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Alkohol und Erben

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money-baer
Insider


Anmeldungsdatum: 28.02.2002
Beiträge: 779
Wohnort: /Mfr.

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2003 9:45    Titel: Alkohol und Erben Antworten mit Zitat

Suff kann sogar die Erben bestrafen

Wer das Auto stehen lässt, weil er ein Glas zu viel getrunken hat, ist gut beraten. Doch auch Fußgänger können ihren privaten Versicherungs-Schutz riskieren, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 20 U 140/01).
Die Justiz nimmt eine absolute Verkehrs-Untüchtigkeit bei Fußgängern regelmäßig zwar erst ab zwei Promille Blutalkohol an. Wenn Alkohol bei einem Unfall mit einem Fußgänger im Spiel ist, können sich jedoch Anhalts-Punkte ergeben, dass auch bei weniger Promille eine durch Alkohol bedingte Störung der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit vorlag.

Reaktionsfähigkeit getrübt
So auch im verhandelten Fall: Ein betrunkener Mann war nachts unterwegs, lief vor ein Auto und starb an den Folgen des Zusammenpralls. Der Alkoholwert in seinem Blut hatte 1,8 Promille ergeben.
Darauf hin verweigerte seine private Unfall-Versicherung die Auszahlung der Versicherungs-Summe an die Hinterbliebenen.
Die Erben gingen vor Gericht – jedoch vergeblich. Das OLG bestätigte die Ansicht des Versicherers, dass das Versicherungs-Unternehmen frei von Leistung sei, weil der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls an einer durch Alkohol bedingten Bewusstseins-Störung litt.

Unfall-Versicherung muss nicht zahlen
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Unfall-Versicherung, wie sie der GDV empfiehlt, seien nämlich Unfälle infolge von Geistes- oder Bewusstseins-Störungen von der Versicherung ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn sie durch Trunkenheit verursacht wurden.
Etliche Gesellschaften bieten jedoch bessere Bedingungen an, nach denen die Versicherung in diesem Falle gezahlt hätte.

Detlef Pohl

Quelle:  Versicherungs-Journal vom 3.9.2003


.......also, ab 2 Promille nur noch von Begleitperson die nüchtern ist heimführen lassen!!![/img]
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 25.Dez 2003 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

@
Besser ist es, gar nicht zu saufen.
MfG
Heinrich
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