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wer weiß eine Lösung für eine LTD Gründung.....

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Klandestino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.Jan 2006 13:12    Titel: wer weiß eine Lösung für eine LTD Gründung..... Antworten mit Zitat

Einen schönen guten Tag in die Runde,

nachdem ich mich hier gut informieren konnte was die LTD angeht, möchte ich mich heute an die Fachleute wenden, in der Hoffung ein paar gute Tips
und Hinweise zu einer LTD Gründung zu bekommen.

Folgende Situation:

Ich betreibe ein Reisebüro in Deutschland. Habe weitere Büros mit jeweils einen Partner in einer eher lockeren Zusammenarbeit in den Ländern , Italien, Frankreich, England, Österreich, Schweiz, Holland.

Dieses Jahr möchte ich nun in den einzelnen Ländern mit dem jeweiligen Partner eine gemeinsamme Firma gründen.

Jeder der Partner hat nun seine eigenen Vorstellungen wie eine gemeinsamme Firma aussehen sollte.

Es geht aber hier um meine Vorstelungen und die sehen so aus:

Ich möchte meine Firma in Deutschland als Zentrale haben

Die Filialen in den einzelnen Ländern.
Die Partner sollen an den ausländischen Filialen zu 50 % als Gesellschafter beteiligt werden. Die Gewinnausschüttung ist anders aufgeteilt. ( 70 : 30 )

Meine Frage an die wirklichen fachleute hier.

Wie würde Ihre optimale Konstruktion aussehen?
Wo sehen Sie bei dieser Konstellation Probleme.

Welche Registrierungen , welche Gesellschaftsform wäre die vernünftigste.
Ich möchte noch erwähnen, das ich zwar die im Reisebusiness üblichen Gefahren ausgesetzt bin, diese aber mit Versicherungen absichern kann.

Die LTD Gründung hat nichts zu tun mit Konkurs, Gewerbeuntersagung oder anderen schlimmen Dingen die manchen hier wiederfahren sind und deshalb eine LTD gründen müssen/wollen.
Ich könnte also auch eine GmbH gründen, die widerum gibt es nicht in den Niederlanden oder Italien. Eine andere Überlegung war, das ich nicht verstehe warum ich mit 25.000 Euro Kapital haften soll wenn es weniger auch machen würden.

Oder wäre die GMbH doch der LTD vorzuziehen ?

Ich habe gehört , das sich das GmbH Gesetzt dieses Jahr ändern soll, was zur Folge hätte, das sich auch die Haftungskapital verringert, in anpassung an die EU, stimmt das ? Und wenn ja wie hoch soll dann das Haftungskapital sein?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe und Ihre Tips.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Andrea
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

bezüglich der "kleinen" GmbH gibt es noch keine eindeutigen Aussagen. Mal soll die Stammeinlage 10.000.- mal weniger sein. Allerdings wird diese "kleine" allerdings nicht mit der klassischen GmbH verwechselt werden können, da auf die verminderte Stammeinlage hingewiesen werden muß / soll ??????

Die Frage, ob Sie mit 25.000.- oder "weniger" haften sollen, ist eigentlich schon der Schritt in die falsche Richtung! Im Zweifel haften Sie nämlich als Geschäftsführer/in vollumfänglich und zwar egal bei welcher Gesellschaftsform(im schlimmsten Fall). Ich weiß ja nicht, welches "Halbwissen" den Leuten immer und immer wieder bezüglich der Stammeinlage der GmbH erzählt wird, aber nochmals zur Klarstellung: Dieses Geld wird nicht auf das Sparkonto eingezahlt! Es wird im Betrieb eingesetzt und findet sich dann in anderer Form in der Buchhaltung wieder!!!! Detaillierte Infos sollte man sich beim Steuerberater und nicht beim ltd. - Händler holen.

