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www.Limited24.de / TMX Trademark Communications GmbH

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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 17.Aug 2003 18:40    Titel: www.Limited24.de / TMX Trademark Communications GmbH Antworten mit Zitat

Liebe User,

selbstredend betreiben wir keine Steuer- oder Rechtsberatung, sondern geben lediglich unser Meinung und Erfahrung weiter.

Etwas irritiert hat mich ein Kommentar von einem User, der sich hier dem Pseudonym „Discret“ versteckt und unsere Malcolam Ltd. mit unkontrollierten Beiträgen und noch unqualifizierteren Äußerungen anprangert.

Da hat sich nun die „Limited24“ oder „TMX Trademark Communications GmbH“ unter der Leitung von Herrn Hüls an unseren Inhalten gestört. Nun gut!

Zunächst erscheint es mir erwähnenswert, dass die Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH trotz ihrer „günstigen Gründung“ einen beneidenswerten Gewinn realisieren kann. Beachtlich Ja, Vertretbar Nein, denn was dem hoffnungserfüllten und ohnehin oft verunsicherten Kunden erwartet, ist Ärger pur.

Nicht das der Eindruck entsteht, wir könnten mit Kritik nicht umgehen, aber sollte diese zumindest konstruktiv und sich nicht auf das aufdecken von Rechtschreibfehlern minimieren.

Da wir durchwegs zufriedene Kunden haben, hat sich einer sogar die Mühe gemacht und eine Ltd. über Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH gegründet und uns die „Gründungsdokumente“ überlassen. Inzwischen liegen uns mehrere Gründungen über Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH vor. Schon beim ersten Hinsehen, wird man unweigerlich an die bekannten „Kaufurkunden an einem Mondgrundstück“ erinnert, welche wir allerdings einer Gründung über Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH vorziehen würde.

Man weis wirklich nicht, wo man da anfangen soll, deshalb möchte in meiner ersten Stellungnahme zunächst die gravierernsten Mängel darstellen.

Die Gründer - Limited 24 / TMX Trademark Communications GmbH- bedienen sich sogenannter Gründungs-Direktoren, die nach Gründung und Eintragung in das UK-Handelsregister wieder zurücktreten. Durch so einen Blödsinn ist natürlich der "eigentliche deutsche Gründer" als Direktor der Ltd klar zu identifizieren, so dass diese Ltd. in Deutschland immer eine steuerpflichtige Betriebsstätte darstellt/auslöst. Entscheidend ist aus steuerrechtlicher Sicht immer, dass der Sitz der Gesellschaft der Sitz der weltweiten Versteuerung ist. Der Sitz der Gesellschaft ist wiederum der Sitz "der geschäftlichen Entscheidungen". Die deutschen Steuerbehörden gehen richtigerweise davon aus, dass ein deutscher Staatsbürger nicht die Geschicke einer Auslandsgesellschaft von Deutschland aus leiten kann. Aus diesem Grunde muss ein Treuhand-Direktor in UK installiert werden, der "fortwährend/laufend" als Direktor "nach aussen" fungiert und immer im UK Handelsregister als Direktor eingetragen bleibt. Analog verhält es sich mit dem Secretary. Ebenfalls müssen die Gesellschaftsanteile / Shares / Aktien treuhänderisch durch einen UK Bürger/Inländer gehalten werden, weil bei dominanten Einfluss einer Person -also bei Aktienmehrheit- eine Steuerpflicht des "Aktionärs" in Deutschland ausgelöst wird, im Sinne der Einkommenssteuergesetze. Und/oder ergänzend wären alle Dividendenausschüttungen oder Erlöse durch Aktienverkäufe der Ltd Aktien voll Einkommenssteuerpflicht in Deutschland. Zusätzlich erfüllt ein "Gründungs-Direktor" den offensichtlichen Tatbestand der "versuchten" Steuerhinterziehung. Man bedenke, man kann nur dort Steuern hinterziehen, wo man auch steuerpflichtig ist, und nach einer Gründung dieser Art sind sie nunmal in Deutschland steuerpflichtig. Herr Hüls von Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH lässt seine Gründer in dem Glauben, dieser würde über eine rechtsfähige Limited nach englischem Recht verfügen; dem ist allerdings bei weitem nicht so. Somit animiert bzw. verleitet er dem Gründer zur Steuerhinterziehung und leistet grobfährlässig bzw. vorsätzlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Man unterscheidet hier zwischen Allein-, Mit-, oder mittelbarer Täterschaft. (Gesetzesauszug:“ Ein Fall strafbarer Beihilfe in Form psychischer Hilfeleistung kann vorliegen, wenn der Gehilfe nicht selbst handelt, sondern den Täter nur ermuntert oder durch eigene Geschäftszwecke dazu veranlasst. In diesen Fällen kann eine strafbare Beihilfe durch eine Bestärkung eines Tatentschlusses beim Täter in Betracht kommen.“)
Nun kann man in den uns vorliegenden Gründungen von Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH, firmenintern inzwischen „Reparatur - Ltd.“ genannt, bei keiner ein Versuch der Steuerhinterziehung festgestellt werden. Die Gründer wollten lediglich die gesetzlich zuerkannten Vorteile der Niederlassungsfreiheit einer englischen Ltd. nutzen. Zu allem Überfluss hat Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH in seinen AGB auch noch aufgeführt (AGB Nr.: 2, Vertragsabschluß: Rechts- und steuerberatend werden wir nur innerhalb der Grenzen des Rechtsberatungsgesetzes und Steuerberatungsgesetzes tätig). Was denn nun, wird nun Steuer- und Rechtsberatung erteilt, oder wird darauf hingewiesen, dass man keine erteilen darf?. Demnach gibt Limited24 / TMX Trademark Communications GmbH bekannt, was sie dürfen oder nicht, oder wie denn nun?

Ob der Gründer nun davon ausgehen kann, eine Steuer- und Rechtberatung in Anspruch genommen zu haben, wird das Gericht entscheiden.

Viel bedenklicher erscheint mir die Gefahr für die deutsche TMX Trademark Communications GmbH. Man stelle sich nur vor, den Gründern könnten die rechtlich mögliche Konsequenz in die Hand gegeben werden. Sie wurden nach bisher vorliegenden Unterlagen mutmaßlich irreführend beraten, und dass von einem Geschäftsführer einen deutschen GmbH. Der Hinweis auf die Durchgriffs- und Beraterhaftung könnte hier sehr deutlich vorgeführt werden.

