Hallo,
leider habe ich eine Vorstrafe eingetragen bekommen.
Kann ich trotz dieser Eintragung eine limited gründen und einen gastronomischen Betrieb eröffnen???
gruß und vorab schon mal vielen Dank
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1125 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 15.Dez 2005 16:35 Titel:
SOO einfah geht es dann doch nicht !
gekko1370,
wahrscheinlich wissen Sie, daß der Betreiber der Gaststätte eine Erlaubnis u.a. nach dem Gaststättengesetz benötigt.
Bevor Sie jetzt kostenintensive Schritte zur Gründung einer Ltd. als Betreibergesellschaft gehen, erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde, welche (formalen) Voraussetzungen bezüglich einer Ltd. und deren director erfüllt sein müssen, um eine Gaststätte betreiben zu können. Erst dann sollten Sie zur Gründung schreiten.
klingt eigentlich sehr vernünftig, aber wecke ich damit nicht schlafende Hunde?
Zumal man sich kennt in der kleinstadt und es war ja eigentlich zuerst vorgesehen, daß ich die konzession auf meinen namen beantrage...
kann doch wohl nicht möglich sein, daß mir wegen "angeblichen" tankbetrugs von 12!!!!!! ich wiederhole ZWÖLF euro die nächsten fünf jahre alles verbaut sein soll!!!
habe doch dafür freche 800euro strafe bezahlt reicht das nicht??!!??-
so genug selbstmitleid versprüht, musste aber mal raus.
vielleicht findet sich ja noch ein weg - aber die beratungen geben mir nicht unbedingt sicherheit.
jede agentur antwortet was anderes................
und wie sieht es denn mit einem gewerbeverbot in uk für mich aus?
kann das nicht daran schon scheitern??
<und welche informationen kann ich über eine ltd auf www.wck.companieshouse einsehen?>
manchmal information zu ltd-gründer-firmen,
die ihre eigenen papiere nicht mal right on time (d.h.overdue) haben !
schon der begriff "agentur" bringt mich an die decke... ein seriöser anbieter hat DIREKTEN ZUGRIFF ZUM COMPANIES HOUSE und gründet ihre firma innert weniger stunden ONLINE... inklusive registrierung von treuhänderisch für sie tätigen direktor(en), sekretär und proforma aktienvertreter... so sie dies wünschen und benötigen
und ein seriöser anbieter berät sie auch nicht auf die schnelle, sondern aufgrund konkreter gesetzesvorgaben und mit beispielen, die sie nachvollziehen können
ich glaube, daß Sie nur durch den "Kauf" einer ltd. Ihre Probleme nicht gelöst kriegen. Im Gegenteil!
Eine Gesellschaft erhält nur als "Gesellschaft" keine Konzession. Dies ist abhängig von der Zuverlässigkeit des/der Handelnden. Dafür müssen Sie sorgen - die "Plattform" mit der Sie dies bewerkstelligen ist eher zweitrangig.
Sind Sie sich sicher, daß Sie persönlich keine Konzession erhalten? Wurden Sie rechtskräftig verurteilt oder wurde eine Konzession bereits versagt oder entzogen? Diese Fragen sollten Sie zuerst klären.
Sind sie sich sicher, daß dies in Ihrem Führungszeugnis drinsteht??? Die "internen" Informationen, welche Staatsanwaltschaften haben, sind normalerweise nicht für den Außenstehenden im Führungszeugnis ersichtlich. Normalerweise sind nur Eintragungen ab 90 Tagessätzen "öffentlich" erkennbar. Sollten Sie prüfen, holen Sie sich selbst ein Führungszeugnis ein.
Machen Sie einfach den Test. Beantragen Sie eine Konzession. Wenn die Ihnen versagt wird wählen Sie eine Alternative.
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 1125 Wohnort: Belize City
Verfasst am: 16.Dez 2005 15:44 Titel:
genau, Gundel, und zwar ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Es sollte eigentlich so funktionieren. Vielleicht wird die Komzession ja erteilt.
