right on time (d.h.overdue) haben !
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 0:12    Titel: billigberatung gefällig? Antworten mit Zitat

zur klarstellung ihrer bemerkung:

"..... jede agentur antwortet was anderes ....."

schon der begriff "agentur" bringt mich an die decke... ein seriöser anbieter hat DIREKTEN ZUGRIFF ZUM COMPANIES HOUSE und gründet ihre firma innert weniger stunden ONLINE... inklusive registrierung von treuhänderisch für sie tätigen direktor(en), sekretär und proforma aktienvertreter... so sie dies wünschen und benötigen

und ein seriöser anbieter berät sie auch nicht auf die schnelle, sondern aufgrund konkreter gesetzesvorgaben und mit beispielen, die sie nachvollziehen können

also WIR sind jedenfalls nicht kontaktiert worden


ffbkdavid
0800-werben bei Gomopa
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich glaube, daß Sie nur durch den "Kauf" einer ltd. Ihre Probleme nicht gelöst kriegen. Im Gegenteil!

Eine Gesellschaft erhält nur als "Gesellschaft" keine Konzession. Dies ist abhängig von der Zuverlässigkeit des/der Handelnden. Dafür müssen Sie sorgen - die "Plattform" mit der Sie dies bewerkstelligen ist eher zweitrangig.

Sind Sie sich sicher, daß Sie persönlich keine Konzession erhalten? Wurden Sie rechtskräftig verurteilt oder wurde eine Konzession bereits versagt oder entzogen? Diese Fragen sollten Sie zuerst klären.

grüße
gundel
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gekko1370
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

erstmal vielen dank für die antworten.

zu gundel: Eine eintragung im führungszeugnis ist doch leider zwangsläufig eine vorstrafe, oder nicht?

bisher wurde noch kein gewerbeverbot erteilt und auch keine konzession verweigert. habe aber für dieses projekt auch noch keinen antrag gestellt.

habe mietvertrag und brauereifinanzierung zur unterschrift vorliegen, aber irgendwie läuft mir etwas die zeit davon....

zu ffbk david: bin gerne bereit für eine umfassende Beratung auch einen angemessenen Preis zu bezahlen.
bloß bei wem????????????????

wie soll ich als laie die richtigen ansprechpartner finden?
selbst steuerberater wissen z.T nicht einmal annähernd bescheid
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gekko1370
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

zu gundel: und ich bin auch rechtskräftig verurteilt worden zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 euro.

aber wieso ist das im führungszeugnis eingetragen???

und wie schon gesagt sind ja nur zwölf euro, aber glaube nicht daß ich eine Konzession erhalte denn es steht ja Betrug drin

zu ffbk david: hatte den begriff agentur absichtlich gewählt um meinen unmut über schwammige aussagen zu äußern
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@gekko 1370

Sind sie sich sicher, daß dies in Ihrem Führungszeugnis drinsteht??? Die "internen" Informationen, welche Staatsanwaltschaften haben, sind normalerweise nicht für den Außenstehenden im Führungszeugnis ersichtlich. Normalerweise sind nur Eintragungen ab 90 Tagessätzen "öffentlich" erkennbar. Sollten Sie prüfen, holen Sie sich selbst ein Führungszeugnis ein.

Machen Sie einfach den Test. Beantragen Sie eine Konzession. Wenn die Ihnen versagt wird wählen Sie eine Alternative.

grüße
gundel
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

genau, Gundel, und zwar ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Es sollte eigentlich so funktionieren. Vielleicht wird die Komzession ja erteilt.

DAS ist auf jeden Fall mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, als zuerst ein Auslandskonstrukt aus dem Boden zu stampfen !!!

Beste Grüße

tropico
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gekko1370
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

hallo gundel,

habe das FZ in der Hand. Eintragung ist drin.
wird wohl daran liegen, daß ich vor vier Jahren meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben mußte und das im Bundeszentralregister aufgeführt ist...????

kann ja gerne den gewerbeantrag stellen, aber muß doch vorher den mietvertrag unterschreiben und was passiert, wenn ich dann keine Konzession bekomme?

