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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 7.Aug 2004 8:21 Titel: Aufgepasst: Erbe aus der Steueroase |
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Hohes Risiko bei Schwarzgeld
In vielen Steueroasen liegen Miliardenvermögen, von deren Existenz die Erben nichts wissen oder nicht genug wissen. Auch wenn man Sonderfälle wie das jüdische Vermögen aus der Nazizeit außer Acht läßt, bleiben riesige schwarze Konten in diversen Steueroasen unbekannt. Es passiert immer wieder. Die Erben wissen nichts vom schwarzem Geld oder sie kommen nicht an das Vermögen heran. Ein Alptraum: Zum Erbe gehört ein Konto in Luxemburg und der Name der Bank ist nicht bekannt. Bei einem Nummernkonto in Österreich droht Totalverlust, wenn keine Originalunterlagen oder das Losungswort auffindbar sind.
Wie kommen die Erben an ihr Geld?
Die Bank ist nicht verpflichtet, die Erben zu suchen. In der Praxis fragen deutsche Banken nach einiger Zeit beim Nachlaßgericht an, ob Erben feststehen. Unter Vorlage von Sterbeurkunde und Erbschein begeben sich dann die Erben auf die Suche. Gottseidank hilft die luxemburgische Bankenvereinigung, sonst müsste jede Bank in Luxemburg einzeln kontaktiert werden.
Wie kommen nun die Erben an ihr Geld? Idealerweise hat der Wunscherbe bereits Vollmacht über Konto und Schließfach. In der Praxis werden die meisten Vollmachten über den Tod hinaus gestellt. Wenn nicht, ist ein Erbschein zu beantragen.
Mittels des Erbscheins dürfen die Erben gemeinsam verfügen. Die gemeinsame Verfügung über ein Konto ist häufig nicht praktikabel oder zu aufwendig. In diesen Fällen werden praktischerweise die Verfügungsberechtigten durch die Erben per Vollmacht bestimmt.
Es drohen Nachversteuerung und Hinterziehungszinsen. Bei einem schwarzen Konto werden die Einkünfte für die letzten 10 Jahre nachversteuert. Zusätzlich sind vielleicht Hinterziehungszinsen zu zahlen. Lediglich ein Bußgeld entfällt, weil Tote "schlecht" bestraft werden können. Einen erbenden Ehegatten kann es trotzdem erwischen, wenn bei einer Zusammenveranlagung davon ausgegangen werden kann, dass der erbende Ehegatte von den verschwiegenen Einkünften wußte.
Wenn ein schwarzes Konto im Ausland nicht in der ErbSt-Erklärung mit aufgenommen wird, bilden die Erben eine steuerliche Hinterziehungsgemeinschaft. Das Risiko potenziert sich. Ärgert sich ein Erbe über die anderen und versteuert seinen Anteil nach, haben die Miterben das Nachsehen. Für sie kommt nämlich die strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht. Strafe und Hinterziehungszinsen sind eine wahrscheinliche Folge. Der steuerliche Kronzeuge ist hingegen glimpflich davongekommen.
Besteht kein Denunziantenrisiko, so bleibt es praktisch der Ehrlichkeit des Erben überlassen, ob ein Konto im Ausland auch mit deutscher ErbSt belastet wird.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbst-47.htm |
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carolus Newbie
Anmeldungsdatum: 03.03.2003 Beiträge: 31 Wohnort: nordhessen
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Verfasst am: 4.Feb 2005 11:37 Titel: Erbe aus der Steueroase |
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Hm- interessant, möchte mal testweise anfragen:
Erblasser hatte aus der Nachkriegszeit ein angebliches Konto in Lux, von dem wir nur das Kennwort wissen.
An welche Adresse muss sich die Erbin wenden? Lux. Bankenverein?
Sehr gespannt-
carolus |
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