Bleibt also abzuwarten, was uns der in den AGB`s gebotener Gerichtsstand München hierüber noch zu bieten hat, denn das Klagen eingereicht werden, ist so Sicher wie das „Armen in der Kirche“. Eine Reihe von Limited24-Gründern ist inzwischen Schaden durch die vermittelten Limited´s entstanden. Unverschämt ist auch, dass die vermeintliche „Billig-Gründung“ gar nicht so billig ist. So werden nach dieser „Pseudo-Billig-Gründung“ weitere Kosten schnell ersichtlich, da wird dem Gründer für knapp 120 € eine „Jahrmarkt-Apostille“ übersandt, eine Beratungsstunde mit 89 € berechnet usw. usw.

„Billig“ kann sich da schnell zur Kostenfalle entwickeln. Wer kostengünstig gründen will, dem bleibt nur zu empfehlen, zunächst einmal „billig“ in diesem Zusammenhang zu definieren und gegebenenfalls durch „rechtswirksam und beständig“ zu ersetzen. Das Endergebnis ist im jedenfalls kostengünstiger.

Ansonsten bleibt es jedem frei, seinen Lebensmittelpunkt nach England zu verlagern und dort direkt beim Company House seine Limited zu gründen.

Werde das Forum über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

In meiner ersten kurzen Stellungnahme beziehe ich mich auf folgende Rechtsgrundlagen:

Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14, vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10, vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, ReisebüroBroede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 25, vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 18, und vom 23. November 1999 in den Rechtssachen C-369/96 und C-376/96, Arblade u. a., Slg. 1999, I-8453, Randnr. 33). Gesetz betreffend GmbH: Geschäftsführerhaftung § 36 & 43 ; BGB §§ 675, 328; BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - IX ZR 62/02 - OLG Frankfurt am Main LG Wiesbaden

Abschließend, mein lieber Herr Hüls, sollten Sie sich eine Begebenheit aus der Tierwelt verinnerlichen: „Hunde beschnüffeln erst einen Baum, bevor sie in anpinkeln“.
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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 18.Aug 2003 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

..zu dieser profunden Darstellung kann man dem Verfasser nur gratulieren!

money-baer
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 20.Aug 2003 14:56    Titel: Malcolam und Limited 24 Antworten mit Zitat

@Malcolam

Mit einem unguten Gefuehl lese ich sowohl Ihre als auch die Beitraege von Discret. Discret stellt ihre Serioesitaet in Frage, Sie gehen davon aus das es sich bei Discret um Herrn Huels von Limited 24 handelt.

Tun wir nunmal so, als waere das der Fall.

Auch ich habe mich eingehend mit der Website von Limited 24 als auch mit der Ihren beschaeftigt. Ich persoenlich symphatisiere weder mit Ihnen als auch mit der Limited 24.

Zuallerst faellt mir also die professionelle Website-Gestaltung von limited 24 auf. Ihr dagegen war 1992 sicherlich noch modern, sieht aber aus, wie jene, die 14- jaehrige Schueler waehrend der grossen Pause erschaffen. Die Informationen zur limited Gruendung sind auf limited 24 ausfuehrlich und gut strukturiert. Ihre sind ebenfalls umfassend - stoerend hier wieder nur das mangelnde Design der Website - nach kurzem Lesen tun einem die Augen weh.

Nun der groesste Unterschied:

Sie sind SEHR teuer - eine Limited laesst sich mit Verlaub mit 25 Pfund gruenden, ein gewisses eigenes Fachwissen vorausgesetzt.

Limited 24 verlangt 329 Euro - ein recht guenstiger Preis, ganz besonders wenn man an IHRE Preise denkt.

Damit kommen wir zur ersten grossen Gemeinsamkeit von Malcolam und Limited 24:

Sie beide verdienen nicht durch tatsächliche Leistungen, sondern verkaufen im wesentlichen Ihr Wissen. Die Gruendungskosten sind , wie wir ja nun wissen, geradezu laecherlich.

Sie beide informieren Ihre Kundschaft ueber die die rechtlichen Bedingungen der Ware, die Sie vertreiben. Dies stellt weder einen verbotene Rechtsberatung noch Steuerberatung dar. Ansonsten muesste der Tabakhaendler angezeigt werden, der Kinder darueber aufklaert, warum er Ihnen keine Zigaretten verkaufen darf , der Versicherungsvertreter, der ueber die rechtlichen und steuerlichen Aspekte einer Kapitalversicherung Auskunft gibt, die er verkauft usw. usw. usw...

Und um es klar zu sagen: Wuerden Sie Ihre Kunden NICHT umfassend ueber die rechtlichen und steuerlichen Aspekte informieren - Sie beide koennten dich machen. Nochmals: Ihr Fachwissen darueber ist es, was der Kunde eigentlich kauft.

Rechtlich gesehen befinden Sie sich nun voellig in einem legalen Rahmen, solange Sie nichts anderes machen, als Limiteds in UK fuer andere EU - Buerger zu gruenden. Den rechtlichen Rahmen verlassen Sie beide aber, wenn Sie auch nur ansatzweise erkennen, das der zukuenftige Kunde Steuern offensichtlich nicht nur etwas mindern oder vermeiden moechte, sondern nach Auffassung der Gerichte, ganz offensichtlich Steuern hinterziehen moechte.

Hier sollten wir uns doch einmal betrachten, was eine Limited einem Deutschen bietet:

Modell A: Gruendung durch eine Gruendungsfirma, Direktor und Secretary ist der Kunde. Hat er seinen Wohnsitz auch in Uk, und arbeitet er auch dort ist die Sache einfach: Koerperschaftssteuer und ESt. werden in UK entrichtet. Fall klar. Mietet aber der Gruender einen Wohnsitz in UK, den er tatsaechlich nicht nutzt, und taeuscht die Nutzung nur vor, ist er EK- pflichtig in dem Land, in dem er wohnt. Sollte sich herausstellen, das auch Verwaltung und Geschaeftssitz in Wirklichkeit sich tatsaechlich in Deutschland befinden, duerften erheblich Problem auf ihn zukommen.

Hier bieten Gruendungsfirmen wie Sie beide nun gewissen Loesungen an.