Aber zu Ihrem Thema:

Wenn ich das richtig interpretiere, wollen Sie Ihr Reisebüro in Deutschland unabhängig von den ausländischen "Filialen" führen? Darüberhinaus soll wahrscheinlich auch jede Filiale für sich genommen rechtlich selbständig sein? Wenn dem so ist - gut so. Damit minimieren Sie das Risiko für sich selbst und für Ihr Reisebüro erheblich.

Dafür bieten sich zwei Varianten an:

1.
Sie betreiben Ihr Geschäft in Deutschland in Form der GmbH (oder ltd.). Für Ihre Filialen suchen Sie die beste landesspezifische (Kapital-)Gesellschaftsform aus. Z.B. Niederlande = b.v. / n.v., Spanien = s.l., Frankreich s.a. /s.a.r.l. etc......
Ihre Gesellschaftsanteile sollten Sie entweder über Ihre GmbH oder persönlich halten. Hierbei sind gesellschaftsrechtliche, landestypische Besonderheiten zu beachten. Ebenso sollten Sie die steuerliche Seite im Ausland prüfen, sowie die in Deutschland nicht vergessen!

2.
Sie betreiben Ihr Geschäft in Deutschland wie oben geschildert. Diese Gesellschaft oder Sie persönlich halten Anteile an jeweiligen ltd.'s, GmbH's, s.a.'s usw. usw... Da wir in Europa die Niederlassungsfreiheit haben, können Sie (in gewissen Grenzen) mit jeder europäischen Gesellschaftsform auch im europäischen Ausland Niederlassungen errichten und sich damit frei entscheiden, welche Gesellschaftsform für den jeweiligen Zweck und für das jeweilige Land die geeignetste ist.

Bei beiden Varianten sollten Geschäftsführer /Director etc.. einer Ihrer Partner sein. Schließlich betreiben diese das Geschäft im jeweiligen Land.

All' dies sollten Sie juristisch und steuerlich von fachkundiger Seite prüfen lassen. Schielen Sie dabei nicht nur auf die "minimierten" Haftungsbeträge, sondern prüfen Sie, welche Gesellschaft für den jeweiligen Zweck die geeignetste ist!

Der Vollständigkeit halber gäbe es noch die Möglichkeit der S.E. (europäische Aktiengesellschaft). Ich glaube aber, das ist eher eine "Nummer" zu groß! Und würde Ihrem Ziel, der Risikominimierung, nicht dienlich sein.

grüße
gundel
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Klandestino
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 27
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.Jan 2006 20:09    Titel: Interessant Antworten mit Zitat

Danke Gundel,

interessante Infos.
Darf ich nachhaken:

1. Wird es , so verstehe ich Sie, 2 GmbH Arten geben ?

Verwirrend ist für mich Ihre Asssage : "...Im Zweifel haften Sie nämlich als Geschäftsführer/in vollumfänglich und zwar egal bei welcher Gesellschaftsform(im schlimmsten Fall)...."

Entschuldigen Sie mein Halbwissen, aber ist es nicht gerade deshalb warum man eine GmbH gründen will, um aus der Haftung zu kommen? Wenn ich privat haftend auch bei einer GmbH bin, warum wähle ich diese Gesellschaftsform und nicht eine Personengesellschaft?

Das die Einlage nur einen Tag auf dem Bankkonto sein muß ist mir bekannt. Ich habe zwar einen Steuerberater, der soweit auch mit der steuerlichen Beratung und Buchhaltung einer Ltd klar kommen würde.
Richtige Tips, warum und welche die beste Gesellschaftsform ( für mich ) ist kann ich von Ihm, glaube ich, nicht erwarten. Das Gespräch werde ich zu einem späteren Zeitpunkt mit ihm führen.


Ob die Filiale rechtlich selbstständig sein muß/soll oder kann ist für mich die eigentliche Frage.

