Verfasst am: 1.März 2006 16:57 Titel: notarbeglaubigung für LTD
hallo xxxxxy, zunächst vielen dank für ihre versierten beiträge, ich finde auch richtig, die forumteilnehmer immer wieder von diesen
billiganbietern abzuraten.
hier meine frage.
wir müßen wohl mit einer bestehenden ltd in deutschland klagen. der gegner bestreitet die existenz der ltd.
unser anwalt ist der meinung, dass eine notarielle beglaubigung des englischen handelsregisterauszuges sinnvoll sei. einen deutschen handelsregisterauszuh haben wir nicht benötigt.
die ltd ist seit einem jahr nicht mehr in deutschland aktiv, und hat nun ihren sitz in uk, sie ist auch dort nicht geschäftlich tätig und ruht.
kann ein deutsches notariat einen englischen handelsregisterauszug beglaubigen ? wir fürchten, das deutsche gerichte eine englische beglaubigung nicht anerkennen.
haben sie mit diesem problem schon mal zu tun gehabt ?
1.) Beglaubigung der Gesellschaftsunterlagen durch eine englische Urkundsperson (Notar)
2.) Apostille vom englischen Außenministerium
3.) Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer
Wir lassen unsere Verträge ebenfalls über diesen Notar beglaubigen. Zudem befindet sich die Kanzlei in der Nähe des Außenministeriums. Ein 24-Stunden Service für die Apostille ist daher möglich. (Postalische Abwicklung der Apostille dauert durchschnittlich 14 Tage). Die Abwicklung läuft aus unserer Erfahrung professionell, günstig und schnell.
Die Anerkennung bei Gericht ist bei dieser Variante garantiert. Kostenpunkt etwa 300,- Euro.
Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar kann, aber muss nicht akzeptiert werden.
hallo tinkzilla, recht herzlichen dank !! mit dieser auskunft ist mir schon sehr geholfen.
wenn ich sie richtig verstanden habe, wird diese englische beglaubigung SICHER von deutschen gerichten anerkannt, im gegensatz zu einer beglaubigung eines deutschen notars.
dazu habe ich noch in einem einen beitrag gefunden, das auch eine gutachterliche stellungnahme eines deutschen notars zuläßig sei.
hierbei soll es sich um einen existenz und vertretungsnachweis für die ltd durch eine gutachterliche stellungnahme eines deutschen notars gem. § 24 bundesnotarordnung handeln. (vergleiche wachter, zweigniederlassung englischer ltds im deutschen handelsregister.
ZnotP 4/2005 s.128; reithmann in reithmann / martiny (hsrg) , internationales handelsrecht, 6.auflage, rn. 713) handeln.
dies wäre ggf. schneller möglich, als das notariat in london in anspruch zu nehmen, für dessen adresse ich mich ausdrücklich bedanke.
aber ich bin halt nicht sicher, welche beglaubigung SICHER von einem deutschen gericht im urkundsprozess anerkannt wird.
Die Abwicklung erfolgt per Email oder FAX. Sie müssen nicht extra einen Termin in London vereinbaren. Es genügt ein PDF mit den Gesellschaftsunterlagen vom Companies House. Diese können Sie direkt auf der Website des Companies House gegen eine geringe Gebühr herunterladen.
Sie erhalten eine beglaubigte Abschrift des Originales mit Stempel und Siegel des Notars in U.K. (Original ist elektronisch verarbeitete Version beim Companies House)
Die Apostille bescheinigt den deutschen Behörden die Rechtsgültigkeit der englischen Beglaubigung durch den englischen Notar.
Sie können beglaubigte Gesellschaftsunterlagen auch direkt beim Companies House bestellen (siehe Abteilung Contact Centre), falls die Beglaubigung direkt durch das englische Firmenregister erfolgen soll. Apostille wird hier ebenfalls benötigt. Dauert halt ensprechend länger.
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