Modell B:
Z.b. die Einsetzung eines Treuhanddirektors + Secretary, vorzugsweise ein UK - Buerger. Dies hilft den tatsaechlichen Gruender und Besitzer ein Weile bei oberflaechlichen Recherchen zu verschleiern, haelt ABER einer genauen Ueberpruefung nicht stand. Der schlecht bezahlte Treuhanddirektor etc. wird den Teufel tun, und den wahren Gruender vor Gericht decken. Die Anregung und Stellung eines Treuhanddirektors von seiten der Gruendungsfirma koennten spaeter zumindest vor einem deutschen Gericht als Mittaeterschaft angesehen werden, sollte die Limited oder dessen Gruender und Shareholder (die selbe Person, also Ihr Kunde) Steuerhinterziehung nachgewiesen werden.

Dieser oberflaechlich Schutz haelt auch nur ein Jahr ca, spaetestens aber an dem Stichtag, wenn die Shareholder der Limited bekannt gegeben werden muessen. Dann ist fuer jeden oeffentlich sichtbar, wem die Limited eigentlich gehoert - und das wars. Auch jetzt gaebe es noch Loesungen, ich werde aber einen Teufel tun , Sie hier zu posten und rate darum auch davon offen ab. Koennte evtl. auch als Anregung einer Straftat missverstanden werden.

Was mir nun bei Ihnen beiden fehlt: Echte Loesungen, die auch 10 Jahre Bestand haben, und nicht nur ,weil mit Glueck die Finanzaemter nicht so genau hingucken.

Sie beide erwecken den Anschein, man koenne durch die Gruendung einer Limited erheblich Steuern sparen, nach der aktuellen Rechtssprechung moechte ich dies hier klar bezweifeln. Alle Modelle sind rechtlich bedenklich. Ganz besonders dann, wenn Ihr Kunde seinen Wohnsitz in Deutschland behalten will, seine Kunden nur in Deutschland hat, und die Geschaefte der Limited aus Deutschland bestimmt. Und genau dies duerften die meisten Ihrer Kunden verlangen. Die Loesungen Ihrer BEIDEN FIRMEN helfen nur , wennn das Finanzamt dauerhaft wegguckt - wenn nicht: BAMM !!!! Schulden - sogar Knast drohen.

Fuer die User hier waere es hilfreicher, ehrlich ueber die Limited zu berichten, und offen zu sagen , was geht, und was nicht, und vor allem: ueber die RISKEN aufzuklaeren.

Und zu diesem Punkt finde ich , das limited24 da zumindest etwas offener Stellung nimmt, Fachwissen attestiere ich Ihnen als Laie mal beiden.

Fazit:

Malcolam handelt mit seinem Wissen und der Unwissenheit seiner Kunden - verlangt sehr viel Geld dafuer und setzt dabei mutwillig seine Kunden Risiken aus - wie alle Gruendungsfimen, wohl branchenueblich

Limited24 handelt mit seinem Wissen und der Unwissenheit seiner Kunden - verlangt recht wenig Geld dafuer (aber wohl immer noch zuviel) und klaert ueber ein Teil der Risiken auf, naja, immerhin.

Die Art und Weise , wie diese beiden Firmen sich gegenseitig behandeln, gibt einem auch nicht gerade das Gefuehl, es hier mit serioesen Geschaeftspartnern zu tun zu haben.

Mit freundlichem Gruss

Alto
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2003 19:46    Titel: [b]Leider nur ein Schnellschuss![/b] Antworten mit Zitat

@Alto

Nochmals, konstruktive Kritik ist in Ordnung, aber was muss ich jetzt wieder lesen!

Liebe/r „Alto“, Sie gehen davon aus das Limited24 und unser Unternehmen die selben Ltd.’s anbieten; FALSCH! Außerdem steht fest, dass sich hinter „Discret“ die Limited24(Herr Hüls) versteckt. Sollten Sie die Beiträge von Anfang an gelesen haben werden Sie feststellen, dass Herr Hüls (Discret) „in den Wald schrie............“

Vielleicht sollten Sie sich auch einmal die Mühe machen, sich die gegründeten Ltd's. sowohl von Limited24 und von uns mal näher anzusehen, Sie werden überrascht sein.
Zudem unterstellen Sie in Ihrem Beitrag jedem Ltd.-Gründer, er würde aus niederen Beweggründen handeln. Auch das ist falsch! Unsere Gründer „verstecken“ sich nicht, sondern nutzen nur Ihre rechtlichen Möglichkeiten aus, und was ist daran falsch?
Selbstverständlich werden unsere Kunden im persönlichem Gespräch ausführlich auf mögliche Risiken hingewiesen, und wir führen mit allen Kunden ein persönliches Gespräch, was Grundvoraussetzung bei uns ist. Bei Herrn Hüls auch? Nein?

Firmengründung bedeutet nicht immer Steuerminimierung, - vermeidung, -hinterziehung usw.. Der Großteil unserer Kunden befinden sich schon seit Jahren in ihrem Geschäft und haben begriffen, dass das deutsche Finanzamt nicht das Maß aller Dinge ist. Verängstigte Einwände wie „ ...wenn ich Finanzbeamter wäre, dann........werden da nicht gestellt, da sich diese Frage nicht stellt. Bei vielen unserer Gründer kann und hat das Finanzamt bereits hingesehen. „Man kann nur dort Steuern hinterziehen, wo man Steuerpflichtig ist! Und genau hier liegt der Unterschied!“ Kapiert es doch endlich mal! Mit einer Limited24-Gründung, gebe ich einem Suizidgefährdenten eine Waffe in die Hand!

Das Treuhänder schlecht bezahlt sind mag sein, unsere jedenfalls nicht, und die haben schon so „einige Feuertaufen hinter sich“.

Ferner kann ich Ihnen mitteilen, dass wir lediglich Ltd.-Gründungen vornehmen, welche auch für den Gründer geeignet sind, so vermitteln wir dem Bäcker oder Metzger von nebenan keine Ltd. Herr Hüls schon!