Das Problem, das jede eigenständige Filiale den gleichen finaziellen Aufwand benötigen würde ( meinen tu ich hier die Insolvenzversicherung, Haftpflicht Personen und Vermögensschäden , sowie Geldsicherheiten in Höhe von z.zt. 12.500 Euro )

Eine Multiplikation der Büros als selbstständige Filialen, würde auch eine Multiplikation der Kosten bedeuten. Das will / muß ich vermeiden.


Wenn ich die Anteile persönlich halte, bin ich wieder / immer noch Haftbar?
Wenn ich eine GmbH vorschalte, die die Anteile hält, wie Sie es beschreiben, muß es eine GmbH sein ? Oder geht da auch eine LTD ?

Möchte natürlich auch vermeiden, wenn der Partner Blödsinn macht, das ich dafür haftbar gemacht werden kann. Von daher würde mir eine Lösung gefallen, wo man den Geschäftsführer austauschen kann.
Nur wie geht das wenn er Anteile an einer Firma hält?

Eine AG, sogennante kleine AG , hatte ich schon ins Auge gefasst. Eine S.E ist mir völlig unbekannt.
Aber ic hdenke damit ergeben sich die gleichen Probleme wie bei der Ltd / GmbH.

Aber um darauf nochmal zurück zu kommen, mir ist nicht klar, warum zur Gründung einer GmbH ( mal von einigen Ausnahmen abgesehen ) 25.000 Euro benötigt werden, wenn ich sowieso persönlich haftbar bin.
Oder meinen Sie, das ich nur im Falle eines absichtlich verschuldeten Haftungsfall haftbar bin ?

DAnke für die Infos

viele Grüße Andrea
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Anmerkung bezüglich der umfänglichen Haftung habe ich nur deshalb gemacht, da Sie gerade bei der vergleichenden Haftungssumme zwischen ltd. und GmbH eine etwas "lässige" Haltung zeigten. Aus diesem Grund wollte ich nur darauf hinweisen, daß eine Beschränkung der Haftung nicht automatisch bedeutet, daß man grad so machen kann wie man will und die Gläubiger im Insolvenzfall eben immer "Pech" haben. Es sollte nur dargestellt werden, daß es unter Umständen eben zu einer ausgeweiteten Haftung kommen kann.

Zur kleinen GmbH: Ja, so wie es momentan aussieht, soll es zwei Arten von GmbH's geben, welche sich (momentaner Stand) aber lediglich durch die Höhe der Stammeinlage unterscheiden. Ob es noch weitere Einschränkungen geben wird - wer weiß es!

Es ist mitnichten so, daß die Stammeinlage nur einen Tag auf dem Konto sein muß, auch hier äußern Sie eine etwas "lässige" Grundeinstellung. Sie sollten sich von Ihrem Steuerberater erklären lassen, wann, wieviel und wie die Stammeinlage immer nachgewiesen werden kann und muß. Klassische Haftungsfalle - s. ersten Absatz. jetzt verstehen Sie sicher, warum ich bei Haftungsbegrenzung mahnend den Finger gehoben habe!

Ich weiß zwar nicht, wer Ihnen bislang beratend zur Seite gestanden hat, aber scheinbar ist er an seine "Grenzen" gestoßen.

Wie ich Ihrem Beitrag entnommen habe, betreiben Sie bereits ein Reisebüro- und ich gehe davon aus, daß Sie damit auch Ihren Lebensunterhalt bestreiten und weiter bestreiten wollen - oder? Weiterhin unterhalten Sie momentan eine "lockere" Zusammenarbeit mit Ihren Partnern - auch gut!

Jetzt wollen Sie mit den Partnern eine intensivere Geschäftsbeziehung pflegen - prima!

Nunmehr stellt sich die Frage, wie man eine solche Angelegenheit für Sie elegant löst, ohne daß Sie im Zweifel bei einem geschäftlichen Mißerfolg Ihrer Partner Ihre Existenzgrundlage verlieren.

