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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 30.Sep 2004 13:00 Titel: Bei Schenkung und Erbe verdient der Fiskus - oder? |
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Wer Betriebsvermögen verschenkt oder vererbt, ist mit geschlossenen Fonds oftmals gut beraten
Unter dem Aspekt Erben und Verschenken ist eine Investition in gewerbliches Vermögen - zum Beispiel in Immobilien- oder Schiffs-Fonds - besonders attraktiv. Und das nicht nur wegen des genannten Freibetrags, der alle zehn Jahre beansprucht werden kann. Hinzu kommt der Bewertungsabschlag von 35 Prozent, der für jede Übertragung gilt, sowie Tarifvergünstigungen für Betriebsvermögen für alle natürlichen Personen der Steuerklassen zwei und drei.
Soweit die Steuer übertragenem Betriebsvermögen entstammt, wird eine Parallelrechnung nach der günstigsten Steuerklasse eins vorgenommen. 88 Prozent der sich hieraus ergebenden Differenz werden von der Steuer abgezogen. Das sind gestaffelt sieben, elf oder 15 Prozent bei Vermögen bis unter 512 000 Euro. Steuerklasse drei dagegen startet bei 17 und endet bei 50 Prozent.
"Schon diese Betrachtung zeigt, wie erheblich das Steuersparpotenzial ist, wenn man gezielt in gewerbliches Immobilienvermögen investiert", sagt Anno August Jagdfeld, Vorstand der Kölner Fundus-Gruppe. Sein "Grand Hotel Heiligendamm" ist ein Beispiel für eine erbschaftsteuerlich optimierte Konstruktion eines Fonds in Form einer gewerblichen Kommanditgesellschaft.
"Die klassische Form der Immobilieninvestition wird üblicherweise im Privatvermögen gehalten. Im Gegensatz dazu sichert diese Beteiligung den Investoren die spezifischen Steuervorteile, die auf eine Immobilie im Betriebsvermögen gewährt werden", sagt Jagdfeld. Die Lösung hat den Charme, dass die Besteuerungsregeln weitgehend unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Erben oder Beschenkten gelten. Sie haben selbst für die Schenkung und Vererbung an nicht verheiratete Lebenspartner Bestand.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen in Deutschland aufgelegten Fonds etwa mit österreichischen Immobilien zu zeichnen. Wird ein Vermögen von 500 000 Euro zuzüglich eines Österreich-Fonds in Höhe von 50 000 Euro vererbt, werden zwar nur die 500 000 Euro besteuert. Der anzuwendende Steuersatz fällt durch den Österreich-Fonds in die nächste Progressionsstufe und beträgt 19 Prozent. Die 100 000 im Nachbarland investierten Euro sind dafür durch die günstigeren österreichischen Regelungen nahezu steuerfrei.
Darüber hinausgehende Steueroptimierungsmöglichkeiten existieren über Schenkungsteuerfonds, die als Private Placements begeben werden. Das sind meist Immobilienfonds mit hoher Fremdfinanzierung, zehn Jahren Laufzeit und niedrigen Zinsen. "Dadurch entsteht ein enormer Hebel", sagt Andreas Renner von Berenberg Private Capital. "Allerdings ist der in den Fonds investierte Teil meist lange gebunden. Zudem müssen die Bonität des Initiators erstklassig und die sonstigen Vertragsbestandteile im Sinne des Anlegers gestaltet sein", sagt Renner. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Möglichkeit einer Steuerersparnis sollte nicht der alleinige Anlass für eine Immobilienübertragung zu Lebzeiten sein.
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Quelle: Welt
Martin Witt gehört zur Geschäftsführung der Agentur Scope Group |
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