Habe dann einen zehnjahresvertrag hängen??!! und dann?? muß ich den mietvertrag und die brauereifinanzierung auf die ltd umschreiben lassen??

vielen dank für die mühe
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gekko1370
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

was steht eigentlich in einem führungszeugnis für behörden anderes drin als in dem welches ich jetzt für mich beantragt habe??

gruß
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tropico
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Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, dann geht das so doch nicht !

Lassen Sie uns noch etwas Zeit zum Nachdenken (bei den Behörden in D und UK ist jetzt sowieso keiner mehr am Arbeiten ... ).

Beste Grüße

tropico
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gekko1370
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Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie verhält sich das eigentlich wenn ich den Mietvertrag halte und meine Freundin die Konzession beantragt????
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tropico
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 17.12.2003
Beiträge: 1125
Wohnort: Belize City

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

... und Sie gegebenenfalls an Ihre Freundin untervermieten (ist ja Gewerberaummiete, sodaß eine Untervermietung keine Hürde sein sollte).

Beste Grüße

tropico
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

schließen Sie doch den Mietvertrag mit der Bedingung, daß auch tatsächlich eine Konzession erteilt wird. Sie können sich auch die Untervermietung ausdrücklich gestatten lassen. Aber immer mit dem Finanzamt aufpassen und brav alle Steuern aber auch Rechnungen bezahlen.
Den Buchungssatz "Kasse" an "Sack" sollten Sie dabei für immer und ewig vergessen!!!

Schließlich haben Sie eine "Strohfrau"

grüße
gundel
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gekko1370
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.Dez 2005 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was wenn aber keine untervermietung gestattet ist?

leider stellen sich vermieter auf die sichere seite indem im mietvertrag steht, daß ich zu schadensersatz angehalten werden kann wenn die konzession aus persönlichen Gründen verweigert wird.

wie verhält sich das, wenn die ltd und ich persönlich miet und finanzierungsvertrag unterzeichne und ein anderer directordie konzession beantragt???
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hardyesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 17.Dez 2005 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt darf ich mich auch mal einmischen......

also eine konzession ohne sauberes führungszeugnis bekommt man von den ordnungsämtern nicht, weil die sogenannte "zuverlässigkeit" nicht gegeben ist, darum erst gar nicht vorlegen !! und zunächst auf keinen fall persönlich einen Vetrag mit der brauerei unterschreiben !!, in dem schadenersatz entstehen kann, wenn dem pächter persönlich die konzession verweigert wird.

pächter muß nicht unbedingt konzessionär, konzessionär muß nicht pächter sein. nur der konzessionär muß die bescheinigungen wie nachweiß über keine steuerschulden, führungszeugniss usw. bringen.

so sind se halt, die deutschen bürokraten......

pächter können sie selbst oder auch die ltd sein, die sie gründen wollen, aber die ltd bekommt keine konzession, wie hier richtig schon geschrieben wurde, sonder eben im sinne der gesetzte nur "zuverlässige "personen, also der sogenannte "konzessionsträger".

der konzessionär kann auch angestellter der ltd sein. die Ltd kann im auftrag des pächters auch einen sogenannte bertriebsführungsvertrag bekommen.....!!! der konzessionär kann weitgehend aussen vor bleiben, aber vorsicht !! wenn ja, dann sind bestimmte absicherungen gegen haftungsrisiken aus den konzessionärsverpflichtungen zu regeln, was aber möglich ist, fiskalische risiken, auch dann, inbesonders dann, wenn sie speisen zubereiten, da greifen bestimmte gesetze, wenn es einem gast mal nach nem essen bei ihnen schlecht geht....... aber das ist machbar, diese risiken kann der konzessionär z.t. auf den "örtlichen betriebsleiter" der von der Ltd beschäftigt wird, übertragen....

da haben unsere gesetze übrigens ne weiche stelle...., sie sind dem heutigen stand von gastronomieorganisationen halt nicht angepasst worden....

man fragt sich halt, wofür wir millionen in bürokratie reinstecken, wenn die keine zeitgemäße gesetzeslage hinbekommen.

es geht halt auch darum, so legal wie möglich persönliche risiken zu vermeiden.... die gastronomie hat sehr viele risiken.

ich berate sie gerne weiter, denn hier könnte ich zu dem thema hier ein kleines buch schreiben.....

witere infos gerne unter hardyesser(a)yahoo.de
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