Auch vermitteln wir keine Wohnsitze, aus Gründen, die Sie selbst schon anführten. Mit einer ordentlich gegründeten Ltd., weiterer ordentlicher fachlicher Beratung und Begleitung geschieht nichts, da keinerlei Angriffsfläche geboten wird. Das bedeutet konkret, dass wir unsere gegründeten Ltd’s. nach der Gründung noch Monate begleiten, auch kapitalisieren und weitere Geschäftsverbindungen herstellen etc. etc. Und all das ist in der „teueren Ltd.-Gründung“ enthalten und unsere Kunden bezahlen diese gerne. Und genau das unterscheidet uns im wesentlichen von Limited24, denn diese Gründungen explodieren förmlich (Fälle liegen uns vor), Zudem sollten Sie sich mal mit Kunden über die Beratung von Limited24 unterhalten, dann können Sie urteilen.
Aber bitte vergleichen Sie uns künftig nicht mit Limited24 und anderen „Billiggründer“, wie Sie ja selbst festgestellt haben, sind wir keine "Billiggründer". Das haben wir wahrlich nicht verdient.

Zur Gesamtproblematik besuchte ich eine Sommertagung am 12./13.08 in Bonn (Hotel Königshof), mit Steuer- und Unternehmensberatern, Rechtsanwälten, sowie Vertretern des EU-Gerichtshofes.
Thema: BUSINESS IM WANDEL VON GLOBALISIERUNG UND EUROPÄISIERUNG CHANCEN UND GEFAHREN DER FUNDAMENTALEN VERÄNDERUNGEN

- Finanzbehörden ruinieren steuerehrliche Unternehmer
- Schuldrecht: neue Risiken durch Verbraucherschutz
- Steuerfahnder behindern EU-Binnenmarkt

Eine renommierte Steuerkanzlei verfasst darüber gerade ein Gutachten, worin der englische Ltd. in Zukunft eine entscheidende Rolle zugedacht wird. Selbstredend werde ich Gomopa dieses Gutachten bei Erhalt, zur Verfügung stellen. Es tut sich einiges, Ihr agieren „mit erhobenem Zeigefinger“ richten Sie bitte an Herrn Hüls, oder den anderen Billiggründern.


Grundsätzlich allerdings muss ich Ihnen Recht geben, wer mit einer Ltd. nicht korrekt arbeiten will/möchte/kann, wird zwangsläufig Probleme bekommen, aber bekommt er diese nicht immer, egal mit welcher Rechtsform und in welchem Land?

Ich lade sie gerne persönlich in einer unserer Zweigstellen ein, und können uns bei der Beratung, Abwicklung etc. einmal „über die Schultern“ sehen.


Zur Homepagegestaltung:
Was glauben Sie was dem Kunden wichtiger ist, eine „schöne Homepage“ und schlechter Service, oder eine „weniger schöne Homepage“ und guter Service? Mal ehrlich!

In Kürze wird unsere neue Homepage online gehen, welche gerade erstellt wird. Im übrigen hat sich meine Frau sehr gefreut, das Sie sie auf 14 Jahre geschätzt haben. Vielen Dank!

Eine persönliche Anmerkung zu Ihren 61 Beiträgen:

Aus Ihren Beiträgen entnehme einen gewissen Angstzustand gegenüber der „Allmacht Finanzamt, Staatsanwaltschaft“?! Sicherlich die können unangenehm sein/werden, aber sollten wir uns nicht immer vor Augen führen, das wir es auch nur mit Menschen zutun haben. Immerhin plant dieser Mensch seine Rente bereits in jungen Jahren. Jeder hat Verständnis dafür das ein Beamter von Amtswegen her frustriert ist und verliehene Amtsautorität kompensiert nun mal mitunter mangelndes Selbstwertgefühl. Deshalb arbeiten wir so, das wir keine Dienststelle bemühen müssen und sich die Beamten entspannt auf ihre Rente freuen können. Sollten Sie selbst Beamter/Beamtin sein sehen Sie diese Anmerkung lediglich als Schnellschuss!
Einen schönen Abend wünscht!
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Chappi
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.06.2003
Beiträge: 19
Wohnort: Ruhrpott

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2003 20:27    Titel: Sehe ich genauso! Antworten mit Zitat

Was soll das,
andere kritisieren um selber in schönerem Licht zu erscheinen?
Lass doch jeden machen wie er will, der Kunde entscheidet.
Was ich aber-als gelernter Metzger-gar nicht "ab kann". Die Konkurenz schlecht machen!
Wie war das noch " Der Köder muss dem Fisch schmecken", wenn ich sehe, dass die Mitbewerber hier in l a n g e n Ausführungen kritisiert und schlecht geredet werden, packt mich das Grauen.
Wenn etwas positiv ist, wird es bestimmt erwähnt (wie z.B. von Lagune),alle andere ist "Wind".
Kopfschüttel,
Chappi
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insignia
Specialist


Anmeldungsdatum: 15.03.2003
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 21.Aug 2003 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Kritik, ob konstruktiv oder nicht in allen Ehren, ich meine dass hier der komplette Zusammenhang nicht erkannt und/oder gelesen wurde.

Denn lese ich alles von Anfang bis Ende, meine ich, dass hier keinefalls eine Intention vorliegt welche auch nur annähernd an: f--k the others grenzt.

Mir sieht es eher so aus, dass jemand im Glashaus saß und mit Steinen warf und nun wo das Echo aus dem in den Waldschreien erfolgt, wird von Konkurrenz schlecht machen gesprochen, das halte ich für unangemessen.

Aber JA Konkurrenz schlecht machen ist S CH EI S SE, nur ist das im Kontext weder erkennbar und sicherlich auch nicht gewollt.

Ganz dem Motto : wer anpisst muss mit Gegenwind rechnen, und dat iss nich schön.

daniel
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 6:13    Titel: Konkurenz???????? Antworten mit Zitat

.....bitte erst alles lesen bevor man schreibt!

Limited24 ist keine Konkurenz, wir haben ein ganz anderes Kundenklientel!

@Heppe

Uns hat Limited24 als unseriös einstuft, erst ab diesem Zeitpunkt habe ich mir die Ltd's von Herrn Hüls näher angesehen. Wieso sollte ich Limited24 (Herrn Hüls) anzeigen, uns hat man ja keine Ltd verkauft! Aber die Kunden denen Schaden entstanden ist, werden und haben bereits etwas unternommen. Ich habe doch nichts gegen "Alto", aber die Kritik war eben deplaziert und unangebracht.


@Chappi

Bitte das machen was "Insignia" schreibt: Erst alles lesen, dann urteilen.
Limited24 ist kein Mitbewerber, wir bieten nicht dasselbe an!
Entschuldigung das ich zu den Vorhaltungen etwas ausführlicher Stellung nehme, aber ist das nicht der Sinn eines Forums. Ein Forum mit Zweizeilern hat eine andere Ausrichtung, etwa "Sie sucht Ihn" usw.

