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kober Specialist
Anmeldungsdatum: 30.09.2003 Beiträge: 60
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Verfasst am: 27.Jun 2006 4:21 Titel: Alleinerbe? Vorsicht! Nichten und Neffen erben mit |
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Habe ich auch nicht gewußt. Hoffe ich darf das so hier einstellen, die Quelle habe ich benannt.
| Zitat: |
Kein Ehegattentestament, keine Kinder ? Dann erben sogar Nichte oder Neffe!
Das glauben Sie nicht? Dann sind Sie in guter Gesellschaft. Mich hätte es beinah´ ein Mandat gekostet. Und das kam so: Einem Mandanten war der Vater verstorben - ohne Testament. Kein Problem, denn er war das einzige Kind, also Alleinerbe. Die zweite Ehefrau des Vaters, also die Stiefmutter des Mandanten, war einen Monat zuvor verstorben; kinderlos - ebenfalls ohne Testament. Kein Problem? Weit gefehlt! Ich erklärte dem Mandanten, er müsse in der Familie der Stiefmutter nach Geschwistern oder Nichten oder Neffen forschen. Die würden noch ein Viertel erben, so daß er sich ein Achtel des gemeinschaftlichen Hausgrundstücks werde teilen müssen.
Zwei Wochen lang hörte ich nichts, dann traf ein Fax einer Kollegin aus der Nachbarstadt ein: Sie sei beauftragt, das Mandat fortzuführen usw.usf. Ich rief den Mandanten an, was vorgefallen sei? Er erklärte, "das mit dem Neffen "habe ihn stutzig gemacht; er habe dann "seinen" Unternehmensjuristen gefragt - und der habe klar gesagt, daß Nichte oder Neffe nicht erben. Da sei er zu der Kollegin gegegangen, die habe das bestätigt..Das stünde "ja schon im Gesetz, daß der Neffe nicht erbt." Drollige Formulierung, dachte ich und entgegnete: "Herr X, wissen Sie, ich habe eine Erbrechts-Broschüre des Justizministeriums....Da steht auf der ersten Seite etwas davon, daß z.B kaum jemand wisse, daß der Ehegatte nach dem Gesetz nicht alles erbt, solange noch Nichte oder Neffe vorhanden sind. Die bekämen dann nämlich ein Viertel der Erbschaft..."
Hier können Sie die Seite aus der Broschüre "Erben und Vererben" des BMJ anschauen.
Ich sagte, ich kopiere Ihnen diese Seite - außerdem den § 1931 BGB, warnte ihn allerdings, man müsse fast Jurist sein, um den zu verstehen. Zwei Tage lang hörte ich nichts, dann gab der Mandant sich "geschlagen" und setzte das Mandat fort. Ihm war klar geworden: Wenn er bei der Mandatskündigung bleibt, habe nicht ich ein Problem, sondern er!
Drei Schlüsse sind zu ziehen:
1.Der Mensch vertraut gern der Auskunft, die er am liebsten hört...!
2. Nicht jeder Jurist oder Anwalt kennt sich im (ABC des) Erbrecht(s) aus!
3. Kostenloser Rat ist (oft) soviel wert wie er kostet...!
"Nicht zu Unrecht gilt das Erbrecht als ein besonders schwieriger Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches...Die(se) Vielschichtigkeit macht es dem Laien oft schwer, eine Regelung nachzuvollziehen. Nirgends klaffen laienhafte Vorstellungen und rechtliche Ausgestaltung soweit auseinander."
So steht es wörtlich in der Einleitung des Beck´schen Rechtsberaters "Erbrecht von A bis Z" des Münchner Notarkollegen Winkler. |
Die Quelle: Rechtsanwalt Bultmann |
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maennlein Newbie
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 29
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Verfasst am: 29.Jun 2006 11:42 Titel: |
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Das verstehe ich aber doch nicht ganz. Nach meiner bescheidenen Kenntnis des Erbrechts wird bei demselben auf Blutsverwandschaft zum Erblasser gesetzt. Einzige Ausnahme hierzu ist die Ehefrau - solange sie lebt.
Der Sohn als Erbe erster Ordnung müsste doch dann Alleinerbe sein, ohne die nicht blutsverwandten eventuellen Nichten und Neffen der Stiefmutter.
Anders wäre die Sache, wenn der (einzige) Sohn vorher verstorben und die Ehefrau des Erblassers übrig geblieben wäre. Die hätte dann in der Tat 1/4 des Erbes an eventuelle (Bluts-) Verwandte des Verstorbenen abzugeben. |
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