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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 16.Apr 2005 11:51 Titel: Ehegattenarbeitsverhältnis endet? |
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Wenn das Ehegattenarbeitsverhältnis endet
Falls Ihr Ehegatte nicht mehr für Sie arbeitet, z. B. um einer anderen Beschäftigung nachzugehen oder aus familiären Gründen, dann sollten Sie kündigen und nicht der Ehegatte. Denn dann haben Sie die Möglichkeit, eine steuer- und sozialabgabenfreie Abfindung zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und dem Lebensalter:
- bis zu 11.000 Euro bei Vollendung des 55. Lebensjahres und bei mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit
- bis zu 9.000 Euro bei Vollendung des 50. Lebensjahres und bei mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeit
- bis zu 7.200 Euro in allen anderen Fällen
Par. 3 Nr. 9 EStG |
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