Oder wer verbirgt sich denn eigentlich tatsächlich hinter den anonymen Namen?


Einen erfolgreichen Tag wünscht!
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 10:12    Titel: .. wirklich... Antworten mit Zitat

Zitat:
Liebe/r „Alto“, Sie gehen davon aus das Limited24 und unser Unternehmen die selben Ltd.’s anbieten; FALSCH!
.... ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was Sie anderes verkaufen als Limited24. Eine Britische Limited mag so oder so konsturiert sein, mit oder ohne Treuhaender, mit oder ohne Nominee XXX bla, bla,.. .aber das aendert nichts am Endprodukt.

Zu sagen: "wir verkaufen etwas ganz Anderes" nur weil Sie einen "vertrauenswuerdigen" und wie wir nun hoeren muessen auch gutbezahlten (wer leistet denn diesen guten Betrag ? Ihre evtl. zukuenftigen Kunden nehme ich doch mal an.. na , dann .. lets pay *grins* ) Treuhaender anbieten, und sagen , Sie wuerden rundrum gut beraten und der Service sei ein ganz anderer, macht das Produkt an sich noch nicht anders, sorry.

Zumal ich persoenlich nicht weiss, ob limited24 nicht auch diese gute Beratung und diesen Service anbietet, Sie behaupten das, aber ich denke Herr Huels wuerde das anders sehen.

Zitat:
Selbstverständlich werden unsere Kunden im persönlichem Gespräch ausführlich auf mögliche Risiken hingewiesen, und wir führen mit allen Kunden ein persönliches Gespräch, was Grundvoraussetzung bei uns ist.


Aha, schoen dass wir das jetzt mal erfahren. Aber warum nicht gleich ganz offen ueber Risiken reden ? So koennte sich jeder von vornherein ein Bild darueber machen, ob er eine Limited ueberhaupt will, bzw. die Risiken es mir wert sind.

Um mal ein paar Risiken zu nennen:

Britische Limited haben alle einen gewaltigen Haken: Sie gehoeren rein rechtlich zur EU. Und Sie nutzen mir als Deutschem nur etwas, wenn ich die Tatsaechlichkeitsmerkmale erfuelle, die ein deutsches Finanzamt mir zumutet. Naemlich das Verwaltungs - und Geschaeftssitz sich in UK befinden. Es stimmt: Limited muessen nun in Deutschland auf jeden Fall als Firma anerkannt werden. Nur: kommt es zu einer Ueberpruefung durch das Finanzamt (die wohl 95 % Ihrer Kunden nicht wollen) wird zuallerst geprueft, ob die Limited tatsaechlich Ihren Verwaltungssitz in UK hat, sprich : hat diese eine Buero, mit eigenem Telefon, mit Firmenschild am Eingang ? Schriftverkehr mit anderen Firmen von UK aus, Nachweis bitte.. usw. usw. Schon hier fallen die meisten durch. Dann gehts weiter : Quittungen (Beweislast liegt bei Ihrem Kunden) , Mitarbeitervertraege, Telefonrechnungen aus UK etc etc etc.... Noch schlimmer: Das gesamte Umfeld wird befragt und auch ganz offen bedroht, ob der Limited-Besitzer in Deutschland war in den vergangenen Jahren.

Eltern, Bekannte , Nachbarn, Freunde und sogar die eigene Frau "Sie koennen Ihrem Mann jetzt nur noch helfen, wenn Sie uns die ganze Wahrheit sagen, Frau ....... !" Wohl dem , dessen Limited dann noch immer einwandfrei dasteht.

Nun zu Ihrem Treuhaender- Angebot: Um diese moeglicherweise unangenehmen Dinge abzuwenden, stellen Sie einen Treuhaender, damit der auch wirklich was nutzt, muss der absolut verschwiegen sein, bei Strafandrohung , vor Gericht etc. .. . Wahrscheinlich ist der auch noch Shareholder gleich mit. Somit wird der wahre Gruender und eigentliche Shareholder verschleiert. Wenn das deutsche Finanzamt das dann einem so abkauft : gut. Wenn nicht, gehen die hiesigen Steuerbehoerden davon aus, das es sich in Wirklichkeit um eine deutsche Firma handelt, und die Limited nur aus Gruenden der Steuerminderung gegruendet wurde. Was man sogar darf laut jetziger Rechtsprechung. DANN muessen die Merkmale aber auch wirklich stimmen. Was ich weder IHREN Kunden glaube, noch den von Limited24.

Wenn nicht, wird die Limited nach dem deutschen Recht behandelt, entweder als OHG oder als BGB - Gesellschaft, genauer: wie eine GbR. Und dann heisst es : NACHZAHLEN, undzwar saftig ! Sollte der Besitz von Shares der Ltd. in den jährlichen Steuererklaerungen auch noch verschwiegen worden sein in den letzten Jahren, droht auch noch ein Verfahren.

All dies liest man bei Ihnen und bei Limited24 nicht - genau das wollte ich sagen, als ich schrieb:

Zitat:
Fuer die User hier waere es hilfreicher, ehrlich ueber die Limited zu berichten, und offen zu sagen , was geht, und was nicht, und vor allem: ueber die RISKEN aufzuklaeren


Und was mich dann doch provozierte Ihnen vorzuwerfen, das sowohl SIE als auch LIMITED24 darueber sich bisher doch sehr ausschwiegen. Klar, verkaufsfoerdernd sind Risiken nunmal nicht.

Und dann noch Ihre Argumente bei Ihren Antworten:

Zitat:
Was glauben Sie was dem Kunden wichtiger ist, eine „schöne Homepage“ und schlechter Service, oder eine „weniger schöne Homepage“ und guter Service? Mal ehrlich!


