Wer kann mir die Frage nach der Zulässigkeit von minderjährigen Gesellschaftern einer Ltd. beantworten?
Minderjährige Gesellschafter sind natürlich zulässig, was ist jedoch mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes bei deutschen minderjährigen Gesellschaftern?
M.E. nicht relevant, da Gesellschafter einer Ltd. keinerlei Haftung unterliegen. Ich sehe einen Gesellschafter der Ltd. mehr wie einen Aktionär. Reicht nicht die Zustimmugn eines Elternteils? Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
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