| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
|
Verfasst am: 5.Nov 2004 17:55 Titel: BFH gewährt Firmenerbe Steuerabzug |
|
|
BFH gewährt Firmenerbe Steuerabzug
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen eine Rente, die der Sohn seinem Vater für die Übertragung der wesentlichen Beteiligung an einer GmbH im Vorgriff auf das Erbe zusichert, als Sonderausgaben abziehbar ist.
Zum rechtlichen Hintergrund: Werden wiederkehrende Leistungen für die Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrenten), stellen diese weder Entgelt des Übergebers, noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar. Vielmehr sind sie beim Übernehmer den Sonderausgaben und beim Übergeber den wiederkehrenden Bezügen zuzuordnen. Das gilt aber nur dann, wenn es sich um einen unentgeltlichen Vorgang handelt, der Vater also - wirtschaftlich gesehen - lediglich die Vermögenssubstanz überträgt und die Erträgnisse zurückbehält, die nun freilich vom Sohn erwirtschaftet werden müssen. Das setzt voraus, dass die künftigen Netto-Erträge ausreichen, um die Rentenzahlungen erbringen zu können.
Im Urteilsfall ging es um die Frage, auf welchen Gewinn bei der Prognose abzustellen ist, wenn der Anteil an einer Familien-GmbH gegen eine Versorgungsrente übertragen wird. Das Finanzamt war der Auffassung, es komme nur auf die ausgeschütteten Gewinne an. Demgegenüber entschied der BFH jetzt, es sei auf die erzielten Gewinne abzustellen, gleichgültig ob diese einbehalten oder ausgeschüttet worden seien. Einbehaltene Gewinne erhöhten das Ausschüttungspotenzial späterer Jahre. Dabei sei das Gehalt des Sohnes als Geschäftsführer nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen.
AKTENZEICHEN BFH: X R 44/01 |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|