Da muss ich dann doch lachen. Sie haetten auch andere Berufe ergreifen koennen: Wie waers als Autoverkaeufer: " Haetten Sie lieber einen neuen Mercedes der schoen aussieht aber nicht faehrt, oder lieber eine alte rostige Schrottkarre die schlecht aussieht aber toll faehrt ? "

Oder als Metzger: " Was ist Ihnen lieber : Die Wurst von letzter Woche, die sieht schon ein bischen gruen aus, schmeckt aber lecker, oder die Wurst von heute, sieht frisch aus, schmeckt aber Sche..... ! "

Und dann unterstellen Sie mir noch, das ich Ihre Frau auf 14 geschaetzt habe. Dabei schrieb ich:
Zitat:
.Ihre Website..sieht aber aus, wie jene, die 14- jaehrige Schueler waehrend der grossen Pause erschaffen

Ueberlegen Sie sich doch mal bitte, wie Sie sich hier darstellen. Die Superprofi Truppe mit Rechtsanwaelten und Steuerberatern, die ueber Fachwissen verfuegen, das sonst nur schwerlich zu bekommen ist. Und die Homepage ? " Die hat meine Frau gemacht "! Sorry, Malcolam, das hoert sich fuer mich nach Kuechentisch und Amateuren an, nicht nach einer Firma der ich ein so heikles Thema wie eine Auslandsfirmengruendung anvertraue.

So ganz nebenbei weise ich hier auch mal alle Interessierten darauf hin, das die Steuerfahnder in Deutschland sogenannte "Gruenderlisten" fuehren seit 2002. Besonders aktive Gruenderfirmen werden hier gefuehrt. Und natuerlich deren Gruendungen ... uebrigens in bester Zusammenarbeit mit den britischen Behoerden im Falle von Ltds . SOLCHE Dinge hoert man hier nicht von Ihnen, und auch nicht von Limited24.

Ihr Satz:
Zitat:
Ich habe doch nichts gegen "Alto", aber die Kritik war eben deplaziert und unangebracht.


Wirklich ? Hmm..... das sehe ich etwas anders !

Im Uebrigen waren es 87 Beitraege, und nicht 61. Einfach unter den Namen schauen, da steht es dann ganz genau. Und ganz gewiss habe ich keine Angst vor Finanzamt/ Staatsmacht... Ganz im Gegenteil, ganz im Gegenteil.. hehe... und Beamter bin ich nun wirklich nicht...

Mit freundlichem Gruss

Alto
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Malcolam
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Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 10:20    Titel: na bitte! Antworten mit Zitat

@Alto, bellt wie ein getroffener Hund!

Halten Sie meine Frau für die klassische Hausfrau, außerdem habe ich es scherzhaft gemeint!

Den Unterschied zwischen Limited24 und uns haben Sie immer noch nicht verstanden, aber was solls! Dann spielen Sie mal weiter den "Miesepeter", und sicher haben Sie wieder nicht alles zum Vorgang gelesen.

Ich wünsche ihnen ein schönes Wochenende
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 10:51    Titel: @ Malcolam Antworten mit Zitat

Mein lieber Malcolam,

Sie verschaetzen sich wohl doch sehr was die Ihre und meine Person betrifft. ICH bin ein absolut serioeser Geschaeftsmann, ein sehr erfolgreicher dazu. SIE hingegen machen Geschaefte mit der Unwissenheit und der Dummheit der Leute, dass Sie zu den von mir erwaehnten Risiken nun nicht Stellung nehmen, habe ich erwartet.

Und: Ihr Ton gefaellt mir nicht, Malcolam !

Meine Empfehlung an alle , die mich hier schon seit langem und gut kennen: lasst eure Finger von Britischen Ltds (eben wegen der hohen Risiken - mein Tip : Madeira , nur mal so am Rande) und vor allem von Malcolam.

Discret hatte Recht: das Serious-Siegel fuer Sie sollte man doch wirklich in Frage stellen. Glaube, Sie sollten sich weitere Antworten sparen - mit jeder Antwort sinken Sie weiter in meiner Achtung-- und nicht nur in der meinen , vermute ich mal.

Ganz abgesehen davon bestaetigen Sie natuerlich meine anfaengliche Einschaetzung .. was das Ganze natuerlich wieder zu einem Erfolgserlebnis fuer mich macht. Nur schade, das HuG nicht mehr aktiv ist .... Leute wie Sie haben wir schon vor Jahren hier gemeinsam auseinander genommen (Heeeeee, Lutz ... wieso muss ich jetzt hier eigentlich fuer dich mit schuften *grins* ?? Koenntest auch mal wieder was von Dir geben !! )

Da kann Ihnen Goodman noch so viele Siegel ins Profil pappen.... !

Mit amuesiertem Grusse

Alto
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wollte mich eigentlich nicht an dieser Diskussion beteiligen, aber - es bleib einem wohl nichts erspart.

Lieber Alto,

wir oder ich ‚pappen’ niemanden ein Serious Siegel ins Avatar. Bevor dieses Siegel ‚verliehen’ wird, bedarf es einer Prüfung, die selbstverständlich die normalen Auskünfte mit beinhaltet. Weder gegen den Chairman, noch gegen den Niederlassungsleiter von Malcolam Deutschland sind uns Negativmerkmale bekannt worden. Das Gegenteil ist der Fall. Uns erreichten einige Nachrichten, die ganz bestimmt ‚echt’ waren und aussagen, dass die entsprechenden Absender mit den Diensten und der Umsetzung von Malcolam, mehr als zufrieden waren.

Ich schätze dich als User sehr, mein lieber Alto und wir haben auch schon ‚schwere Zeiten’ mit deiner Hilfe und Unterstützung besser meistern können. Aber mit dem Angriff auf unser Seriös Siegel, greifst du auch mich und uns an.

Noch einmal, wir überprüfen sehr gewissenhaft die Bewerber für das Seriös Siegel. Wir überprüfen tiefer als ‚normale Auskunfteien’ und wir überprüfen gründlich. Das Siegel kann nicht gegen ‚Backschisch’ erworben werden, dass dürfte wohl auch klar sein, denn dann würden wir uns sofort unglaubwürdig machen.

Wie du als User zu einer Ltd, Gründung stehst und zu den Preisen der entsprechenden Berater, dass sei dir überlassen und das sei deine Meinung, dein gutes Recht. Aber die Gesellschaft Malcolam in irgendeiner Weise anzugreifen, dass möchte ich nicht – und ich bin sicher, du auch nicht. Dazu besteht kein Grund, kein verdacht und noch einmal, dass Gegenteil ist der Fall.

Kann es sein, dass Ihr etwas aneinander vorbei schreibt? Eigentlich müssten die Typen Malcolam und Alto gut miteinander auskommen, darüber darf ich mir eine Meinung erlauben, denn ich kenne euch Beide.