DAS ist auf jeden Fall mit weniger Aufwand und Kosten verbunden, als zuerst ein Auslandskonstrukt aus dem Boden zu stampfen !!!
habe das FZ in der Hand. Eintragung ist drin.
wird wohl daran liegen, daß ich vor vier Jahren meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben mußte und das im Bundeszentralregister aufgeführt ist...????
kann ja gerne den gewerbeantrag stellen, aber muß doch vorher den mietvertrag unterschreiben und was passiert, wenn ich dann keine Konzession bekomme?
Habe dann einen zehnjahresvertrag hängen??!! und dann?? muß ich den mietvertrag und die brauereifinanzierung auf die ltd umschreiben lassen??
schließen Sie doch den Mietvertrag mit der Bedingung, daß auch tatsächlich eine Konzession erteilt wird. Sie können sich auch die Untervermietung ausdrücklich gestatten lassen. Aber immer mit dem Finanzamt aufpassen und brav alle Steuern aber auch Rechnungen bezahlen.
Den Buchungssatz "Kasse" an "Sack" sollten Sie dabei für immer und ewig vergessen!!!
Was wenn aber keine untervermietung gestattet ist?
leider stellen sich vermieter auf die sichere seite indem im mietvertrag steht, daß ich zu schadensersatz angehalten werden kann wenn die konzession aus persönlichen Gründen verweigert wird.
wie verhält sich das, wenn die ltd und ich persönlich miet und finanzierungsvertrag unterzeichne und ein anderer directordie konzession beantragt???
also eine konzession ohne sauberes führungszeugnis bekommt man von den ordnungsämtern nicht, weil die sogenannte "zuverlässigkeit" nicht gegeben ist, darum erst gar nicht vorlegen !! und zunächst auf keinen fall persönlich einen Vetrag mit der brauerei unterschreiben !!, in dem schadenersatz entstehen kann, wenn dem pächter persönlich die konzession verweigert wird.
pächter muß nicht unbedingt konzessionär, konzessionär muß nicht pächter sein. nur der konzessionär muß die bescheinigungen wie nachweiß über keine steuerschulden, führungszeugniss usw. bringen.
so sind se halt, die deutschen bürokraten......
pächter können sie selbst oder auch die ltd sein, die sie gründen wollen, aber die ltd bekommt keine konzession, wie hier richtig schon geschrieben wurde, sonder eben im sinne der gesetzte nur "zuverlässige "personen, also der sogenannte "konzessionsträger".
der konzessionär kann auch angestellter der ltd sein. die Ltd kann im auftrag des pächters auch einen sogenannte bertriebsführungsvertrag bekommen.....!!! der konzessionär kann weitgehend aussen vor bleiben, aber vorsicht !! wenn ja, dann sind bestimmte absicherungen gegen haftungsrisiken aus den konzessionärsverpflichtungen zu regeln, was aber möglich ist, fiskalische risiken, auch dann, inbesonders dann, wenn sie speisen zubereiten, da greifen bestimmte gesetze, wenn es einem gast mal nach nem essen bei ihnen schlecht geht....... aber das ist machbar, diese risiken kann der konzessionär z.t. auf den "örtlichen betriebsleiter" der von der Ltd beschäftigt wird, übertragen....
da haben unsere gesetze übrigens ne weiche stelle...., sie sind dem heutigen stand von gastronomieorganisationen halt nicht angepasst worden....
man fragt sich halt, wofür wir millionen in bürokratie reinstecken, wenn die keine zeitgemäße gesetzeslage hinbekommen.
es geht halt auch darum, so legal wie möglich persönliche risiken zu vermeiden.... die gastronomie hat sehr viele risiken.
ich berate sie gerne weiter, denn hier könnte ich zu dem thema hier ein kleines buch schreiben.....
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