Um dies zu erreichen müssen Sie zwingend Ihr Kerngeschäft von den neuen "Experimenten" trennen. Bedeutet - strikte Trennung zwischen Kern- und Neugeschäft. Und dies geht nur, wenn Sie Ihr Reisebüro in Deutschland in einer eigenen Rechtsform betreiben und dies nicht mit dem Geschäft im Ausland vermengen.

Also, es wird für jede geschäftliche Aktivität (Deutschland / Ausland) eine eigene Gesellschaft nötig sein. Und dies sollte klugerweise für jede Auslandstätigkeit getrennt erfolgen. Sie merken doch jetzt schon, daß Ihre ausländischen Partner, jeder für sich, unterschiedliche Ideen haben, wie man dies am Besten macht. Die werden Sie schwerlich unter "einen Hut" kriegen, geschweige denn dauerhaft unter einem Mantel friedlich vereinen können. Trennen Sie!

Weiterhin wollen Sie, bei Fehlern des Geschäftsführers, eine Eingriffsmöglichkeit haben. Ist zu machen. Halten Sie einfach die Anteilsmehrheit und werfen Sie den Geschäftsführer bei Verstößen einfach raus.

Aber jetzt kommt das, wo es sich beißt: Ihnen sind die Kosten zu hoch! Zunächst einmal wissen Sie doch noch gar nicht, wie hoch die Kosten wirklich werden, sagen aber sicherheitshalber schon jetzt, daß es Ihnen zu teuer ist - denken aber über eine kleine AG (50.000.-) nach???? Wo liegt da der Sinn???? Abgesehen davon, daß die kleine AG für Ihren speziellen Fall vollkommen ungeeignet ist.

Also wenn Sie tatsächlich für eine solche Konstruktion 50.000.- Euro aufwenden könnten (s. AG), dann wird sich aber jeder seriöse Berater freudig die Hände reiben und ihnen eine maßgeschneiderte tolle Lösung für den jeweiligen Bedarf erarbeiten!!!
Trennen Sie sich von dem Gedanken, daß alles mit ein paar Kröten zu erledigen ist. Schnäppchen gibt's im Supermarkt aber nicht bei diesem Thema!

Übrigens: Eine S.E. ist die europäische Aktiengesellschaft.

Und nochmals: Das mit der verschärften "Haftung" war eher als Warnung gedacht - Ich hoffe Sie sehen mir das nach

grüße
gundel
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ffbkdavid
User gebannt


Anmeldungsdatum: 31.08.2003
Beiträge: 1467
Wohnort: Schweiz

BeitragVerfasst am: 13.Jan 2006 16:02    Titel: reisebüro-kooperation via auslandsfirma Antworten mit Zitat

warum lösen sie die kooperationsidee nicht über ein LABEL als alternative zu FIRMEN... sie könnten doch für die nutzung einer VON ALLEN PARTNERN verwendeten MARKE - beispiels


"nicht DAS BÜRO... DAS R E I S E BÜRO"


lizenzen verlangen, die an eine (auslands)firma bezahlt werden... diese könnte doch entsprechend volumen einkaufen (geht's schlussendlich nicht darum, dass sie bessere einkaufskonditionen erwarten, wenn sie sich mit partnern zusammentun... oder eine breiter gefächerte angebotspalette... oder was wäre SONST ein grund, um sich mit einem spanischen kollegen zusammenzutun?)


mit einer derartigen lösung wären doch all ihre sorgen vom tisch... der LABELinhaber haftet für die qualität der entsprechenden produkte, sie und ihre partner sind nur VERTRIEBSSTELLEN... sie werden sich ja auch nicht exklusiv auf eine gegebenenfalls neue marke stürzen/stützen, sondern sicherlich auch weiterhin tui etc. weiterverkaufen... oder?


mit fehlen für eine fundierte hilfestellung entscheidende grundlagendaten... wie hier anskizziert... vielleicht könnten sie uns ja noch ein wenig mehr "input" vermitteln?


schönes wochenende


ffbkdavid
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