In diesem Sinne...
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Alto
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 11:54    Titel: @ Goodman Antworten mit Zitat

Nochmal zu Malcolam: Nach allem was diese bisher hier von sich gegeben hat, macht die Firma Geschaefte mit der Dummheit der Leute, und das missfaellt mir. Haftest Du, wenn einer dieser Ltd-Konstrukte von Malcolam zusammenbricht ? Bzw. uebernimmst Du dafuer eine Garantie ? Wenn ja, will ich nichts gesagt haben.

Es stimmt, ich habe grundsaetzlich etwas gegen Gruenderfirmen. Aber nur gegen die, die so tun, als sei alles ganz einfach und ohne Risiko. Das sie dabei Vermoegen ja sogar Freiheit ihrer Kunden riskieren , scheint weder Malcolam noch andere Firmen zu stoeren.

Ich zitiere mal aus dem vor kurzem erschienen Buch "Steueroasen 2003" : " Britische LTD derzeit sehr riskant " ! Sowas hoert man hier nicht von Malcolam. Wo er doch ein solcher Experte ist ? Empfindest DU das als seriös ? Ich nicht, sorry.

Ich stehe zu meiner Meinung. Was ich nicht gesagt habe, ist, das Malcolam betruegt oder Kundengelder veruntreut. Das kann ich nicht beurteilen. Aber das Angebot (!!!) ist SO und dieser Form NICHT seriös, sorry. Und ich rede nur von dem Angebot, die ganze Zeit schon.

Und meine Bemerkung mit dem Serious-Siegel ging nicht gegen Dich oder das Siegel im Allgemeinen. Es sollte lediglich meine Meinung kundtun, wie wenig Siegel und Angebot von Malcolam zusammenpassen.
Dies ist nunmal meine Meinung, und jeder , auch DU sollte diese akzeptieren. Schliesslich herrscht hier Meinungsfreiheit, oder ?

Alto
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Malcolam
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.02.2003
Beiträge: 62
Wohnort: Pirmasens

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 12:10    Titel: Warum denn gleich beleidigt Antworten mit Zitat

Wer garantiert uns denn das "Alto" ein durch und durch seriöser Geschäftsmann ist. Bemerkt "Alto" denn nicht welchen Ton er nun anschlägt?

Was unser Unternehmen betrifft, so verbiete ich mir die Unterstellung, wir würden mit der Dummheit der Leute Geld verdienen. Somit bezeichnen Sie uns als "Abzocker", habe ich dass richtig verstanden? Auch "Alto" sollte mit konstruktiver Kritik umgehen können und etwas mehr Humor besitzen.

Spätestens jetzt sollten Sie soviel Charakter haben und Ihre wahre Identität preisgeben. Malcolam versteckt sich nämlich nicht, und Sie?
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Goodman
*** Consulter ***


Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 22.Aug 2003 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Klar herrscht hier Meinungsfreiheit, mein lieber Alto, aber es ist doch wohl auch klar, dass Malcolam nicht empfehlen wird eine englische Ltd. zu gründen (im übrigen hat er auch spanische Firmen im Portofolio) um Steuerhinterziehungen Vorschub zu gewähren. Malcolam wird bestimmt nicht, Interessierte und Ahnungslose ins Verderben treiben, nur um eine Ltd. mehr zu gründen.

Der Einsatz einer Ltd. (vor allem in Deutschland) kann doch völlig andere Gründe haben. Du haftest always mit 2 GBP... Ist das nicht schon ein Vorteil? Natürlich musst du eine Unternehmung sodann auch so konstruieren, dass eben keine Durchgriffshaftung entsteht.

Was ist mit einem Einsatz als Holding? Wir wollen uns doch nicht über die Möglichkeiten eines Ltd. Einsatzes unterhalten. Käuferin einer Immobilie fällt mir auch noch so ein. Haftungsausschlüsse... Und, und, und...

Von mir kann jeder wissen, auch das deutsche Finanzamt (und das weiß es...), dass ich Mitgesellschafter vom GM&P bin. Ich arbeite auch für die Firma, wo ist das Problem fürs Finanzamt? Und überhaupt und generell: Steuerhinterziehung ist doch nur noch etwas für Blöde! Wenn du selbstständig bist und für ‚2 Mark Kopp mitgekriegt hast’, dann bieten dir doch völlig legale Wege Möglichkeiten, wo du dich eben nicht strafbar machst. Das ist doch die hohe Kunst guter Offshoreberatung ...

WIr haben leider mal einen user namens Jim Phelps verloren, warum auch immer. Aber der 'Junge' konnte dir erzählen 'was ab geht' - Offshore. Das war ein Genie auf diesem Gebiet. Malcolam halte ich übrigens nicht für minder qualifiziert.

Malcolam schreibt nichts von Steuerhinterziehung und wird diese auch nicht seinen Klienten vorschlagen. Er berät seine Klienten 'europäisch' und klärt auch über andere Möglichkeiten auf und da macht er gut!

Und noch eine Kleinigkeit, mein lieber Alto, mit MADEIRA hast du ein zusätzliches mal, aus so 25 Metern in den Winkel getroffen. Und da, genau dort fängt das an, was ich versucht habe zu beschreiben, was aber auch wieder einmal Einige nicht verstehen werden.

Du weist doch übrigens wo mein Behelfsheim steht - und schon wieder sind wir bei Madeira und dann bei einer Lda in Portugal und einer in Madeira... Aber, wir müssen auch noch etwas fürs nächste mal lassen...
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Hasenfuss
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.01.2003
Beiträge: 27
Wohnort: Paraguay

BeitragVerfasst am: 26.Aug 2003 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Name & Registered Office :
MALCOLAM LTD
501 INTERNATIONAL HOUSE
223 REGENT STREET
LONDON
W1B 2QD
Status :Active
Company No. :04554363
Date of Incorporation : 04/10/2002

Country of Origin : United Kingdom



Company Type: Private Limited Company
Nature Of Business (SIC(92)):
None registered




Accounting Reference Date : 31/10
Last Accounts Made Up To :
Next Accounts Due : 04/08/2004
Last Return Made Up To :
Next Return Due : 01/11/2003

natürlich meint jedermann mit GBP 2 zu haften, doch leider besitzt eine Ltd. in DE nur den Status einer GbR...

