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Beratung Quellwasser / Trinkwasser

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MaSmo
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.08.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.Aug 2008 16:46    Titel: Beratung Quellwasser / Trinkwasser Antworten mit Zitat

Rechtsberatung Quellwasser / Trinkwasser

Hallo liebe GoMoPa Mitglieder.

Anbei habe ich eine Rechtsfrage. Auf unserem Grundstück befindet sich ein Schacht bzw. ein Brunnen. Dieser Schacht ist ca. 20 – 25m tief und war vor etwa 150 – 200 Jahren ein Bergwerk. Dieses Bergwerk ist durch das Grundwasser oder einer Quelle (welches nicht nachgewiesen ist) überflutet. In der Regel wurden die Bergwerke ab gepumpt. Damit sich kein Wasser anhäuft. Des Weiteren ist der Schacht bzw. Brunnen in einem guten Zustand (letztendlich muss es durch einen Brunnenbaubetrieb abgenommen werden). Den einzigen Zugang zu diesem Überfluteten Bergwerk besitzt nur der Hauseigentümer. Das Grundwasser oder die Quelle fließt im Grunde genommen unter unserem Grundstück hinweg, in eine Bach. Früher am Anfang des 20. Jahrhunderts, diente das Grundwasser bzw. die Quelle zur Trinkwasserversorgung einzelner Dörfer. Allerdings wird dies seit etwa 45 Jahren nicht mehr betrieben. Somit stellt sich mir die Frage, ob dies zu einem späteren Zeitpunkt (nach den passenden Untersuchungen der Landesuntersuchungsanstalt und der Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamts usw.) gewerblich vertrieben werden könnte. Das Wasser aus dem Brunnen ist absolut rein, auf den menschlichen Blick hin.
Soweit stellt sich die Frage, bevor ich die Untersuchungen des Wassers einleite. Ob ich in der unten aufgeführten Skizze überhaupt eine Chance bekomme, dass Wasser gewerblich zu vertreiben. Oder gibt es da rechtliche Bestandteile die dies Verhindern d.h. muss die Quelle auf unserem Grundstück sein oder reicht es aus das der einzige Zugang bzw. der Brunnen auf unserem Grundstück zureicht, wo das Wasser durchfließt.


Zur Skizze:

Das rote Kreuz zeigt in etwa die Position bzw. das Ende des Schachtes, und wo es ggf. entspringt.

Das blau umrahmte Quadrat ist unser Schacht bzw. Brunnen. Der sich wie oben beschrieben auf unserem Grundstück befindet.

Links unten in der Skizze ist ein grau hinterlegter Pfeil und eine etwas dickere graue lange Linie. Dies soll die Bach darstellen, und der Pfeil wiederum symbolisiert die Mündung des Grundwassers oder des Quellwassers in die Bach.

Die schwarz dick gezogene Linie ist unsere Grundstücksgrenze. Des Weiteren bedeutet die braune Linie, den zugänglichen Weg zum Grundstück bzw. Hauseingang. Alles andere herum ist Feld, Acker und ein Stückchen Wald.

Vielen Dank für die Beratung.



Viele Grüße

Marco
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WC.Hofmann
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 364
Wohnort: in der Mitte Europas

BeitragVerfasst am: 25.Aug 2008 13:11    Titel: RE: Beratung Quellwasser / Trinkwasser Antworten mit Zitat

@ MaSmo

Wenn ich Ihnen antworte, ist das keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner technischer Ratschlag.

Alle Bergwerke – auch geschlossene – unterstehen erst einmal der Bergaufsicht (zuständiges Bergamt in Ihrem Bundesland), - es sei denn, die Bergaufsicht ist im Rahmen eines Verwaltungsaktes erloschen.
Also fragt man bei Unklarheiten immer erst beim zuständigen Bergamt nach.

Die Kontrolle der Nutzung von Wasser (Quellwasser, Fliessgewässer, etc.) und die Erlaubnis zur Entnahme von Trinkwasser unterliegen erst einmal der jeweiligen Unteren Wasserbehörde der Gebietskörperschaft, in der Sie wohnen. Die Behörden klären im Bedarfsfall untereinander, wer im konkreten Fall als Genehmigungsbehörde und als weiterer Ansprechpartner für Sie relevant ist. Wenn in Ihrem Fall dennoch das Bergamt zuständig sein sollte, dann ist dieses Bergamt die sog. „bündelnde Behörde“.

Sie schrieben u.a.: „Das Wasser aus dem Brunnen ist absolut rein, auf den menschlichen Blick hin.“ – Diese Bewertung mag Ihrer persönlichen Feststellung/Überzeugung vielleicht gelegen kommen, - mehr auch nicht.

Meine beiden wichtigsten Fragen sowie eine Feststellung sind die folgenden:
Welches Mineral wurde im früher umgehenden Bergbau gefördert?
Welche Analytik zum Wasser ist heute bekannt?
Eine Nutzung des Wassers als sog. Trinkwasser bis vor 45 Jahren hat für eine neuerliche Nutzung überhaupt keine Relevanz! (Ausser vielleicht, dass Mensch und Vieh damit eine Zeit lang den Durst gestillt haben.)

Sie werden wissen, dass die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) in Deutschland am 21. Mai 2001, BGBl I 2001 S. 959 ff., und in Österreich am 21. August 2001, BGBl II 2001, S. 1805ff., novelliert wurde. Beide Trinkwasserverordnungen stellen eine Umsetzung der entsprechenden EG-Richtlinie „über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ (98/83/EG) ein nationales Recht dar.
In § 1 der dt. TrinkwV 2001 heißt es konkret: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit … zu schützen.“

Wenn Sie heute aus Ihrem „Schacht/Quelle“ mit grosstechnischen Entnahme- und Filteranlagen Wasser für die wirtschaftliche Nutzung entnehmen wollen, dann müssen Sie erst einmal klären, ob das früher „gute Wasser“ auch heute noch dem strengen Lebensmittelgesetz Stand hält und ob der Wasserzufluss immer höher gewährleistet ist, als Sie entnehmen wollen. Eine „Überforderung“ (kurzfristiges Trockenfahren) der Quelle würde das Eluat des sog. Quellwassers mit Sicherheit sehr negativ beeinflussen.

Also, - gehen Sie erst einmal zum Bergamt, Abteilung Markscheidewesen, und erkundigen Sie sich dort zu eventuell vorhandenen Kartenmaterial in Bezug auf die alten Stollen.
Die parallele Kontaktaufnahme zur Unteren Wasserbehörde kann ja nicht schaden!

Studieren Sie interessehalber doch mal die folgende Publikation:
http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/sicherheit/as/gf/twu_01.pdf

Vielleicht werden Sie so mit dem Gegenstand Ihrer Zielsetzung vertrauter. – Viel Glück!
WC.Hofmann
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