MFG

SC
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Goodman
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Anmeldungsdatum: 16.01.2002
Beiträge: 5416

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2004 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auszug aus einer (Stamm ) Userzuschrift über PN:

Zitat:
Ansonsten hat sich gezeigt , dass www.limited24.de hervorragend arbeitet. Mein Bekannter ist voll des Lobes. Immer jemand errreichbar, alles sehr schnell abgewickelt. Die Limited war nur 24 Stunden nach Geldeingang gegründet - Treuhänder ist Engländer mit Sitz in England. Auch Papiere waren alle in Ordnung und wurden sehr schnell ausgeliefert. Respekt.

War dann doch besser als Malcolam *zwinker* !


Ohne weiteren Kommentar.
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villain100
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2004 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Möchte jetzt auch mal meinen Senf dazugeben und möchte mich der Meinung von Alto anschließen. Alle Gründungsfirmen, die ich persöhnlich unter die Lupe genommen habe sind nur darauf bedacht Ihr Produkt an den Mann oder die Frau zu bringen ohne wirklich zu beraten. Wenn man nicht selbst recherchiert und sich austauscht und Infos beschafft ist man mit einer Ltd. schnell am A---h. Über die Risiken wird gar nicht aufgeklärt, da wird nur von Steuersparen und Haftungsbegrenzung gesprochen und alles hört sich unglaublich einfach und genial an. Ist es aber nicht. Bei Limited 24 treten die Gründer nach 2 Wochen zurück. Und dann???? Aus die Maus. Auch der ganze Treuhänder Quatsch hält keiner wirklichen Überprüfung stand. Bleibt nur noch, wenn man ausschließlich in Deutschland Geschäfte tätigen möchte eine Sitzverlegung. Nur dann kann man die Durchgriffshaftung wieder knicken, weil man dann wohl nicht mehr als "vollwertige Ltd." eingestuft wird sondern wohl eher als GmbH oder Gbr.

Schönen Tag noch
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Alto
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Anmeldungsdatum: 13.08.2002
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2004 13:04    Titel: Moment... Antworten mit Zitat

@ Villain100

Fein das Sie mir Recht geben, besten Dank.

Und es bleibt bei meiner sehr skeptischen Einstellung zu Gründungsfirmen. Bisher ist mir kaum eine seriöse bekannt, meine Bedenken haben sich oft nur wenige Monate später als äusserst berechtigt erwiesen.

In Einem haben Sie aber nach meiner Meinung nicht ganz recht. Limited24 zieht zwar die Gründer zurück nach 2 Wochen, ersetzt dann aber die Gründer auf Wunsch durch Treuhänder - falls benötigt. Undzwar nicht durch offensichtliche TreuhandLTDs, sondern durch natürliche Personen im Ausland. Gewährt Ihnen nicht völlige Anonymität - aber ein bischen Luft, jenachdem, was Sie mit der LTD vorhaben. Von allen Firmen, von denen ich bisher gehört habe, erscheint mir Limited24 bisher als die Seriöste, was auch Kunden von Limited24 hier verschiedentlich bestätigt haben. Klingt allemal besser als Malcolam damals.

Offen gesagt: Es kommt nicht darauf an, wo und wie man es gruendet, es kommt drauf an, was man damit macht. Man sollte das vorher wissen - und dann die Gruendung den Plänen anpassen. Das propagieren auch alle Gruendungsfirmen - nur : sie tun es nicht.

Gruss

Alto
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villain100
Specialist


Anmeldungsdatum: 23.10.2003
Beiträge: 163

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2004 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ Alto

Muß Ihnen recht geben, habe nochmal auf der Seite geschaut und man kann dort auch die Treuhänder buchen. In einem anderen Punkt habe ich auch nochmal recherchiert.
Wenn jemand hier in Deutschland seine Geschäfte tätigen möchte, sollte er von dem ganzen Treuhänder und Steuersparmodell Abschied nehmen.
Hält auf Dauer einer wirklichen Überprüfung kaum stand. Tatsächlichkeitsmerkmale wie Bankkonto in UK etc. sind kaum zu erfüllen.
Also um so etwas Wasserdicht zu machen. Sitzverlegung der Ltd. nach DE. Die Gründung kann dann auch bei einem " Billiggründer gemacht werden. Die Ltd. wird dann hier im Handelsregister eingetragen und ordentlich geführt und man hat wirklich die Haftung begrenzt. Wird also auch wie eine Limited behandelt.

------------------------------------------------------


Die Englische Limited (Ltd) Gesellschaft - private company limited by shares
Das Wichtigste in Kürze:
Auf den zahlreichen Internetseiten ist immer wieder zu lesen, die englische Limited (oder welche Offshore- Gesellschaft auch immer) sei mit der Gründung weltweit rechtsfähig, also auch in Deutschland. Angesichts der neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Urteile des EuGH C-208/00 vom 5. November 2002 und des BGH VII ZR 370/98 vom 13. März 2003) kann diese bisher pauschal behauptete Feststellung als nunmehr rechtlich abgesichert angesehen werden.

Insbesondere das Urteil des 7. Senats des BGH vom 13. März 2003 schafft für die Neugründung oder auch bestehende Gründung eine solide Rechtsgrundlage.
Nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind nun zwei wesentliche Aspekte geklärt:
1. Die Ltd. ist mit dem Gründungsstatut des Gründungsstaates ausgestattet. Das hat zur Folge das, nicht wie bisher die Gesellschaft bei tatsächlichem Sitz in Deutschland, zivilrechtlich wie eine OHG behandelt wird, sondern als Ltd.
Dementsprechend kann die Gesellschaft unter dieser Firmierung klagen und verklagt werden.
2. Die weitaus wichtigere Folge ist wohl aber, dass auch die ursprüngliche Haftungsbeschränkung der Gesellschaft in Deutschland bestehen bleibt, auch wenn es sich um eine komplette Sitzverlegung nach Deutschland handelt. Dies wurde bislang in Abrede gestellt, denn die Behandlung als OHG zieht unweigerlich auch die persönliche Haftung der Gesellschafter für Schulden der Gesellschaft nach sich.
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fahnder
User gebannt


Anmeldungsdatum: 08.03.2004
Beiträge: 260

BeitragVerfasst am: 9.März 2004 0:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Herr Malcolam,

ist es war das es massive Probleme bei Kontoeröffnungen in Deutschland für Ltd;s gibt.

Nach meinem Kenntnisstand ist es Mitlerweile sogar in GB so das nur noch der Direktor die Konten eröffnen kann.

Bitte teilen Sie mir kurz Ihrer Erfahrungswerte mit .

Danke und einen Schönen Abend
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